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Höhere Unterhalt, wenn der Ex plötzlich mehr Geld verdient? Urteil OLG zum Scheidungsunterhalt

Ein deutlich höheres Einkommen des Ex-Partners kann tatsächlich zu höherem Unterhalt führen – mit diesem Grundsatz setzte sich das OLG Köln im Urteil Az 14 UF 57/24 auseinander und gab damit eine eindeutige Richtung für die Praxis vor. Die Hintergründe und Entscheidungsgründe lesen Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Hintergrund des Gerichtsurteils zum Unterhalt

Im konkreten Streitfall hatte ein Mann nach der Trennung und Scheidung ein eigenes Unternehmen gegründet und als Geschäftsführer rund 10.000 € monatlich verdient. Das Amtsgericht berücksichtigte dieses Einkommen zunächst nicht, sondern rechnete mit seinem früheren Angestelltengehalt, da der Karrieresprung nicht absehbar gewesen sei. Die Ex-Frau erhob dagegen erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln.

Entscheidung des OLG Köln zum nachehelichen Unterhalt

Das OLG Köln entschied, dieser deutliche Gehaltssprung müsse grundsätzlich in die Unterhaltsberechnung einfließen, wenn die Einkommenssteigerung auf der in der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruht – sprich: Wenn die Verbesserungen bereits in der Ehe absehbar waren oder sich aus Qualifikationen und Entscheidungen ergeben, die während der Ehe getroffen wurden. Nur echte, überraschende „Karriere-Sprünge”, die nach der Ehe geschehen und nicht vorhersehbar waren, bleiben unterhaltsrechtlich unberücksichtigt.

Was heißt das konkret für Unterhaltsansprüche?

  • Einkommenssteigerungen nach der Ehe, die sich logisch aus Entwicklungen während der Ehe ergeben, müssen für den Unterhalt mit eingerechnet werden.
  • War die höhere Einkommensposition im Rahmen der Ehe bereits geplant (z. B. durch Fortbildung, Gespräche über Selbstständigkeit etc.), ist das spätere tatsächliche Gehalt maßgeblich für den Unterhaltsanspruch.
  • Überraschende Veränderungen – etwa ein Lottogewinn, plötzlicher Aufstieg ohne Bezug zur bisherigen Karriere – führen nicht automatisch zu höherem Unterhalt.

Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten beim nachehelichen Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt beruht auf dem Prinzip, das durch die Ehe entstandene Lebensniveau nach der Scheidung möglichst aufrechtzuerhalten. Das Gesetz (§ 1578b BGB) sieht keine rein stichtagsbezogene Fixierung des Einkommens vor; maßgeblich sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse und deren Entwicklung. Eine Anpassung des Unterhaltsanspruchs ist auch per Abänderungsklage nach § 323 ZPO möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ändern.

Das Urteil in der Unterhalts-Praxis

Das OLG Köln (Az 14 UF 57/24) hat damit klargestellt: Steigen die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nachweisbar durch Entwicklungen, die schon im Zeitraum der Ehe angelegt waren, profitieren davon auch die Unterhaltsberechtigten. Der Ex-Partner muss in solchen Fällen einen höheren Unterhalt zahlen, wenn die Veränderungen nicht ausschließlich außerhalb des gemeinsamen Kontextes entstanden sind.

Fazit: Mehr verdienen nach der Ehe bedeutet manchmal auch mehr Unterhalt zahlen

Die Entscheidung des OLG Köln bedeutet: Wer nach der Ehe mehr verdient, muss unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr Unterhalt zahlen – sofern die Gehaltssteigerung durch individuelle Entwicklung in der Ehe begründet ist und kein unvorhersehbarer Karrieresprung vorliegt. Das Urteil sorgt für mehr Gerechtigkeit – und schafft klare Kriterien für die Zukunft im Familienrecht.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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