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Altersteilzeit: Der sanfte Übergang in den Ruhestand mit mehr Freizeit und gesichertem Einkommen

Sanfter Übergang in den Ruhestand: Altersteilzeit ermöglicht mehr Freizeit bei sicherem Einkommen – was Sie jetzt wissen müssen. Entdecken Sie, wie Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und dennoch von finanziellen Vorteilen profitieren.

Unter den vielfältigen Möglichkeiten, den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente zu gestalten, nimmt die Altersteilzeit eine besondere Stellung ein. Sie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, schon vor dem endgültigen Renteneintritt ihre Arbeitszeit zu reduzieren und zugleich weiterhin ein gesichertes Einkommen zu beziehen. Doch das Modell ist an klare Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Welche das sind, wann sich die Altersteilzeit besonders lohnt und welche Fallstricke es zu beachten gilt – all das erfahren Sie hier. Alle relevanten Informationen hat Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. für Sie zusammengestellt.

Mehr Freizeit, weniger Arbeit: Wie Altersteilzeit wirklich funktioniert

Die Altersteilzeit kann grundsätzlich in zwei Varianten vereinbart werden: Das Blockmodell und das Teilzeitmodell. Beim Blockmodell arbeitet man in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll weiter und nimmt anschließend die zweite Hälfte als Freistellungsphase bei vollem Gehalt. Das Teilzeitmodell bietet hingegen eine gleichmäßige Halbierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Beide Varianten erfordern eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und sind meist tarifvertraglich oder betrieblich geregelt.

Bis wann muss Altersteilzeit vereinbart werden?

Die Vereinbarung sollte möglichst frühzeitig erfolgen – idealerweise mehrere Monate vor Beginn. Eine verbindliche Frist regelt das Gesetz jedoch nicht. Wichtig ist, dass die Altersteilzeit mindestens so lange läuft, bis die reguläre Altersrente frühestmöglich bezogen werden kann.

Voraussetzungen für Altersteilzeit: Wer hat Anspruch?

  • Vollendung des 55. Lebensjahres zu Beginn der Altersteilzeit
  • Mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren vor Beginn
  • Eine vertragliche oder tarifliche Grundlage, die Altersteilzeit ermöglicht

Diese Bedingungen sichern, dass nur Beschäftigte mit entsprechendem langjährigen Rentenversicherungsverlauf und Alter Altersteilzeit in Anspruch nehmen können.

Gehalt trotz Halbzeit: Die Vorteile der Altersteilzeit im Überblick

Während der Altersteilzeit wird das bisherige Bruttogehalt um 50 Prozent reduziert. Hinzu kommt allerdings eine gesetzliche Aufstockung durch den Arbeitgeber von mindestens 20 Prozent des halbierten Gehalts. Diese Aufstockung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. In der Praxis können tarifliche Regelungen auch zu höheren Aufstockungen führen. Das Ergebnis: Trotz reduzierter Arbeitszeit erzielen Beschäftigte im Altersteilzeitmodell ein Einkommen, das über der reinen Halbierung liegt.

Arbeitgeberpflicht oder freiwillig? Was bei Altersteilzeit wirklich zählt

Ein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Die Gewährung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, basierend auf einer schriftlichen Vereinbarung oder tariflichen Grundlage. Viele Unternehmen nutzen Altersteilzeit als Instrument zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung, müssen diese jedoch nicht gewähren. Arbeitnehmer sollten daher eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber anstreben.

So regeln Sie Altersteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber

Alle Details zu Beginn, Dauer, Arbeitszeit und Entgeltaufstockung sollten im Altersteilzeitvertrag festgehalten werden. Ohne eine schriftliche Vereinbarung können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Feinheiten der Altersteilzeit: Was viele übersehen

Alle Festlegungen zur Altersteilzeit – Beginn, Dauer, Arbeitszeit, Gehaltsaufstockung – müssen vor Beginn schriftlich vereinbart werden. Die Altersteilzeit dauert mindestens so lange wie der Zeitraum bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Altersrente. In manchen Fällen endet sie genau mit dem Renteneintritt. Eine spätere Änderung der Vereinbarung ist meist nicht vorgesehen.

