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Kindergeld für Kinder über 25 Jahre: Wie Sie 2026 die 259 Euro beantragen

Kindergeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die Eltern für ihre Kinder erhalten. In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 18. Lebensjahr, bei einer Ausbildung mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, unter denen Kinder auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld erhalten können. Wir erklären in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V, , wann ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder nach dem 25. Geburtstag in Höhe von 259 Euro im Jahr 2026 besteht.

Kindergeld über 25 Jahre – die Voraussetzungen

Um Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus zu erhalten, muss das Kind gem. § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKG)  folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind muss unverheiratet und kinderlos sein.
  • Das Kind muss nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten,
  • und zwar wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Behinderung und Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, im Zusammenspiel

Die Behinderung selbst muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, nicht jedoch die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten.  Diese kann auch erst nach dem 25. Geburtstag eingetreten sein.

Entscheidend dafür, dass ein Kindergeldanspruch über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus besteht, ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Behinderung und Unfähigkeit zum Selbstunterhalt. Dieser muss vom Anspruchssteller nachgewiesen werden. Der Nachweis dafür, dass das Kind mit Behinderung außerstande ist, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, wird mittels einer Vergleichsrechnung geprüft.

In der Vergleichsrechnung werden die Kosten zur Deckung des existenziellen Lebensbedarfs inkl. behinderungsbedingter Mehrbedarfe auf die eine Seite gestellt. Auf die andere Seite kommt die Summe der tatsächlichen Einkünfte inkl. Sozialleistungen.

Reichen die Einkünfte nicht aus, besteht Anspruch auf Kindergeld.

Der existenzielle Lebensbedarf besteht aus dem Grundfreibetrag und den individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarfen.

Dies wird auch in den Verwaltungsvorschriften des Bundeszentralamts für Steuern deutlich. Dort heißt es „Dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel zu decken.“

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein Anspruch auf Kindergeld  nicht gegeben ist, wenn das Kind trotz der Behinderung seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, etwa wegen eines hohen Einkommens. Entscheidend ist somit der konkrete Einzelfall

Wichtig: Das Vermögen des Kindes mit Behinderung zählt nicht zu den finanziellen Mitteln, die für den Selbstunterhalt einzusetzen sind. Es geht ausschließlich um Einkünfte und Bezüge. Zinseinkommen aus dem Vermögen gehören hingegen dazu.

Wichtig: Ein sehr hohen Grades der Behinderung allein reicht nicht für die Annahme der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt.

Kindergeldantrag für Kinder über 25 Jahre

Den Antrag auf Kindergeld über 25 Jahre können Sie bei der zuständigen Familienkasse stellen. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich stellen.

Kindergeldanspruch für Kinder über 25 Jahre: Beispiele

Hier sind einige Beispiele für Kinder, die auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld erhalten können:

    Ein Kind, das eine schwerwiegende Behinderung hat, kann unabhängig vom Alter Kindergeld erhalten – wenn die Behinderung schon vor dem 25. Lebensjahr vorlag.

    Ein Kind, das nach einem Unfall pflegebedürftig ist, kann ebenfalls unabhängig vom Alter Kindergeld erhalten – wenn die Pflegebedürftigkeit bereits vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Wann wird das Kindergeld 2028 ausgezahlt?

Die Auszahlung des Kindergeldes 2026 haben wir in einer Tabelle zusammengestellt. Lesen Sie hier: Tabelle Kindergeld Auszahlung 2026

Zusammenfassung zum Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind unverheiratet und kinderlos ist und aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, wobei die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss.

Quellen

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.10.2021 – Az. III R 19/19

Bundeszentralamt für Steuern, Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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