Finanzamt prüft heimlich: So wird 2026 über Kindergeld oder Kinderfreibetrag entschieden

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Millionen Eltern in Deutschland ahnen es nicht: Ob sie vom Kindergeld oder vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, entscheidet nicht der Familienalltag, sondern eine automatische Berechnung des Finanzamts. Seit Jahresbeginn 2026 sind sowohl das Kindergeld als auch die Freibeträge für Kinder gestiegen – und ausgerechnet in diesem Jahr hat sich zusätzlich politisch etwas Grundlegendes verändert. Wie tagesschau.de berichtet, wird die ursprünglich geplante Kindergrundsicherung, die das bisherige System eigentlich ablösen sollte, nun doch nicht eingeführt. Für Familien bleibt damit alles beim bekannten Nebeneinander von Kindergeld und Kinderfreibetrag – nur eben mit neuen Beträgen.

Kindergeld 2026: Mehr Geld für alle Eltern

Das Kindergeld ist die monatliche Zahlung, die grundsätzlich jede anspruchsberechtigte Familie erhält, unabhängig vom Einkommen. Grundlage sind die §§ 62 ff. des Einkommensteuergesetzes.

Seit Januar 2026 gilt:

Kindergeld: 259 Euro pro Monat und Kind, also 3.108 Euro im Jahr

Anspruch besteht grundsätzlich von der Geburt bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium unter bestimmten Voraussetzungen auch länger

Ausgezahlt wird das Kindergeld von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, bei Beamten von den jeweiligen Dienstherren

Das Kindergeld ist steuerfrei. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird es jedoch mit dem steuerlichen Vorteil aus dem Kinderfreibetrag verrechnet, damit niemand doppelt gefördert wird.

Kinderfreibetrag 2026: Keine Auszahlung, aber weniger Steuern

Anders als das Kindergeld fließt der Kinderfreibetrag nicht als Geldbetrag auf das Konto. Stattdessen senkt er das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich erst über die Steuererklärung aus. Er setzt sich 2026 aus zwei Teilen zusammen:

Kinderfreibetrag für das Existenzminimum: 6.828 Euro bei gemeinsam veranlagten Eltern, 3.414 Euro je Elternteil

Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA): 2.928 Euro bei gemeinsam veranlagten Eltern, 1.464 Euro je Elternteil

Zusammen ergibt das für 2026:

9.756 Euro Freibetrag pro Kind und Jahr bei gemeinsamer Veranlagung

4.878 Euro pro Kind und Elternteil bei getrennter Veranlagung

Wie stark sich das tatsächlich auswirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Details zur Berechnung des Existenzminimums von Kindern veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen regelmäßig im Rahmen des Existenzminimumberichts.

So läuft die Günstigerprüfung im Finanzamt ab

Eltern müssen sich nicht selbst entscheiden, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser für sie ist. Diese Aufgabe übernimmt das Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung – man spricht von der sogenannten Günstigerprüfung.

Der Ablauf in drei Schritten:

Das Finanzamt berechnet zunächst die Steuer ohne Kinderfreibeträge und berücksichtigt dabei das bereits ausgezahlte Kindergeld

Anschließend wird geprüft, wie hoch die Steuerersparnis wäre, wenn die 9.756 Euro Freibetrag pro Kind vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden

Ist die Steuerersparnis größer als das erhaltene Kindergeld, setzt das Finanzamt die Freibeträge an und rechnet das Kindergeld dagegen. Ist das Kindergeld günstiger oder gleich hoch, bleibt es bei der Kindergeldlösung – die Freibeträge wirken dann nur noch bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Ein Rechenbeispiel macht das deutlich: Ein Ehepaar mit einem Kind hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 95.000 Euro. Der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro senkt die Steuerlast in diesem Fall um rund 3.900 Euro. Das ausgezahlte Kindergeld liegt bei 3.108 Euro im Jahr. Da die Steuerersparnis höher ausfällt als das Kindergeld, setzt das Finanzamt hier den Kinderfreibetrag an.

Übersicht: Kindergeld und Kinderfreibetrag im Vergleich

PunktStand 2026
Kindergeld pro Kind259 Euro monatlich, 3.108 Euro jährlich
Kinderfreibetrag (Existenzminimum)6.828 Euro pro Kind bei Zusammenveranlagung, 3.414 Euro je Elternteil
BEA-Freibetrag2.928 Euro pro Kind bei Zusammenveranlagung, 1.464 Euro je Elternteil
Gesamtfreibetrag für Kinder9.756 Euro pro Kind und Jahr bei Zusammenveranlagung
AnspruchsvoraussetzungKindergeldanspruch nach §§ 62 ff. EStG, Kinderfreibetrag über Anlage Kind
GünstigerprüfungErfolgt automatisch durch das Finanzamt
Faustregel für den FreibetragLohnt sich tendenziell erst bei höheren Einkommen

Für wen sich der Kinderfreibetrag typischerweise lohnt

Ob der Kinderfreibetrag das Kindergeld übertrifft, hängt von mehreren Faktoren ab: der Höhe des zu versteuernden Einkommens, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder. Als grobe Orientierung gilt: Bei niedrigen und mittleren Einkommen bleibt das Kindergeld meist die bessere Wahl, weil der individuelle Steuersatz noch nicht hoch genug ist. Bei höheren Einkommen kippt das Verhältnis häufiger zugunsten des Freibetrags, weil sich ein höherer Steuersatz stärker auf die Ersparnis auswirkt.

Was Familien 2026 konkret beachten sollten

Der Kinderfreibetrag muss nicht separat beantragt werden. Er wird automatisch über die Anlage „Kind“ in der Einkommensteuererklärung geprüft.

Auch wer vermutet, dass das Kindergeld ohnehin günstiger ist, sollte eine Steuererklärung abgeben, da die Freibeträge trotzdem bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wirken können.

Getrennt lebende Eltern können den Freibetrag untereinander aufteilen oder ihn auf einen Elternteil übertragen lassen, etwa wenn nur eine Person den Unterhalt zahlt. Genauere Informationen zur Übertragung liefert das Familienportal des Bundes.

Bei Kindern mit Behinderung gelten teils verlängerte Anspruchszeiten. Hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Häufige Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026

Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig bekommen?

Nein. Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Sie erhalten entweder die volle Wirkung des Kindergelds oder die höhere steuerliche Entlastung durch den Freibetrag, niemals beides zusammen. Welche Variante zutrifft, ermittelt das Finanzamt automatisch.

Muss ich den Kinderfreibetrag extra beantragen?

Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Es reicht, in der Einkommensteuererklärung die Anlage „Kind“ auszufüllen. Die Günstigerprüfung übernimmt anschließend automatisch das Finanzamt.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Eine feste gesetzliche Einkommensgrenze gibt es nicht. Als grobe Orientierung lohnt sich der Freibetrag häufiger bei höheren Einkommen, weil die Steuerersparnis vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängt. Bei niedrigen und mittleren Einkommen bleibt meist das Kindergeld vorteilhafter.

Was passiert mit dem Kindergeld, wenn das Finanzamt den Freibetrag ansetzt?

Setzt das Finanzamt den Kinderfreibetrag an, wird das bereits ausgezahlte Kindergeld rechnerisch gegen die Steuerersparnis verrechnet. Sie müssen das Kindergeld also nicht zurückzahlen, es wird lediglich bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

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