Vorzeitige Rente: Muss das sein bei Altersteilzeit?

Nein, Altersteilzeit bedeutet nicht automatisch, dass man vorzeitig in Rente gehen muss. Sie ist vielmehr ein sanfter Übergang, der die Arbeitszeit reduziert, aber den Rentenbezug nicht zwingend vorverlegt. Wer jedoch frühzeitig in Rente geht, muss unter Umständen Abschläge in Kauf nehmen.

Mehr Netto vom Brutto: Die Finanzvorteile der Altersteilzeit

Dank der Aufstockung um mindestens 20 Prozent des halben Gehalts und der sozialversicherungsfreien Behandlung dieses Aufstockungsbetrags bleibt während der Altersteilzeit mehr Netto vom Brutto als bei einer reinen Halbierung des Einkommen.

Krankengeld und Lohnfortzahlung: Was gilt in der Altersteilzeit?

Während der Altersteilzeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach dem Altersteilzeitgehalt. Das reduziert den Verdienstausfall bei Krankheit, ohne Kürzungen bei Sozialversicherungsleistungen.

Rentenbeiträge in der Altersteilzeit: Was bleibt erhalten?

Der Arbeitgeber zahlt während der Altersteilzeit mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge. Das bedeutet, trotz reduzierter Arbeitszeit bleiben die Rentenanwartschaften weitgehend erhalten. Dies mindert Rentenabschläge im Alter.

BeitragsaspectRegelgrößeErläuterung
Halbiertes Gehalt50% des bisherigen BruttogehaltsGrundlage für Berechnung der Rentenbeiträge
AufstockungsbetragMindestens 20% des halbierten GehaltsSteuer- und sozialversicherungsfrei
RentenversicherungsbeiträgeMindestens 80% der bisherigen BeiträgeVon Arbeitgeber getragen

Abschläge bei vorzeitiger Rente: Wie sie sich vermeiden lassen

Wer vorzeitig die Altersrente bezieht, muss Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Bezug in Kauf nehmen. Ausnahme: Vollendung des 65. Lebensjahres und mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten führen zu abschlagsfreier Rente. Die Altersteilzeit kann solche Abschläge mindern, wenn sie bis zum regulären Renteneintritt andauert.

Nebenjob in der Altersteilzeit: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Altersteilzeit erlaubt und darf nicht grundlos vom Arbeitgeber verboten werden. Die Einkommen aus einem Nebenjob dürfen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, es sei denn, der Nebenjob wird schon seit mindestens fünf Jahren ausgeübt und ist dem Arbeitgeber bekannt.

FAQ zur Altersteilzeit

Wann kann Altersteilzeit frühestens beginnen?

Ab dem 55. Lebensjahr und nach 1.080 Kalendertagen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten fünf Jahren.

Besteht ein Anspruch auf Altersteilzeit?

Nein, sie beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wie lange dauert Altersteilzeit?

Mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt, meist mehrere Jahre.

Wie hoch ist das Gehalt in Altersteilzeit?

50 Prozent des bisherigen Gehalts, aufgestockt um mindestens 20 Prozent des halben Gehalts.

Wie wirken sich Rentenabschläge aus?

Bei vorzeitigem Rentenbezug fallen Abschläge von 0,3% pro Monat an, außer bei bestimmten abschlagsfreien Bedingungen.

Fazit

Die Altersteilzeit bietet Arbeitnehmer ab 55 Jahren eine attraktive Option für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichzeitig abgesichertem Einkommen und Rentenbeitragszahlung können Frühverrentungen sozialverträglicher gestaltet werden. Wichtig ist eine rechtzeitige und schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, da es keinen generellen Anspruch gibt. Wer die Feinheiten beachtet, profitiert von mehr Freizeit bei gesichertem Einkommen und einer möglichst rentenschonenden Lösung. Bürger & Geld empfiehlt, vor einer Altersteilzeit eine individuelle Beratung einzuholen, um alle Auswirkungen auf Einkommen, Rente und Nebenbeschäftigung genau abzuwägen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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