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Elterngeld 2026: Das müssen Eltern jetzt unbedingt wissen!

2026 treten beim Elterngeld in Deutschland entscheidende Änderungen in Kraft, die Eltern direkt betreffen und neue Chancen wie auch Einschränkungen mit sich bringen. Paare und Alleinerziehende müssen sich auf neue Einkommensgrenzen, veränderte Elterngeldbeträge und einen deutlich strengeren Zugang zu Elterngeldleistungen einstellen. Alle Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes, wenn diese ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es soll einen Ausgleich für wegfallendes Einkommen schaffen. Grundsätzlich gibt es drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

  • Basiselterngeld: Bis zu 14 Monate zwischen beiden Elternteilen aufteilbar. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beziehen.
  • ElterngeldPlus: Für Eltern, die Teilzeit arbeiten, kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld genutzt werden.

Die wichtigsten Änderungen ab 2026

Einkommensgrenze: Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine feste Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer gemeinsam als Paar oder als Alleinerziehender über dieser Grenze liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, unabhängig von der Kinderzahl oder Familiensituation. Dies betrifft insbesondere Besserverdienende und ist die abschließende Stufe der Absenkung, die 2023 beschlossen wurde.

Paralleler Bezug: Der gleichzeitige Bezug des Basiselterngelds durch beide Eltern ist nur noch für maximal einen Monat und ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen gelten bei Mehrlingsgeburten, Frühchen oder Kindern mit Behinderung.

Politische Entwicklungen und mögliche Verbesserungen

Der neue Koalitionsvertrag aus CDU/CSU und SPD sieht Verbesserungen beim Elterngeld vor. Geplant ist eine Anhebung des Mindestbetrags (derzeit 300 €) und des Höchstbetrags (derzeit 1.800 €), um die Kaufkraft von Familien zu sichern. Auch die Einkommensgrenze könnte wieder steigen, sodass mehr Familien Anspruch auf Elterngeld haben. Die Ausweitung der Partnermonate soll die partnerschaftliche Aufteilung stärken und den Anteil der Väter an der Elternzeit erhöhen.

So funktioniert das Elterngeld 2026

  • Elterngeld gibt es für maximal 14 Lebensmonate des Kindes, wenn beide Eltern sich an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt.
  • Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld erhalten.
  • Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich als Prozentsatz des wegfallenden Nettoeinkommens (zwischen 65 und 67 Prozent), mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
  • ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus bieten flexiblere Teilzeitmodelle und verlängern die Bezugsdauer, aber mit reduzierten monatlichen Beträgen.
VarianteBezugsdauerBesonderheiten
BasiselterngeldBis zu 14 Monate2–12 Monate pro Elternteil, maximal 1 Monat gleichzeitig​
ElterngeldPlusBis zu 28 MonateTeilzeitarbeit möglich
Partnerschaftsbonus+ 4 Monate (beide Eltern Teilzeit)Bedingungen für gleichzeitigen Bezug

Welche Eltern sind betroffen?

  • Familien mit einem Jahreseinkommen über 175.000 Euro verlieren ab 2026 ihren Anspruch auf Elterngeld.
  • Schätzungen zufolge sind rund 30.000 Elternpaare jährlich von dieser Einschränkung betroffen; für den Staat bedeutet dies Einsparungen von 250 Millionen Euro pro Jahr.
  • Viel diskutiert wurden die Auswirkungen auf gut verdienende, aber kinderreiche Familien, bei denen trotz hoher Einkünfte alle familiären Belastungen weiterhin bestehen.

FAQ zum Elterngeld 2026

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld können Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamtinnen, Beamte und auch arbeitslose Eltern erhalten, solange sie ihr Kind nach der Geburt überwiegend selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Anspruch besteht unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis oder der Nationalität, sofern ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel nach §1 Abs. 7 BEEG vorliegt

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Elterngeld ersetzt zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit sehr hohem Einkommen (über 2.770 Euro netto pro Monat vor der Geburt) erhalten automatisch den Höchstbetrag

Welche Einkommensgrenze gilt ab 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld.

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Eltern können bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn beide beteiligt sind, oder 12 Monate, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Mit dem ElterngeldPlus lässt sich der Bezug verlängern, allerdings bei halbierten Monatsbeträgen. Zusätzlich gibt es vier Partnerschaftsbonus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten

Was ändert sich beim parallelen Bezug?

Ab 2026 dürfen beide Eltern gleichzeitig nur einen Monat lang Basiselterngeld beziehen – und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gelten für Frühchen, Mehrlingsgeburten oder Kinder mit Behinderung.

Welche Sonderregelungen gibt es für Frühchen?

Bei Frühgeburten kann das Basiselterngeld um bis zu vier Monate verlängert werden, je nach Geburtstermin. Zusätzlich erhalten Eltern 300 Euro Zuschlag pro Mehrlingskind, sowie einen Geschwisterbonus, wenn bereits ältere Kinder im Haushalt leben.

Kann man verschiedene Elterngeldvarianten kombinieren?

Ja. Eltern können flexibel zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wählen oder diese kombinieren. Eine durchdachte Kombination ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei gleichzeitiger beruflicher Teilzeittätigkeit.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Abgezogen werden Steuern und Sozialabgaben. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden nicht berücksichtigt

Wie beantragt man Elterngeld?

Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden – meist online oder über ein PDF-Formular. Notwendig sind Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und ggf. Bescheinigungen über Mutterschafts- oder Vaterschaftszeiten.

Gibt es Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen?

Ja. Eltern ohne Erwerbseinkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich – etwa Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner. Das gilt auch, wenn das berechnete Elterngeld unterhalb der Mindestsumme liegt

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld selbst ist steuerfrei, wird aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Es kann also indirekt die Steuerlast erhöhen, wenn andere Einkünfte vorhanden sind

Fazit & Ausblick zum Elterngeld 2026 – Änderungen

Elterngeld bietet auch 2026 eine solide finanzielle Basis für frischgebackene Eltern, die Beruf und Familie vereinen möchten. Gleichzeitig werden die Zugangshürden durch gesenkte Einkommensgrenzen und eingeschränkten Parallelbezug deutlich verschärft. Künftige politische Entscheidungen könnten Verbesserungen nach sich ziehen – insbesondere im Bereich Einkommensgrenze, Partnermonate und Elterngeldhöhe.

Eltern sollten sich frühzeitig informieren und ihre Planung für Elternzeit und Elterngeld optimal an die neuen Bedingungen anpassen, um alle Vorteile auszuschöpfen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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