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Krankengeld reicht nicht zum Leben: Diese Hilfen gibt es zum Aufstocken!

Viele Menschen in Deutschland stehen plötzlich vor dem Problem: Das Krankengeld reicht nicht zum Leben. Wer über Wochen oder Monate erkrankt und nur 70 % des Bruttoeinkommens erhält, muss oft jeden Cent umdrehen. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Betroffene finanzielle Hilfe bekommen – und was jetzt konkret zu tun ist. Lesen Sie den nachfolgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Warum reicht das Krankengeld oft nicht?

Krankengeld wird nach sechs Wochen Krankheit von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und beträgt rund 70 % des letzten Brutto- und maximal 90 % des Nettoverdienstes. Nach Abzügen für Sozialbeiträge bleibt oft deutlich weniger übrig. Besonders Haushalte mit Kindern, hohen Wohnkosten oder bestehender Verschuldung kommen durch diese Reduzierung schnell in finanzielle Not.

Bürgergeld als Aufstockung zum Krankengeld

Reicht das Krankengeld nicht für den Lebensunterhalt, gibt es einen klaren Weg: der Antrag auf Bürgergeld (Neue Grundsicherung) beim Jobcenter. Das gilt, wenn der Bedarf (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) höher ist als das anrechenbare Einkommen aus dem Krankengeld. Die wichtigsten Einkommen und Freibeträge werden genau berechnet; Vermögensgrenzen gelten jedoch auch hier.

Voraussetzungen für die Aufstockung

  • Bedürftigkeit nach SGB II (Gesamtbedarf höher als Einkommen, also Krankengeld)
  • Anrechnung des gesamten Krankengeldes als Einkommen
  • Keine oder nur geringe Vermögensersparnisse (innerhalb des Bürgergeld Schonvermögens)

Um Bürgergeld zu erhalten, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden – Verzögerungen gefährden die laufende Existenzsicherung.

Alternativen: Wohngeld und weitere Hilfen

Wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht, ist das Wohngeld die wichtigste Unterstützungsmöglichkeit. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten, der gezielt Haushalten mit niedrigem Einkommen hilft. Ob ein Anspruch besteht, prüft die Wohngeldstelle der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

Tipps für den Antrag

  • Anträge für Wohngeld nimmt die lokale Wohngeldbehörde entgegen.
  • Alle Einkünfte müssen offengelegt werden.
  • Wohngeld gibt es auch als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.

Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber

Viele vergessen: Manche Betriebe zahlen freiwillig einen Zuschuss zum Krankengeld. Dieser Zuschuss ist zwar lohnsteuerpflichtig, aber kann das verfügbare Einkommen erhöhen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat lohnt sich – der Anspruch muss oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Private Versicherungen und weitere Absicherung

Wer privat vorgesorgt und beispielsweise ein Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte die Versicherungsbedingungen prüfen. Oft übernehmen diese Policen die Versorgungslücke, zumindest teilweise.

Ablauf und Dauer des Krankengeldbezugs

Die maximale Bezugsdauer von Krankengeld liegt bei 78 Wochen pro Krankheit innerhalb von drei Jahren. Gegen Ende der Bezugszeit informiert die Krankenkasse – spätestens jetzt sollte geklärt werden, welcher Anspruch im Anschluss besteht, etwa auf Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente.

Checkliste: Erste Hilfe, wenn Krankengeld nicht reicht

  • Netzwerke aktivieren: Familie, Freunde und Beratungsstellen können unterstützen.
  • Soziale Dienstleistungen nutzen, etwa Schuldnerberatung oder Sozialverbände.
  • Früh die Ansprüche klären: Mit Krankenkasse, Jobcenter, Wohngeldstelle und ggf. Arbeitgeber sprechen.

Fazit: Krankengeld kann aufgestockt werden – mit Bürgergeld oder Wohngeld!

Das deutsche Sozialsystem bietet verschiedene Hilfen, wenn das Krankengeld nicht reicht. Von Bürgergeld über Wohngeld bis zum Krankengeldzuschuss gibt es Wege, die finanzielle Not zu lindern. Man muss allerdings früh reagieren und Unterstützung beantragen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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