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Kindergeld oder Kinderfreibetrag 2026? So lohnt es sich für 2 Kinder wirklich!

Für 2 Kinder ist das Kindergeld 2026 oft für Normalverdiener die praktischere Unterstützung, während der Kinderfreibetrag vor allem für gutverdienende Eltern ab einer bestimmten Einkommenshöhe die größere Steuerentlastung bringen kann. Es erfolgt eine automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt – doppelt profitieren (Kindergeld plus voller Freibetragsvorteil) ist hingegen nicht möglich. Alle Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Kindergeld 2026: Höhe und Jahresbetrag

Ab 1. Januar 2026 erhalten Eltern ein einheitliches Kindergeld von 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderzahl. Für zwei Kinder bedeutet das monatlich 518 Euro und aufs Jahr gerechnet 6.216 Euro Kindergeld, das direkt an die Eltern ausgezahlt wird.

Das Kindergeld wird wie bisher von der Familienkasse gezahlt, die Anhebung erfolgt automatisch ohne neuen Antrag. Anspruch haben Eltern, Pflege- oder adoptierende Eltern für Kinder, die die gesetzlichen Voraussetzungen etwa zu Alter, Ausbildung oder Wohnsitz erfüllen.

Kinderfreibetrag 2026: Höhe und Wirkung

Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf insgesamt 9.756 Euro pro Kind und Jahr für beide Eltern zusammen. Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) zusammen und steht jedem Elternpaar pro Kind nur einmal zu.

Der Freibetrag mindert nicht direkt das Netto wie eine Auszahlung, sondern senkt das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich erst über die Einkommensteuererklärung aus. Real spürbar wird der Vorteil daher meist erst mit dem Steuerbescheid, teils auch über einen eingetragenen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte im Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft automatisch, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Ergibt der Freibetrag eine höhere Steuerersparnis als das erhaltene Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld im Steuerbescheid gegengerechnet; ist die Steuerersparnis niedriger, bleibt es allein beim Kindergeld.

Für Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen ist fast immer das Kindergeld vorteilhafter, weil die Einkommensteuerbelastung insgesamt zu gering ist, um aus dem Freibetrag einen größeren Steuervorteil zu ziehen. Erst ab höheren zu versteuernden Einkommen übersteigt die Steuerersparnis aus den Freibeträgen den Jahresbetrag des Kindergeldes, sodass gutverdienende Eltern stärker vom Kinderfreibetrag profitieren.

Vergleich für 2 Kinder 2026

Für zwei Kinder erhalten Eltern 2026 insgesamt 6.216 Euro Kindergeld im Jahr (2 × 3.108 Euro). Demgegenüber stehen Kinderfreibeträge von zusammen 19.512 Euro pro Jahr (2 × 9.756 Euro), die das zu versteuernde Einkommen mindern, aber keine direkte Auszahlung darstellen.

Ob sich der Freibetrag bei zwei Kindern lohnt, hängt vom zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse ab, weil sich aus den 19.512 Euro je nach persönlichem Steuersatz eine unterschiedlich hohe Steuerentlastung ergibt. Bleibt die Entlastung unter 6.216 Euro, wird allein das Kindergeld berücksichtigt; liegt sie darüber, wird der Freibetrag vorrangig genutzt und das Kindergeld angerechnet.

Gegenüberstellung 2 Kinder 2026

AspektKindergeld 2026 (2 Kinder)Kinderfreibetrag 2026 (2 Kinder)
RechtsgrundlageFamilienleistung, Auszahlung durch FamilienkasseSteuerlicher Freibetrag im Einkommensteuerrecht
Höhe pro Kind259 Euro monatlich, 3.108 Euro jährlich9.756 Euro pro Jahr und Kind für beide Eltern zusammen
Betrag für 2 Kinder518 Euro monatlich, 6.216 Euro jährlich19.512 Euro Minderung des zu versteuernden Einkommens​
AuszahlungsartMonatliche Überweisung auf das KontoSteuerersparnis über Steuererklärung bzw. Freibetrag
Zeitlicher ZuflussLaufend monatlich im selben JahrWirkt sich meist im Folgejahr mit dem Steuerbescheid aus
Vorteil für wen?Vor allem für Eltern mit niedrigen/mittleren EinkommenVor allem für gutverdienende Eltern mit höherer Steuerlast
GünstigerprüfungAusgangsbasis ist das ausgezahlte KindergeldFreibetrag wird nur berücksichtigt, wenn er günstiger ist

Fazit zum Kindergeld oder Kinderfreibetrag 2026 für 2 Kinder

Für zwei Kinder ist das Kindergeld 2026 die „sichere“ Grundförderung mit garantiertem Monatszufluss, während der Kinderfreibetrag als zusätzlicher Steuervorteil erst ab höheren Einkommen ins Spiel kommt. Für viele Familien lohnt es sich, beides im Blick zu behalten: Kurzfristig sichert das Kindergeld die Liquidität, langfristig kann der Kinderfreibetrag bei Gutverdienern mehrere hundert Euro Steuervorteil zusätzlich bringen – auch 2026 bei zwei Kindern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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