Die Auszahlung des Pflegegeldes ist für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein zentrales Thema. In folgendem Beitrag auf Pflege & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wann das Pflegegeld für Juni 2025 ausgezahlt wird, wie die Auszahlung abläuft und worauf Sie als Empfänger achten sollten.
Auszahlungstermin Pflegegeld für Juni 2025
Das Pflegegeld für Juni 2025 wird in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus überwiesen. Da der 1. Juni 2025 auf einen Sonntag fällt, erfolgt die Auszahlung am Montag, den 2. Juni 2025. Das Geld sollte an diesem Tag auf dem Konto der pflegebedürftigen Person eingehen.
Monat | Auszahlungstag |
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Juni 2025 | Montag, 02.06.2025 |
Jahresüberblick: Auszahlung Pflegegeld 2025
Bitte beachten Sie: Je nach Pflegekasse kann es zu leichten Abweichungen kommen. Einige Kassen, wie etwa die Techniker Krankenkasse, zahlen das Pflegegeld für den Folgemonat bereits am letzten Arbeitstag des Vormonats aus. Im Regelfall gilt jedoch der erste Werktag des Monats als Auszahlungstag.
Wer erhält das Pflegegeld?
Pflegegeld steht allen Versicherten zu, die
- mindestens Pflegegrad 2 besitzen,
- in häuslicher Umgebung gepflegt werden (z. B. durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen),
- und die Pflege nicht ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Höhe des Pflegegeldes ab 2025
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad | Pflegegeld (ab 2025) |
---|---|
2 | 332 Euro |
3 | 573 Euro |
4 | 765 Euro |
5 | 947 Euro |
Wichtige Hinweise zur Auszahlung
Das Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann frei über das Geld verfügen und es z. B. an pflegende Angehörige weitergeben.
Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Der Anspruch besteht erst ab dem Tag der Antragstellung.
Kombinationsleistungen: Wird neben dem Pflegegeld auch ein Pflegedienst (Sachleistung) in Anspruch genommen, kann sich der Auszahlungszeitpunkt verschieben. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung häufig im Nachhinein.
Beratungspflicht: Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend. Werden diese nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Krankenhausaufenthalt: Bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Ab dem 29. Tag ruht die Auszahlung bis zur Rückkehr in die häusliche Pflege.
Zusammenfassung: Auszahlung Pflegegeld für Juni 2025
Das Pflegegeld für Juni 2025 wird am Montag, den 2. Juni 2025, ausgezahlt. Anspruch darauf haben alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Achten Sie darauf, die Beratungspflichten einzuhalten und den Antrag rechtzeitig zu stellen, da das Pflegegeld nicht rückwirkend gezahlt wird. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit der eigenen Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle.
Mit diesen Informationen sind Sie optimal auf die Auszahlung des Pflegegeldes im Juni 2025 vorbereitet.