Was ist das P-Konto und wie schützt es?
Das Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlich garantiertem Basisschutz gegen Kontopfändungen. Jede Privatperson kann von ihrer Bank verlangen, das eigene Konto in ein P‑Konto umzuwandeln, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren erhoben werden dürfen.
- Anspruch auf Umwandlung: Bankkundinnen und -kunden haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung ihres Girokontos in ein P‑Konto, auch wenn bereits eine Pfändung vorliegt.
- Ein P‑Konto pro Person: Pro Person ist nur ein P‑Konto erlaubt; die Bank meldet die Führung eines P‑Kontos an Auskunfteien wie die SCHUFA, ohne dass dies die Bonität verschlechtern darf.
- Rückwirkender Schutz: Wird ein bereits gepfändetes Konto innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses in ein P‑Konto umgewandelt, gilt der Schutz rückwirkend ab Beginn der Pfändung bzw. ab Monatserstem.
Damit sorgt das P‑Konto dafür, dass trotz Pfändung ein Mindestbetrag zum Leben, etwa für Miete, Strom und Lebensunterhalt, verfügbar bleibt.
Freibeträge 2025/2026: Was gilt zum 1. Januar 2026?
Die Pfändungsfreigrenzen wurden turnusgemäß zum 1. Juli 2025 angehoben und gelten unverändert bis 30. Juni 2026. Diese Anpassung wirkt automatisch auf das P‑Konto, sodass ab 1. Januar 2026 weiterhin dieselben erhöhten Freibeträge greifen.
- Grundfreibetrag auf dem P‑Konto: Für Kontoinhaber ohne Unterhaltspflichten sind seit 1. Juli 2025 monatlich 1.560 Euro Guthaben vor Pfändungen geschützt; dieser Betrag gilt bis 30. Juni 2026.
- Erhöhte Beträge für Angehörige: Zusätzlich sind 585,23 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und jeweils 326,04 Euro für die zweite bis fünfte Person zu berücksichtigen; diese Freibeträge müssen Banken beim P‑Konto automatisch einbeziehen.
- Automatische Anpassung: Kreditinstitute sind verpflichtet, die neuen Freibeträge ohne Antrag der Kundschaft zu übernehmen; Schuldner müssen nur dann selbst aktiv werden, wenn individuelle Freibeträge per Gerichtsbeschluss festgesetzt wurden.
Zum Jahresbeginn 2026 ergeben sich somit keine zusätzlichen Sprünge, sondern eine Fortführung der bereits erhöhten Schutzbeträge.
Änderungen im Umfeld: PSD3 und Pfändungsschutz
Direkt auf den Stichtag 1. Januar 2026 bezogene gesetzliche Neuregelungen speziell für das P‑Konto sind derzeit nicht vorgesehen; allerdings verändert die neue EU‑Zahlungsdiensterichtlinie PSD3 ab Herbst 2025 den Rahmen für Zahlungsverkehr und Pfändungsschutz insgesamt. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die Sicherheit bei Überweisungen und den Schutz von Sozialleistungen und Lohnzahlungen.
- Namensabgleich bei Überweisungen: PSD3 sieht einen europaweiten Namensabgleich („Confirmation of Payee“) vor, um Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren; das erleichtert auch den sicheren Eingang von Sozialleistungen auf P‑Konten.
- Klarere Regeln für Sozialleistungen: Pfändungsgeschützte Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeld und Rente sollen durch klarere Kennzeichnung und Abwicklung im Zahlungsverkehr besser vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden.
- Mehr Verantwortung der Banken: Zahlungsdienstleister müssen künftig strenger prüfen und haften in bestimmten Fällen bei falsch zugeordneten Zahlungen; dies kann für P‑Konto-Inhaber mehr Sicherheit im Alltag bringen.
Diese Änderungen sind eher technisch, verbessern aber mittelbar den Schutz der Guthaben auf P‑Konten.
Was Schuldner jetzt beachten sollten
Auch wenn zum 1. Januar 2026 keine neuen P‑Konto-Sondergesetze starten, ist der Jahreswechsel ein guter Anlass, den eigenen Pfändungsschutz zu überprüfen. Wer hier rechtzeitig handelt, vermeidet Sperren und sorgt dafür, dass der erhöhte Freibetrag auch vollständig genutzt wird.
- Konto frühzeitig in P‑Konto umwandeln: Wer mit Pfändungen rechnen muss oder bereits Mahnbescheide hat, sollte vorsorglich eine Umwandlung in ein P‑Konto erwägen, um sofortigen Schutz zu haben.
- Bescheinigungen aktualisieren: Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder besonderen Sozialleistungen sollte eine aktuelle Bescheinigung (z.B. von Schuldnerberatung, Jobcenter oder Familienkasse) vorliegen, damit der erhöhte Freibetrag berücksichtigt wird.
- Pfändungstabelle prüfen: Da die Pfändungstabelle bis 30. Juni 2026 gilt, sollten Betroffene die eigenen Nettoeinkommen und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen mit der Tabelle abgleichen, um mögliche Erhöhungen des Kontofreibetrags zu erkennen.
So bleibt das P‑Konto auch 2026 ein wirksames Instrument, um das Existenzminimum zu schützen – entscheidend ist, die bestehenden Rechte richtig zu nutzen und Fristen bei Umwandlung und Nachweisen im Blick zu behalten.

