Warum die Zuzahlungs-Vorauszahlung 2026 wichtig ist
Gesetzlich Versicherte müssen für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und Fahrkosten Zuzahlungen leisten – aber nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bezieht, hat dabei besonders niedrige feste Grenzen, weil sich diese direkt aus dem Regelsatz ergeben.
Für 2025 liegt der maßgebliche Regelsatz bei 563 Euro monatlich (6.756 Euro jährlich); daraus ergeben sich 135,12 Euro Zuzahlungsgrenze bei 2 % bzw. 67,56 Euro bei 1 % für chronisch Kranke – Werte, die in dieser Größenordnung auch 2026 für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende maßgeblich bleiben. Damit ist klar: Schon wenige Rezepte, Hilfsmittel oder Klinikaufenthalte reichen, um die Grenze zu erreichen – der Rest des Jahres könnte komplett zuzahlungsfrei sein.
Wer besonders von der Vorauszahlung profitiert
Von der Zuzahlungsvorauszahlung profitieren vor allem Personengruppen, bei denen absehbar ist, dass die Belastungsgrenze 2026 sicher überschritten wird:
- Bürgergeld-Bezieher mit laufender Medikation oder Therapie.
- Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderungsrente plus Grundsicherung.
- Schwerwiegend chronisch kranke oder schwerbehinderte Menschen mit 1‑Prozent-Grenze.
Sie können durch die Vorauszahlung ihre gesamte Jahresbelastung in einem Schritt begleichen und bekommen ab dem Zeitpunkt der Zahlung eine Befreiungskarte – ohne später Quittungen sammeln zu müssen.
So funktioniert die Zuzahlungsvorauszahlung für 2026
Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Kassen, folgt aber einem ähnlichen Muster:
- Belastungsgrenze ermitteln
Die Krankenkasse berechnet auf Basis der voraussichtlichen Bruttoeinnahmen 2026 – bei Bürgergeld und Grundsicherung meist der Regelsatz bzw. die Grundsicherungssumme – die individuelle 2‑ oder 1‑Prozent-Grenze. Bei Bürgergeld-Beziehenden entspricht das 2025 z.B. 135,12 Euro (2 %) oder 67,56 Euro (1 %). - Antrag auf Vorausbefreiung stellen
Viele Kassen bieten spezielle Formulare „Zuzahlungsbefreiung im Voraus für das kommende Jahr“ an; der Antrag kann teils schon ab Herbst (z.B. ab 15.09.) bis Jahresende gestellt werden. Beizufügen sind in der Regel nur Leistungsbescheide über Bürgergeld oder Grundsicherung; detaillierte Einkommensnachweise sind oft nicht nötig. - Vorauszahlung leisten
Die Belastungsgrenze wird einmalig überwiesen oder per Lastschrift eingezogen; danach stellt die Kasse eine Befreiungskarte bzw. einen Befreiungsbescheid für das gesamte Jahr 2026 aus. Ab diesem Zeitpunkt fallen keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen mehr an – wichtig ist, die Befreiung beim Arzt, in der Apotheke und im Krankenhaus vorzulegen.
Zu beachten: Einige Kassen weisen darauf hin, dass eine einmal geleistete Vorauszahlung in der Regel nicht (oder nur ausnahmsweise) erstattet wird, wenn die tatsächlichen Zuzahlungen geringer wären.
Bürgergeld, Grundsicherung und Belastungsgrenzen 2026
Die Berechnung der Belastungsgrenze knüpft an die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an – bei Sozialleistungsbeziehenden sind das in der Regel die Jahresbeträge aus Regelsatz, Mehrbedarfen und ggf. anteilig übernommenen Kosten. Für Bürgergeld-Empfänger und Rentner mit Grundsicherung werden dabei häufig pauschale Beträge verwendet, die aus den jeweils aktuellen Regelsätzen abgeleitet sind, sodass sich wieder Grenzen in der Größenordnung von rund 135 Euro (2 %) und rund 68 Euro (1 %) pro Jahr ergeben.
Diese niedrigen Grenzen schützen Haushalte mit sehr geringem Einkommen vor unverhältnismäßig hohen Eigenanteilen an Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalten. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch: Wer keine Befreiung beantragt oder keine Vorauszahlung nutzt, zahlt diese Beträge Monat für Monat kleinteilig an Apotheke und Praxis, statt sie einmalig und planbar zu begleichen.
Praktische Tipps für 2026
- Jetzt Bescheide prüfen: Liegen aktuelle Bescheide über Bürgergeld oder Grundsicherung für 2026 vor, sollten diese sofort für den Befreiungsantrag kopiert werden.
- Noch 2025 Antrag stellen: Viele Krankenkassen erlauben die Beantragung der Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr bereits im alten Jahr; ideal ist der Zeitraum Herbst bis Jahresende.
- Chronische Erkrankung anerkennen lassen: Wer schwerwiegend chronisch krank ist, sollte den Status von der Krankenkasse bestätigen lassen, um in die 1‑Prozent-Grenze und damit in die niedrigere Vorauszahlung zu kommen.
- Bei Unsicherheit beraten lassen: Sozialberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Krankenkassen-Hotlines helfen bei der Frage, ob Vorauszahlung oder nachträgliche Befreiung sinnvoller ist.
Fazit: Jetzt prüfen, ob die Zuzahlungsvorauszahlung für 2026 schon beantragt ist!


