Kindergeld 2026: Leichte Erhöhung auf 259 Euro pro Kind
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2026 wird das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Das entspricht einer jährlichen Unterstützung von 3.108 Euro je Kind.
Diese Erhöhung ist Teil einer kontinuierlichen Anpassung, mit der Familien gegen die Inflation entlastet werden sollen. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt automatisch über die Familienkasse; ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Für mehrere Kinder erhalten Eltern für das zweite Kind ebenfalls 259 Euro, für das dritte Kind 259 Euro und so weiter – der Betrag ist einheitlich für alle Kinder.
Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro
Parallel zum Kindergeld wird 2026 der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Er steigt auf 9.756 Euro pro Jahr und Kind (inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag). Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob es für die Eltern günstiger ist, den Freibetrag oder das Kindergeld zu berücksichtigen.
Der Freibetrag wirkt sich vor allem für Familien mit mittleren bis höheren Einkommen steuermindernd aus, da er vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, die Auszahlung erfolgt jedoch erst über die Steuererklärung.
Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro für einkommensschwache Familien
Für Familien mit kleinem Einkommen gibt es den Kinderzuschlag als Ergänzung zum Kindergeld. Ab 2025 beträgt der maximale Kinderzuschlag rund 297 Euro pro Kind und Monat inklusive Sofortzuschlag. Für 2026 sind weitere Anpassungen angekündigt, genaue Beträge können sich noch leicht verändern.
Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien in Hartz-IV- oder Bürgergeld-Bedürftigkeit rutschen. Anspruch haben Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, jedoch nicht, um den Bedarf der Kinder vollständig zu sichern. Die Beantragung erfolgt gesondert bei der Familienkasse.
Wohngeld Plus: Unterstützung bei hohen Wohnkosten
Mit der Wohngeldreform wurde der sogenannte Wohngeld Plus eingeführt, der ab 2025 und auch 2026 gilt. Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen erhalten dadurch deutliche Zuschüsse zu Miet- und Heizkosten.
In Kombination mit dem Kinderzuschlag können Familien oft mehrere hundert Euro pro Monat sparen. Voraussetzung sind bestimmte Einkommens- und Mietobergrenzen, die je nach Region variieren. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Wohngeldstelle.
Bildungs- und Teilhabepaket: Schul- und Freizeitförderung
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien bei der Teilhabe am sozialen, kulturellen und schulischen Leben.
Leistungen umfassen z.B. Zuschüsse für Schulbedarf (wie Bücher und Hefte), Schulausflüge, gemeinsames Mittagessen, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Musikschulen.
Ab 2026 wird weiterhin erwartet, dass mehr Familien von den verbesserten Leistungen profitieren können, wobei der Antrag in der Regel beim Jobcenter oder der Kommune gestellt wird.
Steuerliche Ermäßigungen und Freibeträge
Neben dem Kinderfreibetrag gibt es weitere steuerliche Vorteile:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt bei 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind.
- Zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung (z.B. Kita, Tagesmutter) können bis zu 4.000 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden.
- Für volljährige Kinder in Ausbildung gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro jährlich.
Diese Entlastungen helfen, Kosten für Betreuung und Ausbildung zu senken.
Kommunale Familienpässe und Rabatte
Viele Städte und Gemeinden bieten spezielle Familienpässe oder Ermäßigungskarten an. Diese gewähren Preisnachlässe auf Freizeit, Kultur, Schwimmbäder und öffentliche Verkehrsmittel.
Beispiele sind die Familienkarte Bayern oder die Düsseldorfer Familienkarte. Diese kommunalen Vergünstigungen sind häufig unabhängig vom Einkommen und eignen sich besonders für Familien mit mittlerem Einkommen, die von öffentlichen Kultur- und Freizeitangeboten profitieren wollen [user:Info aus Branchenwissen].
Bürgergeld und Kindergeld 2026: Anrechnung beachten
Für Familien, die Bürgergeld beziehen, gelten besondere Regeln: Das Kindergeld wird dort als Einkommen des Kindes vollständig angerechnet, was die Bürgergeldzahlung entsprechend mindert.
Die Kinderregelsätze für 2026 liegen ungefähr bei:
- 373 Euro für Kinder unter 6 Jahren
- 434 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren
- 471 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren
Zusätzlich gibt es Sofortzuschläge von 25 Euro pro Kind, die nicht angerechnet werden. Wichtig ist: Das Kindergeld verbessert in diesen Fällen nicht direkt die Liquidität, vermindert aber die Unterstützungslast des Staates.
Fazit: 2026 bringt spürbare finanzielle Erleichterungen für Familien
2026 profitieren Familien von einer Erhöhung des Kindergeldes auf 259 Euro pro Kind sowie einer angehobenen steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag. Kombiniert mit Kinderzuschlag, Wohngeld Plus und Bildungsförderungen können Familien so viele Hundert Euro monatlich sparen.
Voraussetzung für den optimalen Erhalt ist, die verschiedenen Leistungen zu kennen und rechtzeitig zu beantragen. Kommunale Ermäßigungen ergänzen die staatlichen Förderungen und ermöglichen Familien mehr Möglichkeiten bei Freizeit und Kultur. Damit hilft der Staat Familien gezielt dabei, den finanziellen Aufwand für Kinder besser zu stemmen.