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Auszahlung Unterhaltsvorschuss September 2025 – Alle Termine, Beträge & Tipps für Alleinerziehende

Viele alleinerziehende Eltern zählen jeden Monat auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss – und blicken gespannt auf die Auszahlungstermine. Besonders für September 2025 wollen sie wissen, wann das Geld überwiesen wird und wie hoch die Zahlung ausfällt. Lesen Sie das Wichtigste hierzu auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin September 2025

Der Unterhaltsvorschuss für September 2025 wird spätestens am Freitag, den 29.08.2025 überwiesen. Das Geld ist in der Regel direkt zu Monatsbeginn auf dem Konto des alleinerziehenden Elternteils verfügbar. Wer auf die Zahlung angewiesen ist, sollte beachten, dass die Buchungsdauer je nach Kreditinstitut um ein bis zwei Tage variieren kann.

Auch für spätere Monate gilt: Der zweite Elternteil muss nicht zahlen, wenn der Unterhaltsvorschuss über das jeweilige Jugendamt gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt stets im Voraus und muss spätestens am letzten Bankarbeitstag des Vormonats verfügbar sein.

Höhe des Unterhaltsvorschusses 2025

Die genaue Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird jährlich angepasst. Voraussichtlich werden für 2025 folgende Beträge gezahlt:

  • Kinder bis 5 Jahre: 225–227 Euro monatlich
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 296–299 Euro monatlich
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 390–394 Euro monatlich

Zu beachten ist: Der Vorschuss wird vom Jugendamt nach Beantragung bewilligt und richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Eine Erhöhung des Kindergeldes kann sogar zu einer Kürzung des Unterhaltsvorschusses führen.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch besteht, wenn das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt bekommt. Fremde Länder oder ausländische Bankkonten sind ausgeschlossen, da die Überweisung nur auf ein inländisches Girokonto des betreuenden Elternteils erfolgt.

Ablauf und Besonderheiten

  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
  • Änderungen (wie ein neuer Nachweis, Einkommen oder Adresswechsel) sollten dem Jugendamt direkt mitgeteilt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Die Leistung wird bis maximal zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, sofern keine Ausnahmen greifen.
  • Etwa 85% der Berechtigten sind Frauen. Viele Bundesländer bieten zudem Beratungsstellen für Fragen rund ums Thema an.

Übersicht Auszahlungstermine 2025 (Auszug)

Nachfolgend ein Auzug über die weiteren Auszahlungstermin des Jahres 2025: Unterhaltsvorschuss Auszahlung 2025 / 2026

MonatAuszahlungstag
August 202531.07.2025
September 202529.08.2025
Oktober 202530.09.2025
November 202531.10.2025
Dezember 202528.11.2025

Tipps für eine schnelle Auszahlung

  • Den Antrag möglichst frühzeitig beim Jugendamt stellen
  • Alle Nachweise (Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über fehlende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils) vollständig beilegen
  • Bei Problemen oder Verzögerungen sofort das zuständige Jugendamt kontaktieren
  • Auf korrekte Bankverbindung achten

Bedeutung des Unterhaltsvorschusses

Für hunderttausende Familien ist der Unterhaltsvorschuss eine unverzichtbare Stütze – gerade dann, wenn das Einkommen fehlt und der Anspruch auf Kindesunterhalt regelmäßig nicht erfüllt wird. Die Zahlung stellt sicher, dass das Existenzminimum der Kinder gedeckt wird und Familien mit alleinerziehendem Elternteil Planungssicherheit haben. Die pünktliche Auszahlung, besonders zum Monatsbeginn, ist dabei essenziell für die finanzielle Stabilität von Mutter und Kind oder Vater und Kind!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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