Viele Familien stehen vor der Frage, wer die Kosten trägt, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und ein Platz im Pflegeheim notwendig ist. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten, der Eigenanteil für Pflegeheimbewohner ist hoch. Reichen Rente und Vermögen der Eltern nicht aus, kommt das Sozialamt für die ungedeckten Pflegeheimkosten auf – kann aber unter bestimmten Bedingungen die Kinder zur Kasse bitten. Doch wann genau müssen Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen? Die Antwort finden Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Gesetzliche Grundlage: Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Kinder müssen erst dann Elternunterhalt leisten und also für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das Einkommen des Ehepartners wird dabei nicht mitgerechnet. Liegt das Einkommen darunter, sind Kinder nicht verpflichtet, für die Pflegeheimkosten der Eltern aufzukommen – selbst wenn sie Vermögen besitzen.
Prüfung der Unterhaltspflicht, der Kostenübernahme
- Eigenmittel der Eltern: Zuerst werden Rente, Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern für die Heimkosten eingesetzt.
- Ehegatte der Eltern: Falls vorhanden, wird geprüft, ob der Ehepartner der pflegebedürftigen Person leistungsfähig ist.
- Sozialamt: Reichen diese Mittel nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten.
- Kinder: Nur wenn das Bruttojahreseinkommen eines Kindes über 100.000 Euro liegt, prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe Elternunterhalt zu zahlen ist. Dabei wird ein Selbstbehalt berücksichtigt.
Elternunterhalt: Fakten zum Pflegeheim im Überblick
- Die 100.000-Euro-Grenze bezieht sich auf das Bruttojahreseinkommen pro Kind.
- Das Einkommen von Ehepartnern oder Schwiegerkindern bleibt unberücksichtigt.
- Vermögen der Kinder wird nicht herangezogen.
- Ein Selbstbehalt schützt das Einkommen der Kinder zusätzlich.
- Erst bei Überschreiten der Einkommensgrenze kann das Sozialamt Auskunft verlangen.
Tabelle: Wann müssen Kinder für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen?
Kriterium | Pflicht zur Kostenübernahme durch Kinder? |
---|---|
Bruttojahreseinkommen ≤ 100.000 € | Nein |
Bruttojahreseinkommen > 100.000 € | Ja, anteilig nach Leistungsfähigkeit |
Einkommen des Ehepartners zählt mit? | Nein |
Vermögen der Kinder relevant? | Nein |
Eltern können selbst zahlen | Nein |
Eltern können nicht selbst zahlen | Sozialamt prüft Einkommensgrenze |
Selbstbehalt für Kinder | Ja, aktuell mind. 2.650 €/Monat |
Zusammenfassung: Wann Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern zahlen müssen
Kinder müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Das Vermögen der Kinder bleibt geschützt, ebenso das Einkommen des Ehepartners.