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Das ändert sich 2026: Alle neuen Gesetze, Sozialleistungen & Vorteile im Überblick! Es geht ums Geld!

Das Jahr 2026 bringt für Bürger in Deutschland zahlreiche Änderungen und Neuerungen in vielen Bereichen – von Sozialleistungen über Steuern, Rente, Pflege und Mobilität bis hin zu Energie, Wirtschaft und Verbraucherschutz. Wer sich rechtzeitig informiert, kann finanzielle Vorteile optimal nutzen und böse Überraschungen vermeiden. Nachstehend werden alle wichtigen Reformen, Gesetze und neuen Regelungen ausführlich und praxisnah auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt.

Sozialleistungen: Bürgergeld, Sozialhilfe & Wohngeld

Bürgergeld und Sozialhilfe – „Nullrunde“ bei den Regelsätzen

Im Jahr 2026 bleibt der monatliche Regelsatz für das Bürgergeld (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) konstant – trotz Inflation gibt es keine Erhöhung. Die Bundesregierung begründet die sogenannte Nullrunde mit einer Besitzschutzregelung. An sich, so die Regierung, hätten die Regelsätze gesenkt werden müssen. Die Regelbedarfsstufen lauten wie folgt:

RegelsatzHöhe 2026
Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
Partner je Bedarfsgemeinschaft506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Jugendliche 14-17 Jahre471 Euro
Kinder 6-13 Jahre390 Euro
Kinder 0-5 Jahre357 Euro

Der Bedarf für persönlichen Schulbedarf bleibt ebenfalls auf dem Niveau der Vorjahre (130 Euro/65 Euro pro Halbjahr).

Wohngeld: Anspruch, Reform und steigende Mietzuschüsse

Das Wohngeld wird 2026 weiterhin dynamisch an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Eine Reform erhöht den Antragsdruck und schärft die Anspruchsvoraussetzungen. Beschäftigungsbemühungen werden häufiger kontrolliert, sodass Antragsteller nachweisen müssen, dass sie aktiv Arbeit suchen. Die genaue Höhe des Wohngelds ist weiterhin vom individuellen Haushaltseinkommen, Wohnort und Mietkosten abhängig.

Neue Grundsicherung kommt

Ein Vorhaben, dass die Bundesregierung hohe Priorität einräumt, ist die Bürgergeld Reform. Die Neue Grundsicherung soll 2026 eingeführt werden – mit härteren Sanktionen, geringerem Schonvermögen und dem Vermittlungsvorrang. Siehe dazu auch: Koalitionsauschuss hat Neue Grundsicherung beschlossen


Rente: Erhöhungen, Freibeträge und Reformen

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familien erhalten ab Januar 2026 mehr Kindergeld: Der Betrag steigt auf 259 Euro monatlich pro Kind. Auch der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.828 Euro und sorgt für zusätzliche steuerliche Entlastungen.

Rentenanpassungen und Hinzuverdienstgrenzen

Die Aktivrente bringt neue Flexibilität bei der Rente: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente steigen ebenfalls. Arbeitnehmer profitieren zudem von einem Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 Euro steigt und 2027 weiter angehoben wird.

Rentenbescheide, Beratung und Fehlerprüfung

Mit neuen Beratungs- und Digitalangeboten sollen Rentenansprüche besser nachvollziehbar und Fehler schneller erkannt werden. Wer Lücken im Versicherungsverlauf entdeckt, kann durch Nachzahlungen oder Berichtigungen Nachteile vermeiden.


Pflege: Stagnierende Leistungen und neue Zuschüsse

Beim Pflegegeld für ambulante Pflege sind für das Jahr 2026 keine automatischen Erhöhungen vorgesehen. Die Dynamisierung ist erst für 2028 geplant. Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bleibt bei 347 Euro monatlich stabil. Pflegende Angehörige erhalten gezielte Unterstützung, insbesondere im Bereich Weiterbildung und Entlastungsleistungen.

Die Pflegeversicherung kämpft 2026 weiter mit finanziellen Defiziten, was politische Diskussionen um langfristige Reformen anheizt.


Steuern, Abgaben und Entlastungen

Steuerreform: Entlastungen und neue Pauschalen

Das Steueränderungsgesetz für 2026 bringt Entlastungen für Bürger und Unternehmen. Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) steigt auf 38 Cent je gefahrenen Kilometer – nun ab dem ersten Kilometer. Familien und Berufspendler profitieren von dauerhaften Steuererleichterungen.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird für Restaurant- und Verpflegungsleistungen festgeschrieben, was Gastronomiebetriebe und Gäste entlastet.

Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die Grenzwerte in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, was sich direkt auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge auswirkt. Auch der Haushalt für Arbeit und Soziales steigt erheblich durch größere Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung.


Mobilität und Verkehr: Reformen, Preise, Elektromobilität

Deutschlandticket und Kraftstoffpreise

Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar von 58 auf 63 Euro pro Monat – eine Erhöhung um rund 8,6 Prozent. Die CO₂-Steuer in der nächsten Stufe verteuert ab 2026 Benzin und Diesel weiter: Bis zu 20 Cent mehr pro Liter sind möglich. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleibt dennoch attraktiv und wird weiterhin von Bund und Ländern gefördert.

Dienstwagen und E-Mobilität

Für vollelektrische Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent-Regelung nun bis zu einem Preis von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei einem Prozent. Unternehmen können Fahrzeuge degressiv abschreiben, was Investitionen in Elektromobilität begünstigt.

Bis 2035 bleibt die Kfz-Steuer für E-Autos ausgesetzt, um den Umstieg weiter zu fördern.


Wirtschaft und Verbraucher

Wirtschaftswachstum und Bundeshaushalt

Die Bundesregierung rechnet für 2026 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent – deutlich mehr als ursprünglich prognostiziert. Das ist auf hohe Investitionen in Infrastruktur, Verteidigungsfähigkeit und Digitalisierung zurückzuführen.

Der Bundeshaushalt steigt kräftig an: Fast 510 Milliarden Euro sind für das Jahr 2026 vorgesehen, mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Arbeit und Soziales.

Verbraucherschutz und Alltag: Bargeld & Kartenzahlung

Ab 2026 gilt in Deutschland eine bundesweite Pflicht zur Kartenzahlung im Handel. Weniger Bargeldhandling bedeutet mehr Sicherheit und Komfort für Verbraucher; auch Händler profitieren von sinkenden Risiken.


Überblickstabelle: Die wichtigsten Änderungen 2026

BereichÄnderung 2026
BürgergeldRegelsätze bleiben stabil (Nullrunde), keine Erhöhung
WohngeldAnspruch strenger überprüft, Beschäftigungsbemühungen nötig
KindergeldErhöhung auf 259 Euro pro Kind
RenteAktivrente: steuerfrei bis 2.000 Euro hinzuverdienen möglich
MindestlohnSteigt auf 13,90 Euro
PflegegeldKeine Erhöhung bei Pflegegrad 2, bleibt bei 347 Euro
EnergiepreiseCO₂-Steuer verteuert Benzin/Diesel, Entlastungen geplant
SteuernEntfernungspauschale ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent/Km, 7% MwSt. Gastronomie
DeutschlandticketPreiserhöhung auf 63 Euro
E-MobilitätSteuerbefreiung für E-Autos bis 2035, neue Abschreibungen für Firmen
KartenzahlungPflicht zur Kartenzahlung im Handel

FAQ: Neuregelungen 2026

Was passiert mit dem Bürgergeld und der Sozialhilfe 2026?

Die Regelsätze bleiben konstant, es gibt keine Erhöhung – das ist die sogenannte Nullrunde.

Wie viel Kindergeld bekomme ich ab 2026?

259 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.828 Euro.

Wer bekommt Wohngeld und was muss ich beachten?

Das Wohngeld ist weiter dynamisiert, aber die Anspruchsvoraussetzungen werden verschärft. Beschäftigungsbemühungen müssen nachgewiesen werden.

Gibt es Änderungen beim Pflegegeld?

Für 2026 sind keine Erhöhungen vorgesehen – insbesondere bei Pflegegrad 2 bleibt es bei 347 Euro.

Wie entwickeln sich Energiepreise und Mobilitätsangebote?

CO₂-Steuer und Preiserhöhungen beim Deutschlandticket verteuern Mobilität, E-Autos bleiben steuerbefreit und Pendlerpauschalen steigen.

Fazit

Die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen 2026 betreffen fast alle Lebensbereiche. Von stabilen Regelsätzen und höherem Kindergeld über neue Steuer- und Rentenvorteile bis hin zu Mobilitätsreformen und Verbraucherschutz: Rechtzeitige Anpassung an die neuen Regeln sichert finanzielle Vorteile und vermeidet Risiken.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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