Kinder müssen für Pflegeheimkosten der Eltern zahlen! Nur dann! Tabelle!

Viele Kinder fragen sich, ob und wann sie für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Hier erklären wir, ab welchem Einkommen Kinder tatsächlich zahlen müssen und welche Ausnahmen gelten.

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Viele Familien stehen vor der Frage, wer die Kosten trägt, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und ein Platz im Pflegeheim notwendig ist. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten, der Eigenanteil für Pflegeheimbewohner ist hoch. Reichen Rente und Vermögen der Eltern nicht aus, kommt das Sozialamt für die ungedeckten Pflegeheimkosten auf – kann aber unter bestimmten Bedingungen die Kinder zur Kasse bitten. Doch wann genau müssen Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen? Die Antwort finden Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Gesetzliche Grundlage: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Kinder müssen erst dann Elternunterhalt leisten und also für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das Einkommen des Ehepartners wird dabei nicht mitgerechnet. Liegt das Einkommen darunter, sind Kinder nicht verpflichtet, für die Pflegeheimkosten der Eltern aufzukommen – selbst wenn sie Vermögen besitzen.

Prüfung der Unterhaltspflicht, der Kostenübernahme

  1. Eigenmittel der Eltern: Zuerst werden Rente, Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern für die Heimkosten eingesetzt.
  2. Ehegatte der Eltern: Falls vorhanden, wird geprüft, ob der Ehepartner der pflegebedürftigen Person leistungsfähig ist.
  3. Sozialamt: Reichen diese Mittel nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten.
  4. Kinder: Nur wenn das Bruttojahreseinkommen eines Kindes über 100.000 Euro liegt, prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe Elternunterhalt zu zahlen ist. Dabei wird ein Selbstbehalt berücksichtigt.

Elternunterhalt: Fakten zum Pflegeheim im Überblick

  • Die 100.000-Euro-Grenze bezieht sich auf das Bruttojahreseinkommen pro Kind.
  • Das Einkommen von Ehepartnern oder Schwiegerkindern bleibt unberücksichtigt.
  • Vermögen der Kinder wird nicht herangezogen.
  • Ein Selbstbehalt schützt das Einkommen der Kinder zusätzlich.
  • Erst bei Überschreiten der Einkommensgrenze kann das Sozialamt Auskunft verlangen.

Tabelle: Wann müssen Kinder für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen?

KriteriumPflicht zur Kostenübernahme durch Kinder?
Bruttojahreseinkommen ≤ 100.000 €Nein
Bruttojahreseinkommen > 100.000 €Ja, anteilig nach Leistungsfähigkeit
Einkommen des Ehepartners zählt mit?Nein
Vermögen der Kinder relevant?Nein
Eltern können selbst zahlenNein
Eltern können nicht selbst zahlenSozialamt prüft Einkommensgrenze
Selbstbehalt für KinderJa, aktuell mind. 2.650 €/Monat

Zusammenfassung: Wann Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern zahlen müssen

Kinder müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Das Vermögen der Kinder bleibt geschützt, ebenso das Einkommen des Ehepartners.

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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