Aktuelle Rechtslage beim Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld (ALG) ist die Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren und die Mindestanwartschaftszeit erfüllen. Die Bezugsdauer ist gestaffelt:
- Unter 50 Jahre: maximal 12 Monate ALG
- Ab 50 Jahren: bis zu 15 Monate
- Ab 55 Jahren: bis zu 18 Monate
- Ab 58 Jahren: bis zu 24 Monate
Die Leistung beträgt in der Regel rund 60 Prozent des letzten Nettoverdienstes (mit Kind 67 Prozent) und wird direkt aufs Konto ausgezahlt. Nach Ablauf des Anspruchs folgt die Grundsicherung, sofern keine neue Stelle gefunden wird.
Für 2026 stehen einige Vorschläge zur Änderungen des Arbeitslosengeldes im Raum. Hintergrund sind in einigen dieser Fälle Einsparnotwendigkeiten im Bundeshaushalt.
Vereinheitlichung der Bezugsdauer auf 12 Monate
Ökonomen und einige politischen Akteure schlagen vor, die gestaffelte Bezugsdauer für ältere Arbeitslose abzuschaffen und für alle Altersgruppen auf maximal ein Jahr zu vereinheitlichen. Hintergrund sind die stark steigenden Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit und die Notwendigkeit, Mittel effizienter einzusetzen.
Vorteile, die Befürworter sehen:
- Gleichbehandlung aller Altersgruppen
- Einsparung von jährlich über zwei Milliarden Euro
- Anreiz zur schnelleren Rückkehr in Beschäftigung, auch für ältere Betroffene
Die SPD sowie Sozialverbände lehnen diese Pläne aktuell ab. Sie verweisen auf die oft schlechteren Vermittlungschancen für Ältere und ihre längeren Versicherungsbiografien.
Beitragssatz-Erhöhung statt Leistungskürzung
Um die Finanzierung des Sozialversicherungssystems zu sichern, ist auch eine Anhebung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Gespräch. Diskutiert ist eine Erhöhung von derzeit 2,6 auf 2,9 Prozent. Dies würde die Leistungen stabil halten, erhöht aber die Kosten für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Bezugsdauer von 24 Monate nur noch in besonderen Konstellationen
Internationale Vergleiche und Fachdebatten thematisieren, ob die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten für ältere Arbeitslose, wie sie in Deutschland möglich ist, auf besondere Konstellationen oder Fälle sozialer Härte beschränkt werden sollte.
Politischer Stand Oktober 2025
Bislang ist keine dieser Kürzungen oder Verschärfungen gesetzlich beschlossen. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 keine Änderungen beim Arbeitslosengeld verabschiedet – alle Reformideen sind politische Debatten, Studienempfehlungen oder Vorschläge aus der Wissenschaft.
- Sozialverbände und Gewerkschaften stellen sich gegen Kürzungen und betonen, dass gerade Ältere nach langer Erwerbstätigkeit einen besonderen Schutz verdienen.
Die Arbeitsagentur rechnet wegen der gestiegenen Zahl Arbeitsloser mit höheren Ausgaben, Verzögerungen und Herausforderungen, empfiehlt aber keine Leistungskürzungen.
Was bleibt (vorerst) für ALG-Beziehende unverändert?
- Anspruchsdauer und Höhe des Arbeitslosengeldes bleiben nach heutiger Rechtslage gestaffelt nach Lebensalter und Versicherungsmonaten.
- Wer 2026 arbeitslos wird, erhält die Leistung nach geltendem Gesetz.
- Änderungen könnten frühestens nach weiteren politischen Beratungen und Gesetzesbeschlüssen erfolgen – dazu sind Überarbeitungen im Bundestag nötig und voraussichtlich längere Übergangsfristen denkbar.
Zusammenfassung: Keine Änderungen beim Arbeitslosengeld 2026
Beim Arbeitslosengeld 1 sind ab 2026 zahlreiche Reformen und Kürzungsmodelle im Gespräch, aber bis Oktober 2025 ist keine gesetzliche Änderung beschlossen. Die wichtigsten Vorschläge drehen sich um eine Vereinheitlichung der Bezugsdauer für alle Altersgruppen und stärkere Prüfungs- und Beitragsmodelle – wie und ob diese tatsächlich kommen, bleibt politisch offen. Für Betroffene gilt: Bis auf weiteres orientiert sich das ALG-1-System an den gewohnten Regeln und bietet älteren Arbeitslosen weiterhin eine längere Schutzfrist.