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Faktencheck Januar: Müssen sich 2026 Millionen Menschen zwischen Bürgergeld (Grundsicherung) und Wohngeld entscheiden?

Die Behauptung klingt dramatisch: Millionen Menschen müssten sich plötzlich zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden – doch ein Blick in die Fakten zeigt ein anderes Bild. Hinter der Schlagzeile steckt ein bereits seit Jahren geltendes System aus klaren Vorrangregeln, Zuständigkeiten und Anrechnungen, das kompliziert wirkt, aber keine neue „Zwangswahl“ schafft. Alle Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürgr & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Millionen Menschen müssen sich nicht pauschal „zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden“, aber die Leistungen schließen sich im Kern gegenseitig aus und folgen einem klar geregelten Vorrangprinzip. Entscheidend ist, ob der Staat nur die Wohnkosten bezuschusst (Wohngeld) oder den gesamten Lebensunterhalt inklusive Unterkunft über das Jobcenter sicherstellen muss (Bürgergeld).

Ausgangsbehauptung im Faktencheck Januar 2026

  • In Medien und sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, Millionen Menschen müssten sich künftig „zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden“ und würden dadurch schlechter gestellt.
  • Tatsächlich gibt es zwar Millionen Haushalte mit geringen Einkommen, aber sie stehen nicht alle vor einer neuen Wahlpflicht, sondern unterliegen einem bestehenden System aus Vorrang, Anrechnung und Zuständigkeitswechsel zwischen Wohngeldstelle und Jobcenter.

Rechtliche Grundlage: Entweder Bürgergeld oder Wohngeld

  • Bürgergeld (SGB II) bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft und Heizung; Wohngeld ist ein Zuschuss nur zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die sonst ihren Lebensunterhalt selbst decken.sovd-kiel+1​
  • Beide Leistungen dürfen nicht gleichzeitig für denselben Bedarf gezahlt werden: Wer Bürgergeld bezieht, erhält Wohnkosten bereits über das Jobcenter und kann daher nicht zusätzlich Wohngeld beziehen.hartz4widerspruch+1​

Vorrang von Wohngeld und Zuständigkeitswechsel

  • Grundsatz: Wohngeld ist vorrangig, solange der Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen plus Wohngeld gedeckt werden kann; erst wenn das nicht reicht, wird das Jobcenter mit Bürgergeld zuständig.
  • Kommt es zum Bürgergeld-Bezug, entfällt der Wohngeldanspruch, und die Kosten der Unterkunft werden im Rahmen des Bürgergeldes übernommen.

Betroffene Personenzahlen – woher die „Millionen“ kommen

  • Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld, viele davon Kinder, nicht erwerbsfähige Personen oder Aufstocker mit sehr geringem Lohn. Parallel dazu ist die Zahl der Wohngeld-Haushalte durch Wohngeld-Plus deutlich gestiegen, sodass insgesamt tatsächlich Millionen Haushalte in einem der beiden Systeme liegen.
  • Das bedeutet aber nicht, dass alle diese Menschen aktiv „wählen“ müssten, sondern dass je nach Einkommenssituation entweder Wohngeld oder Bürgergeld greift und Behörden bei Veränderungen automatisch prüfen, welche Leistung zuständig ist.

Typische Konstellationen im Alltag

  • Niedriglohn mit eigenem Einkommen: Reicht der Lohn für den Lebensunterhalt, aber nicht für die Miete, kommt in der Regel Wohngeld (ggf. plus Kinderzuschlag) in Betracht – kein Bürgergeld.moms-dads-kids+1​
  • Einkommen reicht insgesamt nicht: Wenn trotz Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt ist, kann Bürgergeld beantragt werden; dann wird das Wohngeld beendet, und die Unterkunftskosten laufen über das Jobcenter.

Fazit für den Faktencheck Januar 2026 zur Frage Wohngeld oder Bürgergeld

  • Die Aussage, Millionen Menschen müssten sich „zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden“, ist in dieser Zuspitzung irreführend: Es gibt keine neue Zwangswahl, sondern ein seit Jahren bestehendes Entweder-oder-System durch gesetzliche Ausschluss- und Vorrangregeln.
  • Wer wenig verdient oder hohe Mieten hat, sollte prüfen (lassen), ob Wohngeld, Bürgergeld oder ggf. eine Kombination mit Kinderzuschlag günstiger ist – die eigentliche „Entscheidung“ besteht darin, den passenden, rechtlich möglichen Weg zu wählen, nicht darin, auf eine Leistung zu verzichten.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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