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Irrtümer über die Rente im öffentlichen Dienst: Was Beschäftigte jetzt unbedingt wissen müssen

Die Rente wird sinken, Abschläge verschwinden mit 67 und der Staat kennt alle Daten? Diese Irrtümer können Beschäftigte im öffentlichen Dienst tausende Euro kosten – wer sie jetzt durchschaut, schützt den eigenen Ruhestand.

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind überzeugt, die gesetzliche Rente werde später kaum noch zum Leben reichen, sinke sogar oder werde komplett von Steuern aufgefressen – und verdrängen deshalb das Thema so lange wie möglich. Doch wer sich auf Halbwissen, Gerüchte aus der Kantine oder Stammtisch-Parolen verlässt, riskiert am Ende handfeste finanzielle Nachteile im Alter. Dieser Artikel räumt mit den größten Irrtümern rund um Rente, Rentenniveau, Frühverrentung, Steuern und Versorgungsausgleich auf – speziell für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst. Alle wichtigen Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Warum so viele im öffentlichen Dienst falsch liegen

Im öffentlichen Dienst arbeiten mehr als fünf Millionen Menschen – vom Erzieher über die Sachbearbeiterin bis zur Straßenbahnfahrerin. Viele von ihnen zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, andere werden später eine Pension erhalten, haben aber oft zusätzliche Rentenansprüche aus früheren Jobs.

Gerade in dieser bunt gemischten Gruppe kursieren hartnäckige Mythen: von der angeblich ständig sinkenden Rente über vermeintliche „Steuerfreiheit“ bis hin zu falschen Vorstellungen, ab wann Ansprüche überhaupt entstehen. Wer diese Irrtümer nicht rechtzeitig erkennt, trifft leicht falsche Entscheidungen – etwa beim Rentenstart, bei Zuverdienst oder beim Ausgleich fehlender Versicherungsjahre.

Irrtum 1: „Die Renten werden sinken“

Der wohl populärste Satz zur Altersvorsorge lautet: „Die gesetzliche Rente wird später niedriger sein als heute.“ Das klingt dramatisch, stimmt aber so nicht – denn die gesetzliche Rente darf nicht sinken, sie ist durch eine Rentengarantie nach unten abgesichert.

In der Praxis bedeutet das: Die individuelle Rente in Euro steigt im Zeitverlauf oder bleibt in Ausnahmejahren zumindest stabil, wie etwa 2021 in den alten Bundesländern. 2025 wurden die Renten bundesweit um 3,74 Prozent angehoben, für das aktuelle Jahr rechnet die Bundesregierung mit einem Plus von rund 3,7 Prozent. Laut Rentenversicherungsbericht sollen die Renten bis 2039 insgesamt um etwa 47 Prozent steigen – im Schnitt rund 2,8 Prozent pro Jahr.

Irrtum 2: „Meine Rente erkenne ich am Rentenniveau“

Immer wieder ist von einem „sinkenden Rentenniveau“ die Rede – und viele Beschäftigte schließen daraus, ihre persönliche Rente werde schrumpfen. Dabei handelt es sich beim Rentenniveau nur um eine Rechengröße: Es setzt die sogenannte Standardrente eines Muster-Erwerbslebens ins Verhältnis zum Durchschnittslohn, nach Abzug der Krankenkassenbeiträge und vor Steuern.

Die Standardrente beschreibt, wie hoch die Rente ausfallen würde, wenn jemand 45 Jahre lang genau den Durchschnittsverdienst erzielt und darauf Beiträge gezahlt hätte. 2025 lag dieser Durchschnittsverdienst bei 50.493 Euro im Jahr, die Standardrente bei 1.835,55 Euro brutto. In der Realität schwanken aber Einkommen, Erwerbsbiografien und Beitragszeiten deutlich, weshalb das Rentenniveau nur begrenzt auf die individuelle Rente schließen lässt – es signalisiert vielmehr, wie stark Rentnerinnen und Rentner insgesamt am allgemeinen Wohlstand teilhaben.

Irrtum 3: „Meine Beiträge werden für mich angespart“

Auch weit verbreitet: die Vorstellung, jeder Beitrag wandere auf eine Art „persönliches Rentenkonto“, das später ausgezahlt werde. Tatsächlich funktioniert das System umlagefinanziert – die aktuellen Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie über 100 Milliarden Euro Bundeszuschuss pro Jahr werden unmittelbar für die laufenden Rentenzahlungen an mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner genutzt.

Im Gegenzug erwirbt jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf die eigene spätere Rente, die dann von der nächsten Generation finanziert wird. Dieser Generationenvertrag bleibt jedoch nur stabil, wenn genügend Jüngere nachrücken und ausreichend hohe Beiträge leisten – ein Punkt, der angesichts der Babyboomer, die zunehmend in Rente gehen, besonders kritisch wird.

Irrtum 4: „Die letzten Jahre entscheiden über die Rentenhöhe“

Gerade höher Qualifizierte im öffentlichen Dienst hoffen oft, dass ein gut bezahlter Aufstieg kurz vor Schluss die Rente kräftig nach oben zieht. Doch die gesetzliche Rente bildet einen Querschnitt des gesamten Berufslebens: Entscheidend sind alle Versicherungsjahre und die darin erworbenen Entgeltpunkte, nicht nur die letzten.

