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Arbeitslosengeld 1 für Dezember: Wann die Auszahlung auf’s Konto kommt

Arbeitslosengeld wird grundsätzlich immer rückwirkend gezahlt – das Geld für den Dezember 2025 steht also erst am ersten Bankarbeitstag im Januar 2026 auf dem Konto der Leistungsempfänger zur Verfügung. Möglich ist auch eine Zahlung am letzten Werktag bzw. Bankarbeitstag des Monats. Das wäre dann der 30. Dezember. Warum im Nachhinein gezahlt wird, erklären wir in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundprinzip: ALG 1 wird nachträglich gezahlt

Arbeitslosengeld 1 wird nicht im Voraus, sondern nach Ablauf des Monats gezahlt, für den der Anspruch besteht. Die Bundesagentur für Arbeit steuert die Zahlung so, dass die Leistung in der Regel am ersten Werktag des Folgemonats auf dem Konto verfügbar ist.

Weil es sich um eine laufende Entgeltersatzleistung nach SGB III handelt, läuft die Auszahlung ähnlich wie ein Gehalt: Du bekommst das Geld für Dezember also Ende Dezember oder Anfang Januar, nicht bereits Ende November; das wäre im Voraus.. Kleinere Verzögerungen durch Banklaufzeiten oder Wochenenden sind möglich, ohne dass sofort ein Fehler der Agentur vorliegt.

Konkreter Termin: Arbeitslosengeld für Dezember 2025

Für den Arbeitslosengeld Anspruchsmonat Dezember 2025 ist demnach eine Überweisung mit Wertstellung Anfang Januar 2026 vorgesehen; der 2. Januar 2026 ist Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld, das sich auf den Dezember bezieht.

Wichtig ist die Unterscheidung: Der 2. Januar ist der Tag, an dem das Geld spätestens überwiesen wird – der tatsächliche Geldeingang kann wegen Banklaufzeiten ein bis zwei Tage später liegen. Fällt der an sich erste Werktag im Januar auf einen Feiertag (was ja immer der Fall ist) oder ein Wochenende, verschiebt sich der frühestmögliche Geldeingang entsprechend nach hinten.

Jahresüberblick: Auszahlung Arbeitslosengeld 2026

Unterschied zu Bürgergeld und anderen Leistungen

Während Bürgergeld immer im Voraus am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen wird, kommt das Arbeitslosengeld 1 grundsätzlich nachträglich für den abgelaufenen Monat auf’s Konto. Wer von ALG 1 in Bürgergeld wechselt oder ergänzend Bürgergeld erhält, erlebt deshalb oft unterschiedliche Zahlungstage im Dezember und Januar.

Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld folgen wiederum eigenen Auszahlungsterminen und werden bereits Anfang bis Mitte Dezember für den Dezember überwiesen. Für die Haushaltsplanung ist es daher sinnvoll, sich die individuellen Termine aller Leistungen in einem Kalender zu notieren.

Was tun bei Verzögerungen der Auszahlung des Arbeitslosengeldes?

Ist das Arbeitslosengeld 1 am zweiten oder dritten Werktag des Januars noch nicht auf dem Konto, sollte zunächst ein Blick auf Kontoauszüge geworfen werden. Bleibt die Zahlung aus, empfiehlt sich ein Anruf bei der Agentur für Arbeit oder eine Nachfrage über das eService-Portal, ob es Probleme mit Bewilligung, Unterlagen oder Bankverbindung gibt.

In Härtefällen – etwa wenn die Entscheidung sich verzögert und kein Geld für Miete oder Lebensunterhalt da ist – kann ein Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt werden. Die Agentur prüft dabei, ob voraussichtlich ein Anspruch besteht und kann dann vorläufig zahlen, bis der endgültige Bescheid vorliegt.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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