Wer seinen Grad der Behinderung (GdB) neu feststellen lässt, hofft auf mehr Unterstützung – etwa steuerliche Vorteile, zusätzliche Urlaubstage oder einen besseren Kündigungsschutz. Doch dieser Schritt kann schnell zum Bumerang werden. Denn wer einen sogenannten Neufeststellungsantrag oder Verschlimmerungsantrag stellt, riskiert auch eine genauere Prüfung – und damit eine mögliche Herabstufung.
Wenn die Neubewertung zum Albtraum wird
Viele Betroffene sind überrascht, wenn die Behörden plötzlich alte Gutachten neu bewerten und bisherige Punkte streichen. Das Ergebnis: Aus einem GdB von 50, der als Schwerbehinderung gilt, kann schnell ein GdB von 40 werden – mit gravierenden Folgen im Alltag und im Berufsleben.
Urteil aus Reutlingen zeigt das Risiko
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Reutlingen aus dem März 2024 macht deutlich, wie riskant jeder Antrag ist. Ein Mann hatte eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend gemacht. Nach eingehender Prüfung sah das Gericht jedoch keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Lage. Statt einer höheren Einstufung blieb es beim bisherigen GdB von 40 – und der Kläger musste sogar die Verfahrenskosten tragen.
Warum kleine Details über den Status entscheiden
Das Urteil zeigt: Schon kleinste Abweichungen in den medizinischen Befunden können dazu führen, dass begutachtende Stellen den bisherigen GdB anzweifeln. Fachanwälte raten deshalb, solche Anträge nur mit fachärztlicher Unterstützung und gut dokumentierten Nachweisen zu stellen. Andernfalls droht statt der erhofften Entlastung ein unerwarteter Rückschlag.
Was Betroffene wissen sollten:
- Eine Neufeststellung kann zur Erhöhung, aber auch zur Senkung des GdB führen.
- Der Schwerbehindertenstatus (ab GdB 50) bietet wichtige Vorteile – kann aber verloren gehen.
- Ohne klare Belege für eine Verschlechterung drohen Kosten und Nachteile.
Wer also überlegt, seinen GdB neu prüfen zu lassen, sollte sich gut beraten lassen – und genau abwägen, ob der Antrag wirklich notwendig ist.