Jedes Jahr, in dem Beiträge gezahlt werden, bringt Rentenpunkte – abhängig vom Verhältnis des eigenen Verdienstes zum Durchschnittslohn. Aus der Summe dieser Punkte wird nach einer festgelegten Formel die Rente berechnet, sodass ein spätes Gehaltsplus zwar hilft, aber keine magische Abkürzung zu einer üppigen Altersversorgung ist.

Irrtum 5: „Unter 15 Jahren gibt es keine Rente“

Noch immer halten sich alte Regeln in vielen Köpfen: Wer weniger als 15 Beitragsjahre vorweisen kann, gehe angeblich leer aus. Fakt ist: Schon seit 1984 reicht eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, damit ein Anspruch auf eine Altersrente entsteht.

Dabei zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten, Minijobs oder Ansprüche aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung. Wer die fünf Jahre trotzdem nicht erreicht, kann sich entweder die Beiträge erstatten lassen oder durch freiwillige Extrazahlungen Lücken schließen, um wenigstens eine kleine Rente zu sichern.

Irrtum 6: „Renten sind steuerfrei“

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst rechnen im Ruhestand mit einer Art „Steuerferien“. Doch seit 2005 wird schrittweise ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig, während im Gegenzug die Beiträge in der Erwerbsphase zunehmend vollständig von der Steuer absetzbar wurden.

Wer 2025 neu in Rente gegangen ist, muss bereits 83,5 Prozent seiner Bruttorente versteuern, während es für den Rentenjahrgang 2005 noch 50 Prozent waren. Für zukünftige Ruheständler gilt: Je später der Rentenbeginn, desto höher der steuerpflichtige Anteil; ab dem Jahrgang 2058 ist die Rente grundsätzlich voll zu versteuern.

Irrtum 7: „Top-Verdiener bekommen automatisch eine Luxus-Rente“

Natürlich bringt ein hohes Einkommen im öffentlichen Dienst, etwa in Leitungspositionen, auch mehr Rentenpunkte – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommensteile darüber sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beitragspflichtig und erhöhen daher die Rente nicht.

Theoretisch ergäbe sich bei 45 Jahren durchgängiger Beitragszahlung auf maximalem Niveau eine fiktive „Höchstrente“ von rund 3.444 Euro brutto im Monat. Doch Erwerbsbiografien dieser Art sind laut Deutscher Rentenversicherung extrem selten, und mit den im öffentlichen Dienst üblichen Gehältern wird die Beitragsbemessungsgrenze – 2026 liegt sie bei 8.450 Euro monatlich – in der Regel gar nicht erreicht.

Irrtum 8: „Ab Regelaltersgrenze fallen Abschläge weg“

Besonders gefährlich ist der Glaube, Abschläge bei vorzeitigem Rentenstart würden mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch verschwinden. Wer vorzeitig in Rente geht, zahlt einen dauerhaften Preis: Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent Abschlag von der Bruttorente fällig – lebenslang.

Für eine abschlagsfreie Rente kommt es auf Geburtsjahr und Beitragszeiten an: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre hat, kann regulär früher ohne Abschlag in den Ruhestand, aktuell etwa mit 65 Jahren oder im Rahmen der „Rente mit 63“ mit 64 Jahren und einigen Monaten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn bei mindestens 35 Versicherungsjahren die Abschläge durch Sonderzahlungen in die Rentenkasse vollständig ausgeglichen werden.

Irrtum 9: „Versorgungsausgleich ist endgültig“

Bei Scheidungen werden Rentenansprüche aus der Ehezeit in der Regel zwischen den Partnern aufgeteilt – das nennt sich Versorgungsausgleich. Häufig profitieren dabei die Person, die überwiegend Kinder betreut hat, während der stärker Verdienende Rentenpunkte abgeben muss.

Unantastbar ist diese Aufteilung aber nicht: Stirbt die oder der Ex-Partner vor Rentenbeginn oder erhält höchstens 36 Monate lang Rente aus den übertragenen Ansprüchen, kann eine „Anpassung wegen Todes“ beantragt werden. Dann wird der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht und die ursprünglichen Rentenpunkte wieder vollständig gutgeschrieben.

Irrtum 10: „Die Rentenversicherung weiß alles – ich muss nichts tun“

Ein weiterer riskanter Irrtum: Die Rentenversicherung werde sich schon um alles kümmern, und sämtliche Daten seien ohnehin vorhanden. Zwar erhält die Behörde viele Informationen automatisch, etwa zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, doch wichtige Zeiten können fehlen, darunter Kindererziehungsphasen, Fortbildungen oder bestimmte Ausbildungszeiten.

Rentenexperten empfehlen, Unterlagen frühzeitig und systematisch zu sammeln und das eigene Rentenkonto aktiv zu klären. Wer das versäumt, riskiert eine zu niedrig berechnete Rente – und sollte außerdem wissen: Die Rente kommt nicht automatisch, sondern muss spätestens drei Monate vor geplantem Rentenbeginn beantragt werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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