Hintergrund des Gerichtsurteils zum Unterhalt
Im konkreten Streitfall hatte ein Mann nach der Trennung und Scheidung ein eigenes Unternehmen gegründet und als Geschäftsführer rund 10.000 € monatlich verdient. Das Amtsgericht berücksichtigte dieses Einkommen zunächst nicht, sondern rechnete mit seinem früheren Angestelltengehalt, da der Karrieresprung nicht absehbar gewesen sei. Die Ex-Frau erhob dagegen erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln.
Entscheidung des OLG Köln zum nachehelichen Unterhalt
Das OLG Köln entschied, dieser deutliche Gehaltssprung müsse grundsätzlich in die Unterhaltsberechnung einfließen, wenn die Einkommenssteigerung auf der in der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruht – sprich: Wenn die Verbesserungen bereits in der Ehe absehbar waren oder sich aus Qualifikationen und Entscheidungen ergeben, die während der Ehe getroffen wurden. Nur echte, überraschende „Karriere-Sprünge”, die nach der Ehe geschehen und nicht vorhersehbar waren, bleiben unterhaltsrechtlich unberücksichtigt.
Was heißt das konkret für Unterhaltsansprüche?
- Einkommenssteigerungen nach der Ehe, die sich logisch aus Entwicklungen während der Ehe ergeben, müssen für den Unterhalt mit eingerechnet werden.
- War die höhere Einkommensposition im Rahmen der Ehe bereits geplant (z. B. durch Fortbildung, Gespräche über Selbstständigkeit etc.), ist das spätere tatsächliche Gehalt maßgeblich für den Unterhaltsanspruch.
- Überraschende Veränderungen – etwa ein Lottogewinn, plötzlicher Aufstieg ohne Bezug zur bisherigen Karriere – führen nicht automatisch zu höherem Unterhalt.
Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten beim nachehelichen Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt beruht auf dem Prinzip, das durch die Ehe entstandene Lebensniveau nach der Scheidung möglichst aufrechtzuerhalten. Das Gesetz (§ 1578b BGB) sieht keine rein stichtagsbezogene Fixierung des Einkommens vor; maßgeblich sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse und deren Entwicklung. Eine Anpassung des Unterhaltsanspruchs ist auch per Abänderungsklage nach § 323 ZPO möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ändern.
Das Urteil in der Unterhalts-Praxis
Das OLG Köln (Az 14 UF 57/24) hat damit klargestellt: Steigen die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nachweisbar durch Entwicklungen, die schon im Zeitraum der Ehe angelegt waren, profitieren davon auch die Unterhaltsberechtigten. Der Ex-Partner muss in solchen Fällen einen höheren Unterhalt zahlen, wenn die Veränderungen nicht ausschließlich außerhalb des gemeinsamen Kontextes entstanden sind.
Fazit: Mehr verdienen nach der Ehe bedeutet manchmal auch mehr Unterhalt zahlen
Die Entscheidung des OLG Köln bedeutet: Wer nach der Ehe mehr verdient, muss unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr Unterhalt zahlen – sofern die Gehaltssteigerung durch individuelle Entwicklung in der Ehe begründet ist und kein unvorhersehbarer Karrieresprung vorliegt. Das Urteil sorgt für mehr Gerechtigkeit – und schafft klare Kriterien für die Zukunft im Familienrecht.