Millionen Menschen müssen sich nicht pauschal „zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden“, aber die Leistungen schließen sich im Kern gegenseitig aus und folgen einem klar geregelten Vorrangprinzip. Entscheidend ist, ob der Staat nur die Wohnkosten bezuschusst (Wohngeld) oder den gesamten Lebensunterhalt inklusive Unterkunft über das Jobcenter sicherstellen muss (Bürgergeld).
Ausgangsbehauptung im Faktencheck Januar 2026
- In Medien und sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, Millionen Menschen müssten sich künftig „zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden“ und würden dadurch schlechter gestellt.
- Tatsächlich gibt es zwar Millionen Haushalte mit geringen Einkommen, aber sie stehen nicht alle vor einer neuen Wahlpflicht, sondern unterliegen einem bestehenden System aus Vorrang, Anrechnung und Zuständigkeitswechsel zwischen Wohngeldstelle und Jobcenter.
Rechtliche Grundlage: Entweder Bürgergeld oder Wohngeld
- Bürgergeld (SGB II) bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft und Heizung; Wohngeld ist ein Zuschuss nur zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die sonst ihren Lebensunterhalt selbst decken.sovd-kiel+1
- Beide Leistungen dürfen nicht gleichzeitig für denselben Bedarf gezahlt werden: Wer Bürgergeld bezieht, erhält Wohnkosten bereits über das Jobcenter und kann daher nicht zusätzlich Wohngeld beziehen.hartz4widerspruch+1
Vorrang von Wohngeld und Zuständigkeitswechsel
- Grundsatz: Wohngeld ist vorrangig, solange der Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen plus Wohngeld gedeckt werden kann; erst wenn das nicht reicht, wird das Jobcenter mit Bürgergeld zuständig.
- Kommt es zum Bürgergeld-Bezug, entfällt der Wohngeldanspruch, und die Kosten der Unterkunft werden im Rahmen des Bürgergeldes übernommen.
Betroffene Personenzahlen – woher die „Millionen“ kommen
- Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld, viele davon Kinder, nicht erwerbsfähige Personen oder Aufstocker mit sehr geringem Lohn. Parallel dazu ist die Zahl der Wohngeld-Haushalte durch Wohngeld-Plus deutlich gestiegen, sodass insgesamt tatsächlich Millionen Haushalte in einem der beiden Systeme liegen.
- Das bedeutet aber nicht, dass alle diese Menschen aktiv „wählen“ müssten, sondern dass je nach Einkommenssituation entweder Wohngeld oder Bürgergeld greift und Behörden bei Veränderungen automatisch prüfen, welche Leistung zuständig ist.
Typische Konstellationen im Alltag
- Niedriglohn mit eigenem Einkommen: Reicht der Lohn für den Lebensunterhalt, aber nicht für die Miete, kommt in der Regel Wohngeld (ggf. plus Kinderzuschlag) in Betracht – kein Bürgergeld.moms-dads-kids+1
- Einkommen reicht insgesamt nicht: Wenn trotz Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt ist, kann Bürgergeld beantragt werden; dann wird das Wohngeld beendet, und die Unterkunftskosten laufen über das Jobcenter.
Fazit für den Faktencheck Januar 2026 zur Frage Wohngeld oder Bürgergeld
- Die Aussage, Millionen Menschen müssten sich „zwischen Wohngeld und Bürgergeld entscheiden“, ist in dieser Zuspitzung irreführend: Es gibt keine neue Zwangswahl, sondern ein seit Jahren bestehendes Entweder-oder-System durch gesetzliche Ausschluss- und Vorrangregeln.
- Wer wenig verdient oder hohe Mieten hat, sollte prüfen (lassen), ob Wohngeld, Bürgergeld oder ggf. eine Kombination mit Kinderzuschlag günstiger ist – die eigentliche „Entscheidung“ besteht darin, den passenden, rechtlich möglichen Weg zu wählen, nicht darin, auf eine Leistung zu verzichten.

