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Faktencheck: Gibt es für Schwerbehinderte ein kostenloses Bankkonto?

Sie wollen ein kostenloses Bankkonto und haben einen Schwerbehindertenausweis? Erfahren Sie im Faktencheck auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., ob es ein Recht auf ein kostenloses Girokonto bei Schwerbehinderung gibt!

Ein kostenloses Bankkonto wird nur von wenigen deutschen Banken als modernes Standardprodukt für alle Kunden angeboten. Doch wie sieht es speziell für Menschen mit Schwerbehindertenausweis aus? Gibt es exklusive Vergünstigungen oder sogar einen gesetzlichen Anspruch auf ein kostenloses Bankkonto? Der Faktencheck auf Bürger & Geld klärt auf.

Der Schwerbehindertenausweis – Was gilt für Bankkonten?

Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland sind offiziell schwerbehindert – das entspricht einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das 2020 in Kraft trat, wurde die selbstbestimmte Kontenführung für Menschen mit Behinderung weiter gestärkt. Wichtige Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Eingliederungshilfe werden seither direkt auf das eigene Girokonto der leistungsberechtigten Person überwiesen. Gleiches gilt für die Rente.

Das bedeutet: Ein eigenes Bankkonto ist Pflicht und Voraussetzung, um staatliche Leistungen zu empfangen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Betreuungsstatus oder der Art der Behinderung. Die Kontoeröffnung selbst verläuft nach Standardprozessen: Benötigt wird ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Steuer-ID.

Siehe auch hier: Bankkonto wird zur Pflicht für Rentner, Bürgergeld-Bezieher

Gibt es ein Recht auf ein kostenloses Konto mit Schwerbehindertenausweis?

Die klare Antwort: Nein, ein gesetzlicher Anspruch existiert nicht.

  • Es gibt in Deutschland keine verbindliche gesetzliche Regelung, die Menschen mit Schwerbehinderung von Kontoführungsgebühren befreit oder ihnen automatisch ein kostenloses Girokonto zusichert. Auch Angehörige oder gesetzliche Betreuer haben keinen Anspruch auf gebührenfreie Kontoführung.
  • Die Gleichstellung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung – wie auch alle anderen Verbraucher – für die Kontoführung in der Regel zahlen müssen. Allerdings werden die Gebühren bei der Berechnung von Sozialleistungen bereits pauschal berücksichtigt.

Welche Möglichkeiten gibt es dennoch für ein kostenloses Konto?

Viele Banken, insbesondere Direktbanken (wie ING, DKB, 1822direkt, Sparda-Bank, Postbank), bieten grundsätzlich für alle Kunden kostenlose Girokonten an. Diese Konten sind meist an Bedingungen wie regelmäßigen Gehaltseingang, Online-Banking oder bestimmte Nutzungsvorgaben gekoppelt. Menschen mit Behinderung können von diesen Angeboten gleichermaßen profitieren.

Vereinzelt gibt es Sondermodelle:

  • Beispielsweise bietet die Volksbank BraWo ein gebührenfreies Kontomodell für erwachsene Menschen mit Behinderung, sofern sie kindergeldberechtigt sind (Nachweis durch Kindergeldbescheid erforderlich).
  • Manche Banken räumen im direkten Gespräch individuell Gebührennachlässe ein, beispielsweise bei z. B. Grundsicherungsbezug oder besonderen Lebenslagen. Hier empfiehlt sich ein aktives Gespräch mit der Bank.

Kontoführung im Betreuungsfall

Wenn ein gesetzlicher Betreuer ein Konto eröffnet, müssen zusätzliche Unterlagen wie der Betreuerausweis vorgelegt werden. Auch hier gelten die allgemeinen Bankbedingungen, die Gebühren werden selten pauschal erlassen. Es lohnt sich, nach Sozialtarifen oder besonderen Konditionen zu fragen.

Gebührenfrei: Vergleich lohnt sich!

Da es kein Recht auf kostenlose Kontoführung für Schwerbehinderte gibt, empfiehlt sich ein Vergleich der Kontomodelle über Vergleichsportale wie CHECK24. Viele Direktbanken verzichten auf Gebühren, manche Filialbanken bieten individuelle Nachlässe, aber pauschale Preisvorteile oder exklusive Rabatte auf Grundlage des Schwerbehindertenausweises sind die Ausnahme.

Fazit: Faktencheck kostenloses Bankkonto mit Schwerbehindertenausweis

  • Es gibt keine gesetzliche Regelung für gebührenfreie Kontoführung allein auf Basis des Schwerbehindertenausweises.
  • Viele Banken bieten kostenlose Konten – unabhängig von einer Behinderung – die sich für schwerbehinderte Menschen eignen.
  • Lokal oder regional können einzelne Banken auf freiwilliger Basis Vergünstigungen oder Sonderkonditionen bieten. Aktive Nachfrage lohnt sich!
  • Kontogebühren werden beim Bezug von Sozialleistungen pauschal mit eingerechnet, aber nicht automatisch erstattet.
  • Der Schwerbehindertenausweis selbst gewährt keine zusätzlichen Bankprivilegien, setzt aber gesellschaftliche Gleichstellung um.

Tipps für den Antrag und die Auswahl eines kostenlosen Bankkontos als Schwerbehinderter:

  • Nutzen Sie Vergleichsportale, um das beste kostenfreie Girokonto zu finden.
  • Fragen Sie gezielt bei Ihrer Bank nach Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderung.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Lebenssituation (z.B. Kindergeldberechtigung) besondere Modelle ermöglicht.
  • Bei Betreuung: Betreuerausweis und möglichst persönliche Vorsprache beim Banktermin.

Zusammenfassung: Faktencheck – Kein Recht auf kostenloses Girokonto mit Schwerbehindertenausweis

Die beste Chance auf ein kostenloses Konto bietet nicht der Schwerbehindertenausweis, sondern der bewusste Vergleich und die aktive Kommunikation mit der eigenen Bank. Ein Recht auf ein kostenloses Girokonto aufgrund einer Schwerbehinderteneigenschaft gibt es in Deutschland nicht(Stand 2025) !

Quelle

eigene Recherchen

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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