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Änderungen beim P-Konto zu Januar 2026? So hoch ist dein Freibetrag wirklich!

Zum 1. Januar 2026 treten beim P‑Konto selbst keine völlig neuen Sonderregeln in Kraft – entscheidend sind die seit 1. Juli 2025 erhöhten Pfändungsfreigrenzen, die bis 30. Juni 2026 gelten und direkt auf das Pfändungsschutzkonto durchschlagen. Für Verbraucher bedeutet das: Der Grundfreibetrag von 1.560 Euro monatlich bleibt auch Anfang 2026 geschützt, während die nächste Anpassungsrunde der Pfändungstabellen erst zum 1. Juli 2026 erwartet wird. Einen Überblick über den Pfändungsschutz 2026 mittels P-Konto hier auf Bürger & Geld!

Was ist das P-Konto und wie schützt es?

Das Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlich garantiertem Basisschutz gegen Kontopfändungen. Jede Privatperson kann von ihrer Bank verlangen, das eigene Konto in ein P‑Konto umzuwandeln, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren erhoben werden dürfen.

  • Anspruch auf Umwandlung: Bankkundinnen und -kunden haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung ihres Girokontos in ein P‑Konto, auch wenn bereits eine Pfändung vorliegt.
  • Ein P‑Konto pro Person: Pro Person ist nur ein P‑Konto erlaubt; die Bank meldet die Führung eines P‑Kontos an Auskunfteien wie die SCHUFA, ohne dass dies die Bonität verschlechtern darf.
  • Rückwirkender Schutz: Wird ein bereits gepfändetes Konto innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses in ein P‑Konto umgewandelt, gilt der Schutz rückwirkend ab Beginn der Pfändung bzw. ab Monatserstem.

Damit sorgt das P‑Konto dafür, dass trotz Pfändung ein Mindestbetrag zum Leben, etwa für Miete, Strom und Lebensunterhalt, verfügbar bleibt.

Freibeträge 2025/2026: Was gilt zum 1. Januar 2026?

Die Pfändungsfreigrenzen wurden turnusgemäß zum 1. Juli 2025 angehoben und gelten unverändert bis 30. Juni 2026. Diese Anpassung wirkt automatisch auf das P‑Konto, sodass ab 1. Januar 2026 weiterhin dieselben erhöhten Freibeträge greifen.

  • Grundfreibetrag auf dem P‑Konto: Für Kontoinhaber ohne Unterhaltspflichten sind seit 1. Juli 2025 monatlich 1.560 Euro Guthaben vor Pfändungen geschützt; dieser Betrag gilt bis 30. Juni 2026.
  • Erhöhte Beträge für Angehörige: Zusätzlich sind 585,23 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und jeweils 326,04 Euro für die zweite bis fünfte Person zu berücksichtigen; diese Freibeträge müssen Banken beim P‑Konto automatisch einbeziehen.
  • Automatische Anpassung: Kreditinstitute sind verpflichtet, die neuen Freibeträge ohne Antrag der Kundschaft zu übernehmen; Schuldner müssen nur dann selbst aktiv werden, wenn individuelle Freibeträge per Gerichtsbeschluss festgesetzt wurden.

Zum Jahresbeginn 2026 ergeben sich somit keine zusätzlichen Sprünge, sondern eine Fortführung der bereits erhöhten Schutzbeträge.

Änderungen im Umfeld: PSD3 und Pfändungsschutz

Direkt auf den Stichtag 1. Januar 2026 bezogene gesetzliche Neuregelungen speziell für das P‑Konto sind derzeit nicht vorgesehen; allerdings verändert die neue EU‑Zahlungsdiensterichtlinie PSD3 ab Herbst 2025 den Rahmen für Zahlungsverkehr und Pfändungsschutz insgesamt. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die Sicherheit bei Überweisungen und den Schutz von Sozialleistungen und Lohnzahlungen.

  • Namensabgleich bei Überweisungen: PSD3 sieht einen europaweiten Namensabgleich („Confirmation of Payee“) vor, um Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren; das erleichtert auch den sicheren Eingang von Sozialleistungen auf P‑Konten.
  • Klarere Regeln für Sozialleistungen: Pfändungsgeschützte Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeld und Rente sollen durch klarere Kennzeichnung und Abwicklung im Zahlungsverkehr besser vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden.
  • Mehr Verantwortung der Banken: Zahlungsdienstleister müssen künftig strenger prüfen und haften in bestimmten Fällen bei falsch zugeordneten Zahlungen; dies kann für P‑Konto-Inhaber mehr Sicherheit im Alltag bringen.

Diese Änderungen sind eher technisch, verbessern aber mittelbar den Schutz der Guthaben auf P‑Konten.

Was Schuldner jetzt beachten sollten

Auch wenn zum 1. Januar 2026 keine neuen P‑Konto-Sondergesetze starten, ist der Jahreswechsel ein guter Anlass, den eigenen Pfändungsschutz zu überprüfen. Wer hier rechtzeitig handelt, vermeidet Sperren und sorgt dafür, dass der erhöhte Freibetrag auch vollständig genutzt wird.

  • Konto frühzeitig in P‑Konto umwandeln: Wer mit Pfändungen rechnen muss oder bereits Mahnbescheide hat, sollte vorsorglich eine Umwandlung in ein P‑Konto erwägen, um sofortigen Schutz zu haben.
  • Bescheinigungen aktualisieren: Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder besonderen Sozialleistungen sollte eine aktuelle Bescheinigung (z.B. von Schuldnerberatung, Jobcenter oder Familienkasse) vorliegen, damit der erhöhte Freibetrag berücksichtigt wird.
  • Pfändungstabelle prüfen: Da die Pfändungstabelle bis 30. Juni 2026 gilt, sollten Betroffene die eigenen Nettoeinkommen und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen mit der Tabelle abgleichen, um mögliche Erhöhungen des Kontofreibetrags zu erkennen.

So bleibt das P‑Konto auch 2026 ein wirksames Instrument, um das Existenzminimum zu schützen – entscheidend ist, die bestehenden Rechte richtig zu nutzen und Fristen bei Umwandlung und Nachweisen im Blick zu behalten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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