Kinderzuschlag 2026: Wer jetzt Anspruch hat – und was ihn vom Kindergeld unterscheidet

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Der Kinderzuschlag ist 2026 eine wichtige Zusatzleistung für Familien mit kleinem Einkommen: Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat kommen zusätzlich zum Kindergeld – aber nur, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen genau treffen. Anders als das Kindergeld ist der Kinderzuschlag eine Sozialleistung, die gezielt verhindern soll, dass Familien wegen ihrer Kinder in Bürgergeld rutschen.

Wer 2026 Anspruch auf Kinderzuschlag hat

Die Familienkasse zahlt Kinderzuschlag (KiZ) 2026, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie bekommen Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.
  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und unverheiratet.
  • Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt mindestens bei
    • 900 Euro für Elternpaare
    • 600 Euro für Alleinerziehende (ohne Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag).
  • Ihr Einkommen reicht – zusammen mit Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld – aus, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken, ohne dass Anspruch auf Bürgergeld entsteht.

Wichtig:

  • Wer bereits deutlich Bürgergeld bezieht und kein eigenes Mindesteinkommen erreicht, bekommt in der Regel keinen Kinderzuschlag.
  • Zielgruppe sind v. a. Erwerbstätige mit geringem Lohn, die mit KiZ + Wohngeld knapp über dem Bürgergeld‑Niveau liegen.

Höhe des Kinderzuschlags 2026

2026 bleibt der Höchstbetrag unverändert bei maximal 297 Euro pro Kind und Monat.

  • Zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro je Kind (ab 2026) ergibt das bis zu 556 Euro pro Kind und Monat.
  • Der tatsächliche Betrag hängt von Ihrem Einkommen, dem Einkommen des Kindes (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) und den Wohnkosten ab.

Grundprinzip der Anrechnung:

  • Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird mit 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
  • Einkommen der Kinder (z. B. Unterhalt) wird ebenfalls zu 45 Prozent auf den KiZ angerechnet.

So erhalten Eltern mit sehr niedrigem Einkommen den vollen Höchstbetrag von 297 Euro, bei steigendem Einkommen sinkt der Zuschlag schrittweise, bis er ganz entfällt.

Unterschied zum Kindergeld

1. Zweck und Rechtsnatur

  • Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung und steht fast allen Familien zu, unabhängig vom Einkommen.
  • Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung nach § 6a BKGG, die gezielt Familien mit kleinerem Einkommen unterstützt, damit sie nicht zusätzlich Bürgergeld beantragen müssen.

2. Anspruchsvoraussetzungen

  • Kindergeld: Anspruch, sobald ein Kind im Haushalt lebt, Alter und Ausbildungsstatus passen – Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.
  • Kinderzuschlag: Nur, wenn das Familieneinkommen weder zu niedrig (Mindesteinkommen 600/900 Euro) noch zu hoch (individuelle Höchstgrenze) ist und mit KiZ + Wohngeld der Bedarf gedeckt wird.

3. Höhe und Dynamik

  • Kindergeld ist pauschal (2026: 259 Euro je Kind, unabhängig vom Einkommen).
  • Kinderzuschlag ist variabel bis 297 Euro je Kind, sinkt mit steigendem Einkommen langsam ab und kann Null werden.

4. Wirkung bei Bürgergeld

  • Kindergeld wird beim Bürgergeld als Einkommen für das Kind voll angerechnet.
  • Kinderzuschlag ist typischerweise darauf angelegt, den Bürgergeld‑Anspruch ganz zu vermeiden – wer KiZ erhält, hat im Regelfall keinen Anspruch auf Bürgergeld (oder nur einen sehr kleinen Restanspruch).

Überblick: Kindergeld vs. Kinderzuschlag 2026

MerkmalKindergeld 2026Kinderzuschlag 2026
RechtsgrundlageEinkommensteuergesetz / BKGG§ 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
ZweckSteuerlicher FamilienausgleichVermeidung von Kinderarmut und Bürgergeld‑Bezug
Höhe je Kind259 Euro/MonatBis zu 297 Euro/Monat
EinkommensabhängigNeinJa, an Mindesteinkommen und Bedarf gekoppelt
AnspruchsvoraussetzungKind im Haushalt, Alters‑/AusbildungsgrenzenZusätzlich Mindesteinkommen von 600/900 Euro brutto
Zusammenhang untereinanderKindergeld ist Voraussetzung für KiZKiZ gibt es nur, wenn Kindergeld besteht
Wirkung im BürgergeldWird voll angerechnetSoll Bürgergeld vermeiden; KiZ‑Empfänger meist ohne Bürgergeld

Checkliste: Haben Sie 2026 Anspruch auf Kinderzuschlag?

Sie sollten KiZ prüfen, wenn:

  • Sie arbeiten (oder ALG 1/Krankengeld erhalten), aber das Geld reicht nur knapp.
  • Ihr Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie bekommen Kindergeld und Ihre Kinder sind unter 25, leben im Haushalt und sind unverheiratet.
  • Sie beziehen kein oder nur sehr wenig Bürgergeld und könnten mit KiZ + Wohngeld komplett ohne Bürgergeld auskommen.

Praktisches Vorgehen:

  • Online‑Rechner nutzen (Familienkasse), um den möglichen Anspruch grob zu schätzen.
  • Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen – am besten digital über „KiZ‑Digital“.
  • Wichtig: Alle Einkommens‑, Miet‑ und Kinderdaten vollständig angeben, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.

Wer die Unterschiede zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag kennt und die eigenen Zahlen prüft, kann 2026 pro Kind bis zu 297 Euro zusätzlich sichern – oft der entscheidende Unterschied, um ohne Bürgergeld durch den Monat zu kommen

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