Internetpauschale und Essenszuschuss sind für viele Beschäftigte 2025 eine smarte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, weil sie netto mehr vom Bruttobudget des Arbeitgebers übriglassen. Beide Benefits sind – richtig gestaltet – für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei und damit auch für Arbeitgeber ein starkes Instrument gegen den Fachkräftemangel.
Internetpauschale: 600 Euro netto extra
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen monatlichen Internetzuschuss von bis zu 50 Euro zahlen, also 600 Euro im Jahr – brutto gleich netto für den Arbeitnehmer. Der Zuschuss wird vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer versteuert, für Beschäftigte fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Voraussetzung ist, dass das Internet auch beruflich genutzt wird, etwa im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten. Ein auf den Namen des Mitarbeiters laufender Anschluss und eine formlose Erklärung zur beruflichen Nutzung reichen in der Praxis meist aus – lästige Einzelnachweise von Rechnungen entfallen.
Die Internetpauschale muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden, kann aber auch Minijobbern und Azubis gewährt werden. Gerade für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen bedeutet das einen spürbaren Nettovorteil ohne Sprung in eine höhere Steuerprogression.
Essenszuschuss: Jeden Arbeitstag mehr Netto
Noch stärker wirkt der Essenszuschuss: 2025 dürfen Arbeitgeber pro Arbeitstag bis zu 7,50 Euro steuerbegünstigt zum Mittag- oder Abendessen beisteuern. Der Betrag setzt sich aus 4,40 Euro amtlichem Sachbezugswert und einem zusätzlichen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro zusammen.
Nutzen Beschäftigte die sogenannte 15-Tage-Regel, kommen sie so auf bis zu 112,50 Euro im Monat – auch dieser Betrag bleibt bei richtiger Gestaltung steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig: Der Zuschuss gilt nur für verzehrfertige Mahlzeiten, also etwa Restaurantessen, Kantine, Bäcker-Snack oder Supermarkt-Fertiggericht, nicht für Alkohol, Tabak oder Non-Food-Artikel.
Für die Finanzverwaltung braucht es einen digitalen oder Papierbeleg, der belegt, dass wirklich Essen gekauft wurde. Damit der komplette Betrag steuerfrei bleibt, sollten die Mitarbeiter mindestens den amtlichen Sachbezugswert von 4,40 Euro aus eigener Tasche zahlen – erst dann ist der volle Zuschuss von 7,50 Euro komplett steuerfrei.
Warum das oft besser ist als mehr Bruttolohn
Wer einfach nur mehr Gehalt bekommt, verliert einen großen Teil an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Bei Internetpauschale und Essenszuschuss kommt der Zuschuss nahezu eins zu eins auf dem Konto oder in der Essenskasse an – ohne höhere Abgabenlast und ohne Risiko, in Steuerklassen oder Sozialabgabenstufen aufzusteigen.
Auch Arbeitgeber profitieren: Pauschalsteuern von 25 Prozent und der Wegfall von Sozialabgaben sind kalkulierbar, übersichtlich und oft günstiger als eine klassische Gehaltserhöhung mit allen Nebenkosten. Gleichzeitig steigern diese Benefits die Attraktivität als moderner Arbeitgeber, der Homeoffice und gesunde Ernährung seiner Belegschaft aktiv unterstützt.
So holt man sich die Vorteile
Beschäftigte sollten ihren Arbeitgeber konkret auf Internetpauschale und Essenszuschuss ansprechen und auf die gesetzlichen Möglichkeiten bis 50 Euro Internet und 7,50 Euro Essenszuschuss pro Arbeitstag hinweisen. Wer im Gespräch gleich durchrechnet, dass damit bis zu 600 Euro Internetzuschuss plus 112,50 Euro Essenszuschuss im Monat möglich sind, zeigt, wie effizient das Modell im Vergleich zur klassischen Lohnerhöhung ist.
Unternehmen können die Vorteile unkompliziert über Essensgutscheine, digitale Essens-Apps oder Pauschalzahlungen auf die Gehaltsabrechnung abbilden. Entscheidend ist, dass alle formellen Anforderungen – zusätzliche Leistung zum Lohn, Belege, Einhaltung der Höchstgrenzen – sauber dokumentiert werden, damit der Fiskus nicht nachträglich zugreift.


