Der Juli 2025 bringt zahlreiche bedeutende Änderungen und Neuerungen für Millionen Menschen in Deutschland. Besonders Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige sowie Steuerpflichtige profitieren von Anpassungen, müssen aber auch neue Vorschriften beachten. Im Folgenden erhalten Sie auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen ab dem 1. Juli 2025.
Rentenerhöhung und steuerliche Folgen
Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation: Die durchschnittliche Monatsrente erhöht sich um rund 66 Euro. Doch Vorsicht: Viele Rentner überschreiten durch die Rentenerhöhung im Juli 2025 erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag, der 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende liegt. Rund 73.000 Neurentner des Jahres 2025 sind davon betroffen und müssen künftig eine Steuererklärung abgeben.
Neuerungen in der Pflegeversicherung
Auch die Pflegeversicherung wird reformiert: Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt und bilden ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dieses Budget flexibel und unkompliziert nutzen, ohne zuvor separate Anträge stellen zu müssen. Die bisher vorgeschriebene sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu entlasten und Bürokratie abzubauen.
Anpassung der Pflegebeiträge: Zwangszinsen für Rentner
Im Juli 2025 wird der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner einmalig auf 4,8 Prozent angehoben. Damit wird die bereits im Januar 2025 beschlossene Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres abgerechnet. Ab August gilt dann wieder der reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent. Kritiker betrachten das als Zwangszinsen für Rentner.
Mindestlöhne in der Altenpflege steigen
Um den Fachkräftemangel in der Altenpflege zu bekämpfen und den Beruf attraktiver zu machen, steigen ab Juli 2025 die Mindestlöhne in der Pflege deutlich an. Pflegefachkräfte erhalten mindestens 20,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegehilfskräfte 16,10 Euro.
Wichtige Fristen für Steuerpflichtige
Wer für das Jahr 2024 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte beachten, dass die Abgabefrist am 31. Juli 2025 endet. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Deutschland höhere Pfändungsfreigrenzen. Ziel ist es, das Existenzminimum von Schuldnern sicherzustellen, damit trotz Lohnpfändung lebensnotwendige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom weiterhin bezahlt werden können. Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2026 und richten sich nach dem Nettolohn sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
- Unpfändbarer Grundbetrag: Er steigt von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro pro Monat.
- Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person: Erhöhung von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
- Freibetrag für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: Steigerung von 312,78 Euro auf 326,04 Euro pro Person.
- Maximal unpfändbarer Betrag (bei 5 Unterhaltspflichten): 3.444,39 Euro (vorher 3.304,43 Euro).
- Vollpfändungsgrenze: Ab einem monatlichen Nettoverdienst von 4.766,99 Euro darf voll gepfändet werden (vorher 4.573,10 Euro).
Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Schuldner trotz Pfändung mehr Geld für den Lebensunterhalt behalten und auch Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können.
Änderungen bei der Witwenrente ab Juli 2025
Auch bei der Witwenrente gibt es wichtige Neuerungen. Zum 1. Juli 2025 steigen alle gesetzlichen Renten – einschließlich der Witwenrente –. um 3,74 Prozent. Damit profitieren auch Hinterbliebene von der Rentenerhöhung. Aber es gibt noch weitere Neuerungen bei der Witwenrente im Juli.
Erhöhung des Freibetrags für eigenes Einkommen: Der Freibetrag für Witwen und Witwer ohne Kinder steigt von 1.038 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 220,19 Euro.
Anrechnung von Einkommen: Liegt das eigene Nettoeinkommen über dem Freibetrag, wird die Witwenrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt.
Beispiel: Eine Witwe mit einer eigenen Altersrente von 1.300 Euro und ohne Kinder darf ab Juli 2025 1.076,86 Euro anrechnungsfrei behalten. Der übersteigende Betrag (223,14 Euro) wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, sodass die Hinterbliebenenrente um 89,26 Euro gekürzt wird.
Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners bleibt das eigene Einkommen unberücksichtigt, damit sich die Hinterbliebenen an die neue Situation gewöhnen können.
Diese Änderungen bedeuten, dass Hinterbliebene ab Juli 2025 mehr eigenes Einkommen hinzuverdienen können, ohne dass ihre Witwenrente gekürzt wird.
Zusammenfassung zu Juli 2025: Änderungen und Neuerungen
Die Neuerungen ab Juli 2025 betreffen viele Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher, Arbeitnehmer Rentner oder einfach Bürger. Sie bringen mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner, Flexibilität und Entlastung für Pflegebedürftige sowie höhere Mindestlöhne in der Altenpflege. Gleichzeitig bestehen Pflichten, insbesondere im Bereich der Steuererklärung.