Was sich Mitte 2026 beim Kindergeld ändert
Ab Sommer 2026 startet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein neues, automatisiertes Verfahren zur Festsetzung des Kindergeldes.
In bestimmten Standardsituationen entscheidet dann eine Software, ob und in welcher Höhe Kindergeld gezahlt wird – ohne dass ein Sachbearbeiter den einzelnen Antrag händisch prüft.
Die Familienkasse bezeichnet dieses System ausdrücklich als „Vorstufe zum antragslosen Kindergeld“, das den Aufwand für Eltern und Verwaltung Schritt für Schritt senken soll.
Bedeutet das: keinen Kindergeld-Antrag mehr stellen?
Nein. Auch 2026 gilt weiterhin: Kindergeld muss grundsätzlich einmal beantragt werden, meist kurz nach der Geburt des Kindes.
Wir müssen unterscheiden:
- Wer bereits Kindergeld erhält, bekommt Erhöhungen (z. B. auf 259 Euro je Kind und Monat ab 2026) automatisch, ohne neuen Antrag.
- Für neue Ansprüche (z. B. bei Neugeborenen, Zuzug, volljährige Kinder in Ausbildung) bleibt weiterhin ein Antrag notwendig, der aber zunehmend digital und vereinfacht erfolgen kann.
Das automatische System ersetzt also nicht den Antrag, sondern nur die manuelle Einzelfallprüfung in typischen Standardfällen.
„Vorstufe zum antragslosen Kindergeld“ – was dahinter steckt
Die Familienkasse digitalisiert ihre Prozesse und verknüpft Datenschnittstellen (z. B. Melderegister, Steuerdaten), um in Zukunft Kindergeld perspektivisch komplett ohne Antrag bewilligen zu können.
Mitte 2026 werden erste Konstellationen (etwa klar erkennbare Standardfälle) vollautomatisch entschieden – Ziel ist es, Eltern langfristig von Papierformularen und Nachweisen zu entlasten.
Ein echtes, vollständig antragsloses Kindergeld ist damit aber noch Zukunftsmusik; aktuell handelt es sich um einen schrittweisen Übergang.
Was Eltern ab 2026 konkret wissen sollten
- Höhe: 2026 liegt das Kindergeld bei 259 Euro pro Kind und Monat und wird für bestehende Fälle automatisch in neuer Höhe überwiesen.
- Erstantrag: Für neue Kinder oder bisher nicht genutzte Ansprüche ist weiterhin ein Kindergeldantrag nötig – am einfachsten online über die Familienkasse (BundID / ELSTER).
- Automatisierung: Ab Mitte 2026 werden Standardfälle schneller und ohne manuelle Bearbeitung entschieden; das beschleunigt die Bewilligung, ersetzt aber den Antrag nicht.
- Rückwirkung: Kindergeld kann weiterhin rückwirkend beantragt werden; aktuell sind bis zu mehrere Monate bzw. Jahre möglich, je nach Rechtslage und Fristen.
Fazit: Kindergeld ohne Antrag?
Mitte 2026 beginnt die „Vorstufe zum antragslosen Kindergeld“ – die Familienkasse entscheidet in Standardsituationen automatisch und erhöht bestehende Ansprüche von selbst, aber Eltern kommen zumindest beim Erstantrag vorerst noch nicht komplett ohne Antrag aus. Ein Kindergeldantrag ist hingegen nach wie vor erforderlich!


