Höherer Mindestlohn und neue Minijob-Grenze
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt zugleich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro brutto monatlich. Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf künftig maximal rund 43 Stunden und 22 Minuten im Monat beschäftigt sein.
Besonders im Pflegebereich greifen zusätzlich ab Juli 2026 neue Mindestlöhne:
- 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte
- 17,80 Euro für qualifizierte Pflegekräfte
- 21,03 Euro für Pflegefachkräfte
Aktivrente: Arbeiten im Ruhestand steuerfrei möglich
Ein zentrales Novum 2026 ist die Einführung der Aktivrente. Sie soll Rentner motivieren, weiterhin berufstätig zu bleiben und so den Fachkräftemangel abzufedern. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Beträge darüber hinaus bleiben steuerpflichtig.
Sozialversicherungspflicht und Beitragslast bleiben weitgehend unverändert. Arbeitnehmer können sich freiwillig weiterhin rentenversichern; Arbeitgeber leisten wie bisher ihre Pflichtbeiträge. Nach zwei Jahren ist eine erste Evaluation der Regelung vorgesehen.
Nicht profitieren dürfen Selbstständige, Beamte, Landwirte, Freiberufler und Minijobber – was bereits zur Ankündigung von Klagen geführt hat, etwa durch den Bund der Steuerzahler.
Rentenalter für Schwerbehinderte steigt
Zu Jahresbeginn wurde auch die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen weiter angehoben. Sie liegt nun bei 64 Jahren, während ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen ab 61 Jahren weiterhin möglich ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen zur Krankenversicherung und Rntenversicherung wurden zum Jahreswechsel angepasst:
- Krankenversicherung: 69.750 Euro jährlich
- Rentenversicherung: 101.400 Euro jährlich
Diese Anpassungen wirken sich auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge insbesondere bei Besserverdienenden aus.
Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen. Der steuerfreie Anteil bezieht sich ausschließlich auf den Zuschlag selbst – nicht auf den regulären Stundenlohn. Die Regel gilt nur für Überstunden, die über die tarifliche Arbeitszeit hinausgehen. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch weiterhin an, was Arbeitgebern zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung bescheren dürfte.
Bundestariftreuegesetz: Schutz vor Lohndumping
Das geplante Bundestariftreuegesetz, dessen Verabschiedung Anfang 2026 erwartet wird, soll die Tarifbindung stärken und Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern. Künftig sollen Bundesaufträge ab einem Wert von rund 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind.
Entgelttransparenz 2026
Ein besonderer Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt 2026 auf der Entgelttransparenz. Ab 7. Juni 2026 gilt die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970). Sie verpflichtet Arbeitgeber künftig,
- Gehaltsangaben schon in Stellenanzeigen offenzulegen,
- ihre Entgeltstrukturen transparent zu machen,
- und Beschäftigten umfassende Auskunftsrechte einzuräumen.
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ab 2027 jährlich über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede berichten. Wird ein Lohnunterschied von über fünf Prozent festgestellt, sind Arbeitgeber verpflichtet, diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Aktuelle Urteile, wie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24), verschärfen diese Entwicklung: Verdient eine Arbeitnehmerin weniger als ein namentlich genannter Kollege bei gleicher Tätigkeit, wird automatisch eine Diskriminierung vermutet. Der Arbeitgeber muss in solchen Fällen den Gegenbeweis führen.
Betriebsratswahlen 2026
Zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 finden bundesweit die nächsten Betriebsratswahlen statt. Unternehmen sollten sich frühzeitig organisatorisch und rechtlich vorbereiten, insbesondere angesichts neuer Rechtsprechung – etwa zur Wahlberechtigung von Führungskräften in Matrixstrukturen. Auch der Einsatz digitaler Tools und Kommunikationsmittel spielt dabei eine immer größere Rolle.
Fazit: Neuerungen im Arbeitsrecht 2026
Das Jahr 2026 bringt umfangreiche gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht. Höhere Löhne, transparente Gehaltsstrukturen und steuerliche Entlastungen verändern den Alltag in Unternehmen spürbar. Für Personalabteilungen bedeutet das: rechtzeitig reagieren, Prozesse anpassen und Compliance-Anforderungen konsequent umsetzen. Für Arbeitnehmer heißt das: Augen auf und immer gut informiert sein, z. B. hier mit dem Nachrichtenmagazin Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V.!


