Gut drei Monate bleiben noch: Zum 1. Januar 2027 senken die gesetzlichen Kassen den Festzuschuss für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Wer ein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, federt die Kürzung ab, alle anderen tragen den Verlust allein. Es ist das prominenteste Beispiel für Geld, das Versicherten zusteht, aber nur auf Nachfrage fließt.
Geld, bei dem sich niemand meldet
Es gibt eine Sorte Geld, über die im Alltag kaum gesprochen wird. Sie taucht auf keiner Gehaltsabrechnung auf, in keinem Bescheid und in keiner Erinnerungsmail. Es handelt sich um Beträge, auf die ein Anspruch besteht, die aber nur ankommen, wenn jemand sie aktiv einfordert. Juristisch gesprochen: Es gibt keine Bringschuld. Die Krankenkasse, der frühere Stromanbieter oder das Hauptzollamt warten ab.
Für Haushalte mit knappem Budget, für Menschen in Grundsicherung, für Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen ist das kein Randthema. Zwischen gestiegenen Zusatzbeiträgen, höheren Zuzahlungen ab 2027 und teureren Lebenshaltungskosten macht jeder nicht abgeholte Betrag einen spürbaren Unterschied. Vier Beispiele zeigen, wie das System funktioniert und wo es hakt.
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Bürger & Geld auf Google News folgenBonusprogramme der Krankenkassen: gesetzlich vorgesehen, selten ausgeschöpft
Die Kassen sind nach Paragraf 65a SGB V verpflichtet, in ihrer Satzung Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten vorzusehen. Belohnt werden etwa Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Präventionskurse, die Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio. Die Spanne ist groß: Manche Kassen zahlen einige Dutzend Euro im Jahr, andere mehrere Hundert, teils als Barauszahlung, teils als Zuschuss für Gesundheitsleistungen.
Der Haken liegt im Verfahren. Die Nachweise müssen die Versicherten selbst sammeln und einreichen, heute meist per App. Viele Kassen akzeptieren die Unterlagen für das abgelaufene Jahr bis ins Frühjahr des Folgejahres, einige haben deutlich knappere Fristen. Wer die Kasse wechselt, verliert gesammelte Punkte häufig ganz.
Für Menschen im Bürgergeld beziehungsweise in der Grundsicherung kommt eine weitere Frage hinzu: die Anrechnung. Boni für konkretes gesundheitsbewusstes Verhalten gelten nach verbreiteter Auffassung als zweckbestimmte Einnahme und bleiben damit in der Regel anrechnungsfrei. Prämien, die eine Kasse wegen guter Finanzlage an alle ausschüttet, oder Wechselprämien werden dagegen als Einkommen behandelt. Die Praxis der Jobcenter ist nicht einheitlich, weshalb Bescheide mit angerechneten Kassen-Boni einer genauen Prüfung bedürfen.
Bonusheft beim Zahnarzt: Ab 2027 wird jeder Stempel wertvoller
Das kleine Heft mit einem Stempel pro Jahr ist seit Jahrzehnten Teil der gesetzlichen Zahnversorgung. Fünf lückenlose Jahre heben den Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen an, zehn Jahre noch einmal. Fehlt ein einziges Jahr, beginnt die Zählung von vorn.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 den Bundestag passiert hat, sinken alle drei Stufen zum 1. Januar 2027 um jeweils zehn Prozentpunkte. Das Bonusheft verliert damit nicht an Bedeutung, im Gegenteil: Wer fünf Jahre Vorsorge nachweist, erhält künftig genau den Satz, der heute ohne Nachweis gilt. Wer kein Heft führt, rutscht auf 50 Prozent.
| Nachweis im Bonusheft | Festzuschuss bis 31.12.2026 | Festzuschuss ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Ohne Nachweis | 60 Prozent | 50 Prozent |
| 5 Jahre lückenlos | 70 Prozent | 60 Prozent |
| 10 Jahre lückenlos | 75 Prozent | 65 Prozent |
| Härtefall (geringes Einkommen) | bis 100 Prozent | bis 100 Prozent |
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Dimension: Setzt die Festzuschuss-Richtlinie für einen Befund Regelversorgungskosten von 700 Euro an, zahlt die Kasse 2026 ohne Bonusheft 420 Euro, mit zehn Jahren Vorsorge 525 Euro. Ab 2027 sind es ohne Heft nur noch 350 Euro, mit zehn Jahren 455 Euro. Zwischen dem schlechtesten Fall im kommenden Jahr und dem besten Fall in diesem Jahr liegen damit 175 Euro, bei größeren Versorgungen entsprechend mehr.
Für Menschen mit sehr geringem Einkommen, darunter Beziehende von Grundsicherung, bleibt der Härtefallschutz bestehen. Die Regelversorgung kann dann weiterhin vollständig übernommen werden, allerdings nur auf Antrag bei der Krankenkasse. Wer ohnehin Zahnersatz benötigt, hat in den verbleibenden Wochen des Jahres 2026 zudem einen Anlass, den Zeitpunkt der Genehmigung des Heil- und Kostenplans mit Praxis und Kasse abzustimmen. Welche Stichtagsregel im Einzelfall greift, klären die Kassen.
