Eltern aufgepasst: Mit diesen Tipps zu mehr Wohngeld & Kinderzuschlag

Stand:

Autor: Experte:

Wohngeld und Kinderzuschlag bieten Familien mit geringem Einkommen 2026 mehr finanzielle Sicherheit denn je. Erstmals lässt sich der Kinderzuschlag gezielt mit Wohngeld kombinieren – und dank neuer Regeln wird die Beantragung deutlich einfacher. Der Beitrag zeigt alle Voraussetzungen, Rechenbeispiele und praktische Tipps, damit staatliche Leistungen optimal ausgeschöpft werden. Wer wissen will, wie sich mit den neuen Förderwegen monatlich mehr Geld sichern lässt, findet alle Infos hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Voraussetzungen für Wohngeld und Kinderzuschlag

Familien können Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beantragen – aktuell noch bei unterschiedlichen Behörden, zukünftig laut Koalitionsvertrag über einen gemeinsamen Antrag. Die Familienkasse und Wohngeldstelle stimmen sich dann ab, um eine Überzahlung und Doppelanspruch zu vermeiden. Anspruch haben:

  • Eltern, die mindestens 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Elternpaare) Brutto pro Monat verdienen.
  • Mindestens ein Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt, unverheiratet, und es wird Kindergeld bezogen.
  • Das Gesamteinkommen reicht aus, um den Familienbedarf fast zu decken, aber liegt unter den Höchstgrenzen.
  • Einkommen über den Bedarf reduziert den Kinderzuschlag anteilig, unterhalb gibt es Bürgergeld.

Was zählt zum Familienbedarf?

Der Familienbedarf berechnet sich folgendermaßen:

  • Regelbedarf nach SGB II/SGB XII für alle Haushaltsmitglieder (Eltern, Kinder).
  • Wohnkosten (Miete, Heizung, Warmwasser).
  • Eventuelle Mehrbedarfe für Alleinerziehende oder Schwangere.

Regelbedarfe für 2025 und 2026:

Berechtigte2025
Elternpaar1.012 €
Alleinerziehend563 €
Kind < 6 Jahre357 €
Kind 6–13 Jahre390 €
Kind 14–17 Jahre471 €
Kind 18–25 Jahre451 €

Dazu addiert werden die Wohnkosten, die mit Wohngeld gefördert werden (je nach Mietstufe und Haushaltsgröße häufig zwischen 150 und 800 Euro).

Kinderzuschlag und Wohngeld: Höhe und Berechnung

  • Kinderzuschlag beträgt ab Januar 2025 maximal 297 € pro Kind und Monat inkl. Sofortzuschlag.
  • Wohngeld richtet sich nach Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Heizkostenkomponente. Als grobe Orientierung: Familien mit zwei Kindern bekommen häufig zwischen 150 und 500 € monatlich.

Der Anspruch entsteht, wenn Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gemeinsam den Familienbedarf decken, aber keine Überzahlung erfolgt.

Beispielrechnung: Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert

Beispiel 1: Elternpaar mit zwei Kindern unter 6 Jahren, Stadt, Miete 800 €

  • Einkommen (Netto nach Abzügen): 1.596 €
  • Kindergeld (2 x 255 €): 510 €
  • Wohngeld: 198 €
  • Kinderzuschlag (2 x 297 €): 594 €
  • Summe: 2.898 €
  • Familienbedarf: 1.012 € (Eltern) + 714 € (Kinder) + 800 € (Miete) = 2.526 €
  • Ergebnis: Die Familie deckt ihren Bedarf, überschüssiges Einkommen reduziert den Kinderzuschlag anteilig.

Beispiel 2: Alleinerziehender mit einem 7-jährigen Kind, Miete 500 €

  • Einkommen: 800 €
  • Kindergeld: 255 €
  • Wohngeld: 120 €
  • Kinderzuschlag (max.): 297 €
  • Summe: 1.472 €
  • Familienbedarf: 563 € (Eltern) + 390 € (Kind) + 500 € (Miete) = 1.453 €
  • Anspruch: Voller Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildung-Teilhabepaket möglich.

Tabelle: Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld im Vergleich

LeistungFür wen?VoraussetzungenHöhe der LeistungVorteil für Familien
WohngeldKleine/mittlere EinkommenEinkommen unter bestimmter Grenze, Miete150–800 € je nach FaktorEntlastung bei Wohnkosten
KinderzuschlagEltern mit geringem EinkommenMindesteinkommen, Kindergeld, Bedarf knappBis zu 297 € je KindZusatzförderung gezielt für Kinder
BürgergeldHaushalte ohne ausreichendes EinkommenUnterschreitung Familienbedarf563 € Erwachsener, 357–471 € Kind + volle MieteGrundsicherung, falls Wohngeld/KiZ nicht ausreichen

FAQ: Wohngeld und Kinderzuschlag

Kann man beide Leistungen gemeinsam bekommen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, solange der Bedarf nicht bereits durch das Einkommen und Kindergeld gedeckt wird und keine Überzahlung erfolgt.

Wie funktioniert die Beantragung?

2025 noch getrennt – Familienkasse (Kinderzuschlag) und Wohngeldstelle. Ab 2026 voraussichtlich gemeinsamer Antrag, automatische Prüfung durch die Behörden.

Gibt es Zusatzleistungen?

Ja, Bildung und Teilhabe, Befreiung von KiTa-Gebühren, Heizkostenkomponente im Wohngeld.

Zusammenfassung: Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren, auch mit Kindergeld

Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert profitieren Familien mit geringen Einkommen stark und werden besonders vor verdeckter Armut geschützt. Die neuen Einkommensgrenzen und vereinfachte Beantragung machen Leistungen nutzerfreundlicher als je zuvor. Besonders für Familien mit mehreren Kindern oder teuren Wohnkosten lohnt sich ein Antrag – die staatlichen Leistungen sind 2025 so hoch und zugänglich wie nie.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.