Kfz-Steuer ist für Millionen Autofahrer ein lästiger Dauerposten – für viele Rentner frisst sie Monat für Monat spürbar Geld aus der ohnehin knappen Haushaltskasse. Wer die Regeln kennt, kann aber vermeiden, zu viel zu zahlen – und manchmal sogar ganz von der Steuer befreit werden.
Alt-Autos und ältere Verbrenner
Für ältere Benziner und Diesel zählt vor allem, wann sie erstmals zugelassen wurden – und wie „sauber“ sie unterwegs sind. Bis 5. November 2008 richtet sich die Kfz-Steuer noch nach Hubraum und Schadstoffklasse, was besonders bei größeren Motoren teuer werden kann. Rentner, die ihren langjährigen Wagen aus emotionalen Gründen behalten, werden so oft Jahr für Jahr zur Kasse gebeten.
Zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.06.2009 gilt eine Übergangsregelung: Je nach Fahrzeug ist die Steuer entweder nach Hubraum oder nach CO₂-Ausstoß günstiger. Ab dem 1.7.2009 zählt dann nur noch der CO₂-Ausstoß – theoretisch ein Anreiz für sparsame Motoren, praktisch aber ein Kostenfaktor für alle, deren Auto die Grenzwerte deutlich reißt. Gerade Rentner mit kleinen Renten erleben so, dass ihr einst moderner Wagen plötzlich zum Steuer-Sünder wird.
Elektroautos: Erst steuerfrei, dann Gewichtszuschlag
Reine Elektroautos bleiben das große Steuergeschenk des Staates: Wer sein E-Auto spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zulassen lässt, fährt bis zu zehn Jahre lang komplett kfz-steuerfrei – längstens bis Ende 2030. Für Rentner, die ohnehin wenige Kilometer fahren, kann das die laufenden Kosten drastisch senken, auch wenn Anschaffungspreis und Versicherung oft hoch sind.
Nach Ablauf der Befreiung oder ab 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach Gewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm fallen dann bis 2.000 kg 5,625 Euro an, zwischen 2.000 und 3.000 kg sind es 6,01 Euro, von 3.000 bis 3.500 kg schließlich 6,39 Euro – im Vergleich zu vielen Verbrennern immer noch deutlich günstiger. Wer sein Elektroauto erst nach dem 1. Januar 2026 zulassen lässt, rutscht direkt in diese Steuerpflicht und hat keinen steuerfreien Start mehr.
Oldtimer: Wenn Erinnerungen pauschal besteuert werden
Viele Rentner hängen an ihrem alten Mercedes, Käfer oder Kadett – oft sind es Erinnerungsstücke an die eigene Jugend. Wird das Auto als Oldtimer mit H-Kennzeichen eingestuft, gilt eine pauschale Kfz-Steuer: Pkw zahlen 191,73 Euro pro Jahr, Oldtimer-Motorräder 46,02 Euro. Hubraum, CO₂-Ausstoß oder Kilometerleistung spielen dann keine Rolle mehr.
Diese Pauschale kann Fluch und Segen zugleich sein: Für große Motoren ist sie oft ein Schnäppchen, für kleine, sparsame Klassiker dagegen eher teuer. Wer seine Rente im Blick behalten muss, sollte daher genau prüfen, ob sich der Schritt zum H-Kennzeichen wirklich lohnt – oder ob ein moderner Kleinwagen finanziell entspannter wäre.
Motorräder, Anhänger und Wohnmobile
Auch Motorräder spielen für viele Seniorinnen und Senioren eine Rolle – sei es die alte Maschine in der Garage oder der späte Motorradtraum. Für „normale“ Motorräder wird die Steuer klassisch nach Hubraum berechnet, gängige Sätze liegen bei 1,84 Euro pro 25 Kubikzentimeter, sodass starke Maschinen schnell ins Geld gehen. Oldtimer-Bikes mit H-Kennzeichen zahlen dagegen die pauschalen 46,02 Euro im Jahr.
Anhänger werden in der Regel nach Gewicht besteuert, oft mit rund 7,46 Euro je angefangene 200 Kilogramm. Besonders wichtig für Rentner mit Reiseplänen: Wohnmobile werden ebenfalls nach Gewicht und Schadstoffklasse veranlagt. Je nach Abgasnorm liegen die Sätze zwischen 10 und 40 Euro pro 200 Kilogramm, weshalb saubere, leichtere Mobile deutlich im Vorteil sind.
Wie sich die Steuer noch drücken lässt
Ganz steuerlich absetzen lässt sich die Kfz-Steuer in aller Regel nur für Selbstständige oder bei klar beruflicher Nutzung – für die meisten Rentner bleibt dieser Weg damit versperrt. Wer noch nebenbei arbeitet, kann zumindest über die Entfernungspauschale Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen, allerdings unabhängig von der tatsächlichen Kfz-Steuer. Für viele Ruheständler bleibt deshalb nur, bei der Wahl des Fahrzeugs genau hinzusehen.
Wichtige Stellschrauben sind Hubraum, CO₂-Ausstoß, Gewicht und Antriebsart. Wer von einem alten Diesel auf einen kleineren, saubereren Wagen oder gar ein steuerbefreites Elektroauto umsteigt, kann seine jährliche Belastung spürbar senken – und so mehr von der Rente für den Alltag übrig behalten.


