Auszahlung des Pflegegeldes für Juni 2025 – Termin und wichtige Hinweise

Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Rund um den Auszahlungstermin für Juni 2025 stellen sich viele Fragen: Wann wird das Geld überwiesen, wie hoch ist der Betrag und was muss beachtet werden? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Auszahlung des Pflegegeldes im Juni 2025 und hilfreiche Tipps für Empfänger.

Datum:

Die Auszahlung des Pflegegeldes ist für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein zentrales Thema. In folgendem Beitrag auf Pflege & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wann das Pflegegeld für Juni 2025 ausgezahlt wird, wie die Auszahlung abläuft und worauf Sie als Empfänger achten sollten.

Auszahlungstermin Pflegegeld für Juni 2025

Das Pflegegeld für Juni 2025 wird in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus überwiesen. Da der 1. Juni 2025 auf einen Sonntag fällt, erfolgt die Auszahlung am Montag, den 2. Juni 2025. Das Geld sollte an diesem Tag auf dem Konto der pflegebedürftigen Person eingehen.

MonatAuszahlungstag
Juni 2025Montag, 02.06.2025

Jahresüberblick: Auszahlung Pflegegeld 2025

Bitte beachten Sie: Je nach Pflegekasse kann es zu leichten Abweichungen kommen. Einige Kassen, wie etwa die Techniker Krankenkasse, zahlen das Pflegegeld für den Folgemonat bereits am letzten Arbeitstag des Vormonats aus. Im Regelfall gilt jedoch der erste Werktag des Monats als Auszahlungstag.

Wer erhält das Pflegegeld?

Pflegegeld steht allen Versicherten zu, die

  • mindestens Pflegegrad 2 besitzen,
  • in häuslicher Umgebung gepflegt werden (z. B. durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen),
  • und die Pflege nicht ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Höhe des Pflegegeldes ab 2025

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

PflegegradPflegegeld (ab 2025)
2332 Euro
3573 Euro
4765 Euro
5947 Euro

Wichtige Hinweise zur Auszahlung

Das Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann frei über das Geld verfügen und es z. B. an pflegende Angehörige weitergeben.

Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Der Anspruch besteht erst ab dem Tag der Antragstellung.

Kombinationsleistungen: Wird neben dem Pflegegeld auch ein Pflegedienst (Sachleistung) in Anspruch genommen, kann sich der Auszahlungszeitpunkt verschieben. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung häufig im Nachhinein.

Beratungspflicht: Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend. Werden diese nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Krankenhausaufenthalt: Bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Ab dem 29. Tag ruht die Auszahlung bis zur Rückkehr in die häusliche Pflege.

Zusammenfassung: Auszahlung Pflegegeld für Juni 2025

Das Pflegegeld für Juni 2025 wird am Montag, den 2. Juni 2025, ausgezahlt. Anspruch darauf haben alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Achten Sie darauf, die Beratungspflichten einzuhalten und den Antrag rechtzeitig zu stellen, da das Pflegegeld nicht rückwirkend gezahlt wird. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit der eigenen Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle.

Mit diesen Informationen sind Sie optimal auf die Auszahlung des Pflegegeldes im Juni 2025 vorbereitet.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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