Am 1. Oktober beginnt für Millionen Mietwohnungen in Deutschland offiziell die Heizperiode, mitten in einem Jahr, in dem die Bundesregierung das Heizungsgesetz grundlegend umgebaut hat. Wer jetzt in kalten Räumen sitzt, muss nicht wochenlang abwarten. Was Vermieter garantieren müssen, ist im Mietrecht klar geregelt.
Heizperiode 2026/2027: Wann Vermieter heizen müssen
Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es im deutschen Recht nicht. Nach jahrzehntelanger Rechtsprechung hat sich dennoch ein fester Zeitraum etabliert: vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit muss die zentrale Heizungsanlage betriebsbereit sein, damit Mietwohnungen ausreichend warm werden können. Grundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das Vermietende verpflichtet, eine gebrauchsfähige Wohnung bereitzustellen – dazu zählt eine funktionierende Heizung ebenso wie eine intakte Warmwasserversorgung.
Mietverträge oder Hausordnungen können die Heizperiode verlängern, etwa auf den gesamten September. Eine Verkürzung oder ein vollständiger Ausschluss der Heizpflicht ist dagegen unwirksam, unabhängig davon, was im Vertrag steht.
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Bürger & Geld auf Google News folgenDiese Mindesttemperaturen gelten Tag und Nacht
Ein einheitliches Gesetz zu Raumtemperaturen existiert nicht, wohl aber eine breite Linie der Gerichte. Tagsüber muss in Wohnräumen demnach eine Temperatur zwischen 20 und 22 Grad erreichbar sein. Nachts ist eine Absenkung zulässig, allerdings nur bis zu einer Grenze von in der Regel 18 Grad, manche Gerichte akzeptieren zwischen 23 und 6 Uhr auch 17 Grad.
| Zeitraum | Mindesttemperatur |
|---|---|
| Tagsüber (ca. 6 bis 23 Uhr) | 20 bis 22 Grad |
| Nachts (ca. 23 bis 6 Uhr) | 17 bis 18 Grad |
| Bei Unterschreitung von 18 Grad tagsüber, dauerhaft | Heizpflicht unabhängig vom Monat |
| Bei Unterschreitung von 16 Grad tagsüber | sofortige Heizpflicht |
Bemerkenswert: Für Mieterinnen und Mieter selbst besteht keine Pflicht zu heizen. Wer im Winter lieber mit Pullover auf dem Sofa sitzt, darf das. Einzige Einschränkung ist die allgemeine Pflicht, Schäden an der Mietsache wie Schimmelbildung durch ausreichendes Heizen und Lüften zu vermeiden.
Auch außerhalb der Heizperiode kann Heizpflicht bestehen
Kälteeinbrüche halten sich nicht an Kalenderdaten. Fällt die Außentemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad, muss die Heizung nach überwiegender Rechtsprechung auch außerhalb der offiziellen Heizperiode laufen, etwa an einem kühlen Sommertag. Diese Grundsätze fasst der Berliner Mieterverein in seinem Infoblatt zur Heizpflicht anschaulich zusammen. Maßgeblich ist letztlich nicht der Kalender, sondern die tatsächliche Temperatur in der Wohnung.
Kalte Wohnung trotz Mietvertrag: Diese Schritte helfen
Bleibt es in der Wohnung trotz laufender Heizperiode zu kalt, ist der erste Schritt eine schriftliche Mängelanzeige an die Vermieterseite, am besten mit dokumentierten Temperaturmessungen. Reagiert die Vermietung nicht oder bleibt der Mangel bestehen, kommt eine Mietminderung infrage. Je nach Schwere und Dauer des Heizungsausfalls haben Gerichte in der Vergangenheit Minderungen zwischen wenigen Prozent bei kurzzeitigen Ausfällen bis hin zu einer vollständigen Mietminderung bei mehrtägigem Totalausfall im Winter anerkannt. Wichtig ist dabei stets der Einzelfall: Dauer, Jahreszeit und betroffene Räume spielen eine Rolle.
Neues Heizungsgesetz 2026: Das ändert sich – und was gleich bleibt
Für die Heizpflicht selbst, also die laufende Betriebspflicht während der Heizperiode, ändert sich durch aktuelle Gesetzesreformen nichts. Wohl aber für die Frage, mit welcher Technik künftig geheizt werden darf. Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist und das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Die zentrale Änderung: Die Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt für Neu- und Bestandsbauten. Öl- und Gasheizungen dürfen damit wieder ohne diese Vorgabe eingebaut werden, müssen ab dem Jahr 2029 aber einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen.
Für Mietverhältnisse relevant: Setzt eine Vermietung beim Heizungstausch weiter auf fossile Energieträger, soll sie ab 2028 an bestimmten Folgekosten wie Netzentgelten und CO2-Preisen stärker beteiligt werden, um Mieterinnen und Mieter vor unkontrolliert steigenden Nebenkosten zu schützen. Umweltverbände kritisieren die Reform als Rückschritt beim Klimaschutz und prüfen nach eigenen Angaben rechtliche Schritte dagegen.
Häufige Fragen zur Heizpflicht des Vermieters
Muss die Heizung nachts komplett laufen?
Nein. Eine Nachtabsenkung ist zulässig, solange die Innentemperatur eine bestimmte Grenze nicht unterschreitet. Nach überwiegender Rechtsprechung müssen zwischen 23 und 6 Uhr noch 17 bis 18 Grad erreichbar sein. Wird diese Grenze regelmäßig unterschritten, liegt ein Mangel vor.
Was passiert bei einem kompletten Heizungsausfall im Winter?
Was passiert bei einem kompletten Heizungsausfall im Winter?
Können Mieterinnen und Mieter zum Heizen verpflichtet werden?
Nein, eine echte Heizpflicht für Mietende gibt es rechtlich nicht. Klauseln im Mietvertrag, die eine bestimmte Mindesttemperatur oder ein tägliches Heizen vorschreiben, sind in der Regel unwirksam. Allerdings besteht die allgemeine Pflicht, Feuchtigkeits- und Schimmelschäden durch angemessenes Heizen und Lüften zu vermeiden.
Ändert das neue Heizungsgesetz die Mindesttemperaturen in der Wohnung?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt, welche Heiztechnik beim Neueinbau erlaubt ist, nicht die Betriebspflicht während der Heizperiode. Die etablierten Mindesttemperaturen von rund 20 Grad tagsüber und rund 18 Grad nachts gelten unverändert fort.
Kommentar: Eine Einschätzung
Die Grundregeln zur Heizpflicht sind seit Jahrzehnten stabil und bieten Mieterinnen und Mietern einen soliden Schutz, gerade weil sie sich an der tatsächlichen Temperatur statt an starren Kalenderdaten orientieren. Problematisch wird es dort, wo Recht und Praxis auseinanderfallen: Viele Betroffene scheuen den Weg über Mängelanzeige und Mietminderung aus Sorge vor Konflikten mit der Vermietung, obwohl die Rechtslage eindeutig auf ihrer Seite steht. Die Reform des Heizungsgesetzes wiederum löst ein technisches Problem, schafft aber ein neues finanzielles Risiko: Wenn Vermietende wieder freier zwischen Heizsystemen wählen können, tragen am Ende oft die Mietenden über die Betriebskosten das Risiko steigender Öl- und Gaspreise. Eine engere Kopplung von Investitionsentscheidung und Kostentragung wäre folgerichtig gewesen.