Gewinn für zahlreiche Familien
Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 9.756 Euro pro Kind – ein echter Gewinn für zahlreiche Familien mit mittlerem und höherem Einkommen, allerdings gibt es weiterhin Zugangshürden und Unterschiede je nach Einkommensgruppe. Unter dem Strich profitieren am meisten Haushalte, bei denen das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Schwelle übersteigt – denn dann übertrifft die Steuerersparnis durch den Freibetrag erstmals das Kindergeld.
Überblick: Kinderfreibetrag 2026 – das ändert sich
- Kinderfreibetrag 2026: 6.828 Euro (Existenzminimum) plus 2.928 Euro (Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag), gesamt 9.756 Euro pro Kind.
- Kindergeld 2026: 259 Euro/Monat, also 3.108 Euro jährlich pro Kind.
- Automatische „Günstigerprüfung“: Das Finanzamt rechnet im Steuerbescheid aus, ob das Kindergeld oder der Freibetrag finanziell vorteilhafter ist.
Kinderfreibetrag: System & Funktionsweise
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen steuerlichen Abzugsbetrag: Bei der Einkommensbesteuerung wird ein fester Betrag pro Kind vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt. Das Ziel: Das Existenzminimum der Kinder steuerlich freizustellen.
- Zwei Komponenten: „sächliches Existenzminimum“ und „Betreuungs-, Erziehungs-, Ausbildungsfreibetrag“.
- Im Jahr 2026: Gesamtfreibetrag 9.756 Euro/Kind (je 4.878 Euro pro Elternteil), bei Trennung hälftig.
- Die Entlastung erfolgt rückwirkend nach Abgabe der Steuererklärung – also keine monatliche Auszahlung wie beim Kindergeld.
Der Effekt wird umso größer, je höher das Einkommen und der persönliche Steuersatz sind. Die Steuerersparnis ergibt sich konkret: Kinderfreibetrag × persönlicher Steuersatz = Steuerersparnis.
Günstigerprüfung: Wer bekommt was?
Eltern erhalten entweder das Kindergeld (monatlich, sofort wirksam) oder profitieren vom Kinderfreibetrag (über die Steuer). Beides gibt es nicht gleichzeitig. Das Finanzamt prüft automatisch im Steuerbescheid, was günstiger ist:
- Für etwa 90 % der Familien (besonders mit niedrigem/mittlerem Einkommen) bleibt das Kindergeld attraktiver.
- Erst bei höheren Einkommen überholt die Steuerersparnis des Kinderfreibetrags das Kindergeld – Faustregel: etwa 80.000 Euro Brutto bei Alleinstehenden, 160.000 Euro bei Ehepaaren.
- Für Alleinerziehende reichen oft schon rund 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, auch dank Entlastungsbetrag.
Tabellen-Vergleich: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Einkommen (verheiratet, 1 Kind) | Steuerersparnis (Freibetrag) | Kindergeld pro Jahr | Lohnende Variante |
---|---|---|---|
60.000 € | ca. 2.400 € | 3.108 € | Kindergeld |
80.000 € | ca. 2.880 € | 3.108 € | Kindergeld knapp günstiger |
90.000 € | ca. 3.240 € | 3.108 € | Freibetrag |
100.000 € | ca. 3.600 € | 3.108 € | Freibetrag |
Für welche Familien bringt das 2026 den größten Vorteil?
Mittlere und hohe Einkommen
- Je höher das Einkommen, desto lohnenswerter ist der Kinderfreibetrag.
- Familien mit mehreren Kindern spüren die Entlastung noch deutlicher, da der Freibetrag pro Kind zählt.
Alleinerziehende
- Profitieren ab ca. 40.000 Euro schon deutlich, auch durch Entlastungsbetrag zusätzlich zum Kinderfreibetrag.
Eltern von Kindern mit Behinderung
- Anspruch auf den Freibetrag besteht bei Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, zeitlich unbegrenzt.
Patchwork- und Pflegefamilien
- Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder werden berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgt meist hälftig, bei alleiniger Betreuung kann der gesamte Freibetrag übertragen werden.
Was Familien beachten sollten: Zugang, Hürden und Kritik
- Keine monatliche Auszahlung: Die Steuerersparnis spüren Familien erst im Folgejahr.
- Hohe Einkommensschwelle: Familien mit niedrigem Einkommen profitieren weiterhin mehr vom Kindergeld als vom Freibetrag.
- Bürokratieabbau: Ab 2026 sollen Anträge weiter digitalisiert und Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengefasst werden, Bürokratie wird abgebaut.
- „Kinderstartgeld“ & neue Zuschüsse ab 2026? Noch nicht abschließend beschlossen, aber in Diskussion: einmalige Zahlungen (bis zu 3.000 Euro für Neugeborene), Aufstockung für mehrere Kinder, automatische Kindergeld-Auszahlung ab Geburt.
- Elterliche Pflicht: Kinder korrekt angeben und Kindergeld beantragen, sonst funktioniert die Günstigerprüfung nicht.
FAQ: Kinderfreibetrag 2026
Wie funktioniert der Kinderfreibetrag?
Er senkt das zu versteuernde Einkommen der Eltern um 9.756 Euro pro Kind (bei zusammen veranlagten Eltern), die Steuerersparnis richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag?
Alle steuerpflichtigen Eltern, Pflege-, Stief- und Adoptiveltern in Deutschland. Anspruch bis 18. Lebensjahr, bis 25 bei Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit oder Behinderung vor dem 25. Lebensjahr.
Braucht man einen Antrag?
Alle steuerpflichtigen Eltern, Pflege-, Stief- und Adoptiveltern in Deutschland. Anspruch bis 18. Lebensjahr, bis 25 bei Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit oder Behinderung vor dem 25. Lebensjahr.
Wo liegt die Einkommensgrenze?
Für Verheiratete ca. 160.000 Euro Brutto, für Alleinstehende ca. 80.000 Euro – dort „kippt“ die Vorteilhaftigkeit zum Kinderfreibetrag.
Wie wird geprüft?
Das Finanzamt macht jedes Jahr die „Günstigerprüfung“ – keine Extra-Anträge nötig
Was ist der Unterschied zum Kindergeld?
Kindergeld wird monatlich an alle Eltern ausgezahlt, der Freibetrag bringt eine Steuerersparnis und ist vor allem bei höheren Einkommen ab 2026 attraktiver.
Fazit
Der Kinderfreibetrag bringt 2026 für viele Familien ein wertvolles Steuer-Plus – besonders spürbar für mittlere und hohe Einkommen. Wichtig bleibt jedoch: Die Maßnahme ist kein Allheilmittel, denn Familien mit niedrigen Einkommen profitieren weiterhin hauptsächlich vom Kindergeld. Spielräume gibt es außerdem bei automatisierten Zuschüssen und Bürokratieabbau, hier werden Nachbesserungen von vielen Sozialverbänden gefordert. Die Politik setzt mit der Reform vor allem auf Transparenz, automatische Prüfung und digitale Vereinfachung. Für die Finanzplanung von Familien ist es ratsam, rechtzeitig die Steuer- und Kindergeldansprüche prüfen zu lassen und alle Kinder korrekt anzugeben.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel stützt sich auf öffentliche Quellen und amtliche Veröffentlichungen. Redaktion: Bürger & Geld, Verein Für soziales Leben e. V.