Vergessene Guthaben aus alten Verträgen
Beim Wechsel von Strom-, Gas- oder Mobilfunkanbieter bleibt oft etwas liegen: ein Guthaben aus zu hohen Abschlägen, ein Restbetrag auf der Prepaid-Karte, eine Kaution für einen Router oder eine alte Wohnung. Rückzahlungen erfolgen selten automatisch, vor allem dann nicht, wenn sich Bankverbindung oder Adresse inzwischen geändert haben.
Gerade zum Jahresende lohnt der Blick zurück. Solche Forderungen unterliegen in der Regel der dreijährigen Verjährung, die jeweils am Ende eines Jahres zu laufen beginnt. Guthaben, die im Jahr 2023 entstanden sind, können damit mit Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr durchsetzbar sein. Eine kurze schriftliche Anfrage beim früheren Anbieter kostet wenig, das Schweigen darüber unter Umständen einen zweistelligen oder dreistelligen Betrag.
Kfz-Steuer: Die Erstattung läuft ins Leere, wenn die Kontodaten veraltet sind
Die Kfz-Steuer wird im Voraus eingezogen, meist für ein ganzes Jahr. Wird ein Fahrzeug abgemeldet, entsteht deshalb fast immer ein Guthaben. Laut Zoll wird es in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung ausgezahlt, allerdings nur, wenn dem Hauptzollamt eine gültige Bankverbindung vorliegt. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren geht das Geld automatisch an das Konto, von dem bisher abgebucht wurde.
Genau hier entsteht das Problem. Nach einem Bankwechsel oder einer Kontoauflösung existiert dieses Konto oft nicht mehr, das Lastschriftmandat ist ausgesetzt, die Erstattung bleibt hängen. Der Zoll nimmt die neue Bankverbindung über das Zoll-Portal oder schriftlich entgegen und sieht dafür einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Abmeldung vor. Eine bloße Ummeldung beim Einwohnermeldeamt aktualisiert die Daten beim Zoll nicht.
Das gemeinsame Muster: Ansprüche ohne Erinnerungsdienst
So unterschiedlich die vier Fälle sind, sie folgen derselben Logik. Das Geld liegt bereit, der Anspruch ist eindeutig, doch der Anstoß muss von den Berechtigten kommen. Behörden und Unternehmen sind dabei nicht böswillig, sie sind schlicht nicht verpflichtet, nachzuhaken. Wer nicht fragt, bekommt nichts.
Durch die Kürzungen im Gesundheitswesen gewinnt dieses Muster an Gewicht. Wenn der Staat Leistungen zurückfährt, werden die verbleibenden Hebel wichtiger, und das Bonusheft ist einer der wenigen, die vollständig in der Hand der Versicherten liegen.
Häufige Fragen zu Bonusheft, Kassen-Bonus und Erstattungen
Wird der Bonus der Krankenkasse auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Boni nach Paragraf 65a SGB V für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten überwiegend als zweckbestimmte Einnahmen und werden in der Regel nicht angerechnet. Anders sieht es bei Prämien aus, die eine Kasse wegen guter Finanzlage an alle Mitglieder ausschüttet, sowie bei Wechselprämien. Da Jobcenter hier nicht einheitlich entscheiden, kann ein Widerspruch gegen eine Anrechnung Erfolg haben.
Was ändert sich beim Zahnersatz zum 1. Januar 2027 genau?
Der befundbezogene Festzuschuss sinkt in allen drei Stufen um zehn Prozentpunkte: von 60 auf 50, von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent der Regelversorgungskosten. Grundlage ist das im Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Härtefallschutz für geringe Einkommen bleibt bestehen.
Gilt eine Lücke im Bonusheft für immer?
Nein. Fehlt ein Jahr, beginnt die Zählung neu, fünf Jahre später ist die erste Bonusstufe wieder erreicht. Einige Kassen erkennen in Ausnahmefällen, etwa bei Schwangerschaft, schwerer Krankheit oder Auslandsaufenthalt, fehlende Stempel mit entsprechendem Nachweis an.
Wie lange bleibt eine Kfz-Steuer-Erstattung abrufbar?
Der Zoll bittet darum, eine Bankverbindung für die Erstattung innerhalb von sechs Monaten nach der Abmeldung mitzuteilen. Bei ausbleibender Zahlung hilft eine formlose Nachricht an das zuständige Hauptzollamt mit Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Abmeldedatum und neuer IBAN.
Kommentar: Ein Sozialstaat, der auf Eigeninitiative setzt, muss auch informieren
Die Absenkung des Zahnersatz-Zuschusses zeigt, wohin sich das Gesundheitssystem bewegt: weniger automatische Leistung, mehr Verantwortung beim Einzelnen. Das ist politisch entschieden und lässt sich mit der angespannten Finanzlage der Kassen begründen. Problematisch wird es dort, wo Ansprüche zwar existieren, aber an Formulare, Fristen und Stempel gekoppelt sind, die gerade Menschen mit wenig Zeit, wenig Geld oder gesundheitlichen Einschränkungen am schwersten erreichen. Wer die Eigenbeteiligung erhöht, sollte zugleich dafür sorgen, dass Kassen aktiv auf Bonusprogramme und Härtefallregelungen hinweisen, etwa mit einer schlichten jährlichen Erinnerung. Ein Anspruch, von dem nur die Gutinformierten Gebrauch machen, verteilt am Ende von unten nach oben.
