Rund 65.000 bayerische Beamtinnen und Beamte hatten gegen ihre Besoldung für 2025 Widerspruch eingelegt. Jetzt kommen reihenweise Ablehnungen aus München – mitten in eine Zeit steigender Lebenshaltungskosten. Wer nicht binnen eines Monats klagt, verliert seinen Anspruch endgültig, wie eine aktuelle Anfrage im Bayerischen Landtag zeigt.
Ministerium hält Besoldung für verfassungsgemäß
Bayerns Finanzminister Albert Füracker zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik an der Berechnungsmethode seines Hauses. Die bayerische Besoldung sei „nach fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform“, ließ er verlauten. Auf Basis dieser Einschätzung verschickt das Finanzministerium derzeit rund 65.000 ablehnende Bescheide an Beamtinnen und Beamte, die ihrer Besoldung für das Jahr 2025 widersprochen hatten.
Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt und dabei neue Maßstäbe für die sogenannte amtsangemessene Alimentation aufgestellt. Diese Vorgaben gelten nicht nur für Berlin, sondern für alle Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern – und lösten bundesweit eine Welle vorsorglicher Widersprüche aus.
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Bürger & Geld auf Google News folgenStreit um das bayerische Mehrverdiener-Modell
Im Zentrum des Konflikts steht ein bayerischer Sonderweg: das sogenannte Mehrverdiener-Modell, das der Freistaat bereits 2023 eingeführt hat. Das bayerische Besoldungsgesetz unterstellt seither, dass in jedem Beamten-Haushalt ein zweiter Verdiener mit eigenem Einkommen lebt. Nur so lasse sich das gesetzlich definierte Mindestniveau – 80 Prozent des Median-Einkommens einer vierköpfigen Familie – rechnerisch einhalten. Für das Jahr 2026 setzt das Ministerium dafür ein fiktives Bruttoeinkommen von 22.648 Euro an, unabhängig davon, ob der Partner tatsächlich arbeitet.
Genau das bringt die Gewerkschaften auf die Barrikaden. Das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip sieht traditionell vor, dass die Bezüge eines Beamten allein für den Lebensunterhalt ausreichen müssen. Nach Berechnungen des Bayerischen Beamtenbunds (BBB) wäre die Besoldung ohne das fiktive Partnereinkommen bis zur Besoldungsgruppe A 11 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat ein fiktives Partnereinkommen bislang nicht ausdrücklich ausgeschlossen – ein Schweigen, das das Finanzministerium als Bestätigung seiner Praxis wertet.
Popularklage soll Klarheit schaffen – doch das reicht nicht
Um den Streit grundsätzlich zu klären, hat der BBB im März 2026 eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. „Wir brauchen Klarheit. Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht“, so BBB-Chef Rainer Nachtigall. Die rund 65.000 eingelegten Widersprüche bezeichnete er als „erschreckenden Vertrauensverlust“ in den Dienstherrn.
Das Problem: Selbst ein Erfolg der Popularklage würde den betroffenen Beamtinnen und Beamten keine automatische Nachzahlung sichern. Wer seinen individuellen Anspruch retten will, muss nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid selbst vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Die Gewerkschaften können wegen der schieren Zahl der Fälle keinen kollektiven Rechtsschutz mehr garantieren. Eine Klage ist zwar auch ohne Anwalt möglich, verlangt aber einen Kostenvorschuss von rund 500 Euro, den Betroffene zunächst selbst aufbringen müssen. Der BBB stellt seinen Mitgliedern dafür eine Musterklage zur Verfügung.
Entscheidend ist die Frist: Sie beginnt an dem Tag, an dem der ablehnende Bescheid im Briefkasten liegt. Ab der Zustellung bleibt genau ein Monat Zeit, um Klage einzureichen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert mögliche Nachzahlungsansprüche für 2025 endgültig.
Auch die reguläre Erhöhung sorgt für Unmut
Neben dem Rechtsstreit belastet ein zweites Thema das Verhältnis zwischen Freistaat und Beamtenschaft: die zeitliche Verschiebung der reguläre Besoldungsanpassung. Während Tarifbeschäftigte der Länder die Erhöhung aus dem Tarifabschluss bereits zum 1. April 2026 erhielten, lässt Bayern seine Beamtinnen und Beamten bis zum 1. Oktober 2026 warten – ein halbes Jahr später. Nach einem Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026 steigen die Bezüge dann um 2,82 Prozent, bei Anwärterinnen und Anwärtern um pauschal 60 Euro. Die vorläufige Besoldungstabelle steht bereits zum Abruf bereit, das endgültige Gesetz muss der Bayerische Landtag aber noch verabschieden.
Zusätzlicher Zündstoff: Die soziale Komponente des Tarifabschlusses, ein Mindestbetrag von monatlich 100 Euro, wird den Beamtinnen und Beamten vorenthalten. Eine feste Sockelzahlung in dieser Höhe würde die Abstände zwischen den unteren Besoldungsgruppen A 3 und A 4 so stark verringern, dass nach Ansicht des Ministeriums das verfassungsrechtliche Abstandsgebot verletzt wäre.
Das Finanzministerium begründet die Verzögerung mit dem laufenden Doppelhaushalt 2026/2027. Der Personalbereich mache rund 40 Prozent des Landeshaushalts aus und könne bei den nötigen Sparmaßnahmen nicht ausgenommen werden. Die Verschiebung sei ein „milderes Mittel“ gegenüber einer Kürzung der Jahressonderzahlung, heißt es im entsprechenden Gesetzentwurf.
Zeitplan im Überblick
| Ereignis | Datum |
|---|---|
| BVerfG-Beschluss zur Berliner Besoldung | 17. September 2025 |
| Fristende für Berlins Neuregelung | 31. März 2027 |
| Popularklage des BBB eingereicht | März 2026 |
| Ministerratsbeschluss zur Bayern-Erhöhung | 19. Mai 2026 |
| Beginn der Bescheid-Versendung durch das Finanzministerium | September 2026 |
| Reguläre Besoldungserhöhung in Bayern | 1. Oktober 2026 |
| Klagefrist nach Zustellung des Widerspruchsbescheids | 1 Monat |
Häufige Fragen zur Besoldung in Bayern
Was passiert, wenn ich nach dem Widerspruchsbescheid nicht klage?
Wer die einmonatige Klagefrist nach Zustellung des ablehnenden Bescheids verstreichen lässt, verliert mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2025 endgültig. Eine spätere Geltendmachung ist dann ausgeschlossen.
Sichert die Popularklage des BBB automatisch Nachzahlungen?
Nein. Die Popularklage klärt grundsätzlich, ob die bayerische Besoldungsmethodik verfassungskonform ist. Individuelle Nachzahlungsansprüche müssen Betroffene unabhängig davon selbst vor dem Verwaltungsgericht einklagen.
Was kostet eine Klage gegen den Besoldungsbescheid?
Eine Klage ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich. Die Gerichte verlangen jedoch in der Regel einen Kostenvorschuss von rund 500 Euro, den Betroffene zunächst selbst tragen müssen.
Warum bekommen bayerische Beamte die Erhöhung erst im Oktober?
Der Freistaat verschiebt die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich um sechs Monate gegenüber den Tarifbeschäftigten. Das Finanzministerium begründet dies mit dem Sparzwang im laufenden Doppelhaushalt 2026/2027.