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Bürgergeld 2026: Was bleibt vom Kindergeld nach der Anrechnung übrig?

Die Kombination von Bürgergeld und Kindergeld sorgt oft für Unsicherheit bei Familien. Wie genau wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet? Welche Beträge gelten 2026 und was bleibt am Ende tatsächlich übrig? Die Regelungen für das Zusammenwirken beider Leistungen bleiben auch im Jahr 2026 ein zentrales Thema für viele Familienhaushalte. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die aktuelle Rechtlage, zeigt Rechenbeispiele und weist auf Neuerungen für das Jahr 2026 hin.

Kindergeld 2026: Höhe und Anspruch

Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld in Deutschland auf 259 Euro pro Kind und Monat. Das ist eine erneute Anpassung, die Familien vor allem mit Blick auf die steigende Inflation entlasten soll. Anspruch auf Kindergeld haben weiterhin alle Eltern mit Kindern unter 18 Jahren; in Sonderfällen auch bei Ausbildung, Studium oder Behinderung über das 18. Lebensjahr hinaus.

Das Kindergeld wird automatisch, ohne gesonderten Antrag auf Erhöhung, über die Familienkasse ausgezahlt. Auch der Kinderfreibetrag im Steuerrecht steigt 2026 auf 9.756 Euro. Für Geringverdiener und Familien mit Bürgergeld-Bezug ist aber das tatsächlich ausgezahlte Kindergeld entscheidend, denn genau dieses wird beim Bürgergeld angerechnet.

Grundprinzip der Anrechnung: Das „Nullsummenspiel“

Das Kindergeld gilt beim Bürgergeld vollständig als Einkommen des Kindes. Es wird direkt auf den Bürgergeld-Bedarf angerechnet und mindert somit die Bürgergeldzahlung in exakt derselben Höhe, wie das Kindergeld erhalten wird.

Beispiel:
Der Regelbedarf für ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft wird ermittelt. Das Kindergeld in Höhe von 259 Euro wird als Einkommen angerechnet und mindert den auszuzahlenden Bürgergeldbetrag für dieses Kind entsprechend. Im Ergebnis wird Ihnen das Kindergeld tatsächlich zusätzlich zum Bürgergeld nicht vollständig ausgezahlt – das Jobcenter zieht den Betrag ab.

Warum diese Anrechnung?

Die Bundesregierung sieht Kindergeld als sogenannte vorrangige Sozialleistung. Es wird primär gezahlt, um das Existenzminimum des Kindes zu sichern. Da Bürgergeld ebenfalls das Existenzminimum sichert, würde eine doppelte Auszahlung ohne Anrechnung zu einer „Überförderung“ führen. Deshalb zählt das Kindergeld als Einkommen des Kindes, das immer vorrangig gesetzt wird.

Elternpflicht: Antrag auf Kindergeld zwingend erforderlich

Wer Bürgergeld bezieht, ist verpflichtet, Kindergeld zu beantragen. Obwohl die Summe insgesamt gleich bleibt, kann das Jobcenter den Antrag einfordern. Das Kindergeld deckt denselben Bedarf wie das Bürgergeld und reduziert dementsprechend die Bedürftigkeit.

Sonderleistungen 2026: Kindersofortzuschlag

Seit 2023 zahlen Jobcenter zusätzlich zum Kindergeld einen „Kindersofortzuschlag“ für jedes Kind in Bürgergeld-Haushalten. Dieser Zuschlag beträgt seit 2026 monatlich 25 Euro pro hilfebedürftigem Kind und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Familien erhalten diese Summe zusätzlich zu Bürgergeld und Kindergeld.

Achtung: der Kindersofortzuschlag darf nicht mit dem Kinderzuschlag verwechselt werden. Letzterer wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn Eltern so den Bezug von Bürgergeld vermeiden können. Einzelheiten hier: Kinderzuschlag

Rechenbeispiel für 2026

Stellen wir uns eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern vor:

  • Regelbedarf Bürgergeld (ohne Miete): ca. 1.021 Euro für die Eltern und zusammen rund 872 Euro für beide Kinder
  • Kindergeld ab 2026: 259 Euro je Kind = 518 Euro monatlich
  • Kindersofortzuschlag: 25 Euro je Kind = 50 Euro monatlich

Anrechnung:
Das Kindergeld von 518 Euro wird vollständig als Einkommen angerechnet und vom Bedarf der Kinder abgezogen. Das Jobcenter zahlt dann entsprechend weniger Bürgergeld für die Kinder aus. Zusätzlich gibt es 50 Euro Sofortzuschlag ohne Anrechnung.

Was zählt bei besonderen Fällen?

In einigen Sonderfällen kann das Kindergeld auch Eltern als Einkommen angerechnet werden – zum Beispiel, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nicht weitergereicht wird. Dann zählt es als Einkommen des Elternteils und mindert das eigene Bürgergeld.

Hat das Kind weiteres Einkommen (z. B. durch Minijob), wird zuerst dieses auf den Bedarf angerechnet, danach das Kindergeld. Falls dann noch ein Überschuss besteht, wirkt dieser beim Elternteil einkommensmindernd.

Freibeträge: Was kann abgesetzt werden?

In bestimmten Fällen – beispielsweise für volljährige Kinder – kann vom Kindergeld eine Versicherungspauschale (30 Euro) abgezogen werden, bevor es als Einkommen zählt. Das gilt allerdings nur, wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört und eigene Einkünfte erzielt.

Der Kinderzuschlag im Vergleich zum Bürgergeld

Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Familienleistung für Eltern mit geringem Einkommen, die aber kein Bürgergeld beziehen. Auch dieser steigt 2026 auf maximal 297 Euro pro Kind und ist grundsätzlich mit dem Kindergeld kombinierbar. Beim Bürgergeld jedoch zählt ausschließlich das Kindergeld in die Berechnung – Kinderzuschlag und Bürgergeld schließen sich aus.

Zahlbeispiel in Kürze

JahrKindergeld pro KindKindersofortzuschlagBeispiel Gesamtauszahlung (2 Kinder)
2025255 €25 €560 € im Monat
2026259 €25 €568 € im Monat

Die Auszahlung an die Familie bleibt durch die Anrechnung gleich hoch wie der Bedarf, das Kindergeld wird nicht zusätzlich aufgestockt.

Kindergrundsicherung weiterhin nicht in Sicht

Die ursprünglich geplante Kindergrundsicherung bleibt nach aktuellem politischen Stand auch 2026 ausgesetzt. Der Sofortzuschlag und die Kindergelderhöhung bleiben daher die wichtigsten Werkzeuge für familienpolitische Entlastung im Bürgergeldsystem.

Fazit: Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, erhält Kindergeld in voller Höhe, aber es wird vollständig als Einkommen angerechnet und mindert den Bürgergeldanspruch für die Kinder. Der Kindersofortzuschlag bleibt davon unberührt und geht extra an die Familien. Die Neuregelungen für 2026 führen zu einer kleinen monatlichen Verbesserung, am grundsätzlichen Anrechnungsmodell ändert sich aber nichts. Wer Bürgergeld bezieht, muss Kindergeld beantragen, erhält aber keine doppelte Förderung – es bleibt beim bekannten „Nullsummenspiel“. Familien sollten aktuelle Bescheide stets prüfen und auf den rechtzeitigen Eingang aller Leistungen achten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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