Grundprinzip: ALG 1 wird nachträglich gezahlt
Arbeitslosengeld 1 wird nicht im Voraus, sondern nach Ablauf des Monats gezahlt, für den der Anspruch besteht. Die Bundesagentur für Arbeit steuert die Zahlung so, dass die Leistung in der Regel am ersten Werktag des Folgemonats auf dem Konto verfügbar ist.
Weil es sich um eine laufende Entgeltersatzleistung nach SGB III handelt, läuft die Auszahlung ähnlich wie ein Gehalt: Du bekommst das Geld für Dezember also Ende Dezember oder Anfang Januar, nicht bereits Ende November; das wäre im Voraus.. Kleinere Verzögerungen durch Banklaufzeiten oder Wochenenden sind möglich, ohne dass sofort ein Fehler der Agentur vorliegt.
Konkreter Termin: Arbeitslosengeld für Dezember 2025
Für den Arbeitslosengeld Anspruchsmonat Dezember 2025 ist demnach eine Überweisung mit Wertstellung Anfang Januar 2026 vorgesehen; der 2. Januar 2026 ist Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld, das sich auf den Dezember bezieht.
Wichtig ist die Unterscheidung: Der 2. Januar ist der Tag, an dem das Geld spätestens überwiesen wird – der tatsächliche Geldeingang kann wegen Banklaufzeiten ein bis zwei Tage später liegen. Fällt der an sich erste Werktag im Januar auf einen Feiertag (was ja immer der Fall ist) oder ein Wochenende, verschiebt sich der frühestmögliche Geldeingang entsprechend nach hinten.
Jahresüberblick: Auszahlung Arbeitslosengeld 2026
Unterschied zu Bürgergeld und anderen Leistungen
Während Bürgergeld immer im Voraus am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen wird, kommt das Arbeitslosengeld 1 grundsätzlich nachträglich für den abgelaufenen Monat auf’s Konto. Wer von ALG 1 in Bürgergeld wechselt oder ergänzend Bürgergeld erhält, erlebt deshalb oft unterschiedliche Zahlungstage im Dezember und Januar.
Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld folgen wiederum eigenen Auszahlungsterminen und werden bereits Anfang bis Mitte Dezember für den Dezember überwiesen. Für die Haushaltsplanung ist es daher sinnvoll, sich die individuellen Termine aller Leistungen in einem Kalender zu notieren.
Was tun bei Verzögerungen der Auszahlung des Arbeitslosengeldes?
Ist das Arbeitslosengeld 1 am zweiten oder dritten Werktag des Januars noch nicht auf dem Konto, sollte zunächst ein Blick auf Kontoauszüge geworfen werden. Bleibt die Zahlung aus, empfiehlt sich ein Anruf bei der Agentur für Arbeit oder eine Nachfrage über das eService-Portal, ob es Probleme mit Bewilligung, Unterlagen oder Bankverbindung gibt.
In Härtefällen – etwa wenn die Entscheidung sich verzögert und kein Geld für Miete oder Lebensunterhalt da ist – kann ein Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt werden. Die Agentur prüft dabei, ob voraussichtlich ein Anspruch besteht und kann dann vorläufig zahlen, bis der endgültige Bescheid vorliegt.


