Neuer gesetzlicher Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Damit steigt die Lohnuntergrenze im Vergleich zu 2025 deutlich an und verbessert das Einkommen von mehreren Millionen Beschäftigten im Niedriglohnbereich.
- 13,90 Euro ab 01.01.2026 als gesetzliche Untergrenze.
- Geplante weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 01.01.2027, nahe an 60 Prozent des Medianlohns.
Branchen mit Löhnen über dem Mindestlohn
Viele Wirtschaftszweige haben über Tarifverträge eigene Branchenmindestlöhne vereinbart, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Mindestlöhne gelten verbindlich für die jeweilige Branche und sind oft deutlich höher als 13,90 Euro.
- Branchenmindestlöhne werden in Tarifverträgen festgelegt und per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt.
- Ziel ist, Lohndumping zu verhindern und Fachkräfte durch bessere Bezahlung zu halten.
Beispiele: Wo 2026 spürbar mehr gezahlt wird
Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Branchen, deren tarifliche Mindestlöhne 2026 oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen liegen die Mindestlöhne weit über der gesetzlichen Untergrenze.
- Pädagogische Mitarbeiter:innen: 20,24 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.
- Pädagogische Mitarbeiter:innen mit zusätzlichen Qualifikationen/Bachelor: 20,86 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.
Elektrohandwerk
Das Elektrohandwerk zahlt als qualifizierte Facharbeiterbranche ebenfalls über Mindestlohnniveau.destatis+1
- Branchenmindestlohn Elektrohandwerk: 14,93 Euro pro Stunde im Jahr 2026.
- Weitere Anhebungen sind bereits bis 2028 vereinbart, was die Attraktivität der Branche erhöht.
Gebäudereinigung
In der Gebäudereinigung existieren differenzierte Mindestlöhne, die deutlich über 13,90 Euro liegen.
- Innen- und Unterhaltsreinigung: 15,00 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.
- Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.
Pflegebranche
Die Pflegebranche besitzt eigene Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen, die ein gutes Stück über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
- Ungelernte Pflegekräfte: 16,10 Euro pro Stunde (bis 30.06.2026).
- Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung: 17,35 Euro pro Stunde.
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro pro Stunde.
Dachdecker-, Gerüstbau-, Schornsteinfegerhandwerk & Leiharbeit
Auch in weiteren Handwerks- und Spezialbranchen liegen die tariflichen Mindestlöhne regelmäßig oberhalb von 13,90 Euro.
- Dachdeckerhandwerk: Mindestlöhne über der gesetzlichen Untergrenze, je nach Qualifikation teils deutlich höher (z. B. Gesell:innen).
- Schornsteinfegerhandwerk: Mindestlohn von 14,50 Euro pro Stunde (Stand 2025, orientiert sich ebenfalls oberhalb der gesetzlichen Untergrenze).
- Zeitarbeit/Leiharbeit: Branchenmindestlöhne, die üblicherweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Warum viele Branchen über dem Mindestlohn zahlen
Dass zahlreiche Branchen deutlich über 13,90 Euro pro Stunde liegen, hat strukturelle Gründe. Fachkräftemangel, hohe Qualifikationsanforderungen und gewerkschaftliche Stärke spielen dabei eine wesentliche Rolle.
- In qualifizierten und körperlich belastenden Tätigkeiten sollen höhere Mindestlöhne Beschäftigte halten und neue Kräfte anziehen.d
- Tarifverträge dienen als Instrument, faire Löhne durchzusetzen und den Wettbewerb über Dumpinglöhne zu begrenzen.
Was Beschäftigte 2026 prüfen sollten
Für Beschäftigte lohnt sich ein genauer Blick darauf, ob in ihrer Branche ein spezieller Branchenmindestlohn gilt. Wer in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, kann von höheren Untergrenzen profitieren als es der allgemeine Mindestlohn vorsieht.
- Tarifvertrag, Branchenmindestlohn und Betriebsvereinbarungen geben Auskunft über den Anspruch auf höhere Löhne.
- Bei Verstößen gegen den Mindestlohn – gesetzlich oder branchenbezogen – können Nachzahlungen eingefordert und Kontrollstellen eingeschaltet werden.

