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Krankengeld und Kinderkrankengeld – Änderungen 2026: Höhere Beträge für Arbeitnehmer und Familien

Das Jahr 2026 bringt spürbare Veränderungen im Krankengeld für Arbeitnehmer mit sich. Durch neue Rechengrößen und angepasste Bemessungsgrenzen steigen die maximalen Beträge, die Beschäftigte im Krankheitsfall von ihrer Krankenkasse erhalten können. Ziel ist es, die Leistungen an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung anzupassen und somit sozialversicherungsrechtlich faire Ausgleiche zu schaffen. Einzelheiten zu den neuen Rechengrößen und den Zahlungen in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Vorab: Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und der Anspruch auf die reguläre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Das Krankengeld soll sicherstellen, dass Betroffene ihre Lebenshaltungskosten decken können, wenn sie wegen Krankheit kein reguläres Einkommen mehr erzielen.

Im Unterschied zur Lohnfortzahlung ersetzt das Krankengeld nicht den vollen Nettoverdienst, sondern liegt in der Regel bei 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch bei 90 Prozent des Nettoentgelts. Außerdem gelten gesetzlich festgelegte Bemessungsgrenzen.

Veränderungen 2026: höhere Rechengrößen

Die Höhe des Krankengeldes hängt stark von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Diese Grenze wird jährlich neu festgesetzt und orientiert sich am Durchschnittsentgelt der Versicherten in Deutschland.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Rechengrößen:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt von 62.100 Euro (2025) auf 69.750 Euro pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Wert von 5.812,50 Euro.
  • Damit erhöht sich auch das maximale Krankengeld, das von den Krankenkassen gezahlt werden darf.

Während im Jahr 2025 das maximale Krankengeld bei rund 120,75 Euro pro Tag lag, steigt es 2026 auf etwa 134 Euro pro Tag – abhängig von der konkreten Berechnungsweise und Rundung.

Wie wird Krankengeld 2026 berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach demselben Prinzip wie bisher. Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des Bruttoentgelts, gedeckelt durch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Außerdem darf das Krankengeld den Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt, nicht überschreiten.

Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Ein Arbeitnehmer hat 4.000 Euro brutto monatlich.
  • 70% von 4.000 Euro = 2.800 Euro.
  • Netto liegen 3.000 Euro vor, 90% davon = 2.700 Euro.
  • Das Krankengeld beträgt in diesem Fall 2.700 Euro pro Monat, da die Netto-Berechnung niedriger liegt.

Für Besserverdienende gilt die Deckelung: Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, erhält maximal das Krankengeld, das aus 70% des GKV-Höchstwertes errechnet wird.

Vergleich Werte 2025 zu 2026

JahrBeitragsbemessungsgrenze GKV (Monat)Max. Krankengeld pro TagMax. Krankengeld pro Monat (ca.)
20255.175 Euro120,75 Euro3.623 Euro
20265.812,50 Euroca. 134 Eurorund 4.060 Euro

Damit steigt das Krankengeld für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen im Jahr 2026 um knapp 440 Euro im Monat.

Krankengeld und Steuerrecht

Obwohl Krankengeld grundsätzlich steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es wird nicht direkt versteuert, aber bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch kann sich der Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen, was die Steuerlast steigen lässt. Arbeitnehmer sollten diese Regelung bei ihrer Steuerplanung beachten.

Anspruchsdauer beim Krankengeld

Die Leistungsdauer bleibt auch 2026 unverändert:

  • Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gewährt, sofern es sich um dieselbe Krankheit handelt.
  • Nach Ablauf dieser Frist können weitere Leistungen wie Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld relevant werden, falls keine Rückkehr in den Beruf möglich ist.

Kinderkrankengeld 2026

Neben dem regulären Krankengeld gibt es auch das sogenannte Kinderkrankengeld. Es wird dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer nicht selbst erkrankt ist, sondern sein Kind pflegen muss. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen und Grenzen.

  • Anspruchsberechtigt sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die ein Kind unter 12 Jahren betreuen, das krank ist und deshalb zu Hause gepflegt werden muss.
  • Die Höhe entspricht wie beim regulären Krankengeld 70% des Bruttoeinkommens, maximal 90% des Nettoverdienstes.
  • Auch beim Kinderkrankengeld greift die Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 69.750 Euro jährlich liegt.

Ein wichtiger Unterschied betrifft die Dauer:

  • Eltern haben pro Kind 15 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Jahr.
  • Bei Alleinerziehenden sind es 30 Arbeitstage pro Kind.
  • Für mehrere Kinder gilt ein Höchstanspruch von 30 Tagen pro Elternteil, bei Alleinerziehenden 60 Tage. In Ausnahmefällen, wie bei besonders schweren Erkrankungen, sind längere Leistungen möglich.

Durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze steigt auch das Kinderkrankengeld 2026. Besonders Eltern mit höherem Einkommen profitieren, da die höheren Rechengrößen zu spürbar höheren Tagessätzen führen.

Bedeutung für Arbeitnehmer und Familien

  • Mehr finanzielle Entlastung: Eltern können sich darauf verlassen, dass sie während der Pflegezeit ihres Kindes besser abgesichert sind.
  • Familienfreundliche Absicherung: Das Kinderkrankengeld unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne dass Eltern zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
  • Anpassung an die Lebensrealität: Die steigenden Kosten und Einkommen spiegeln sich auch in den erhöhten Kinderkrankengeld-Beträgen wider.

Sonderfälle und wichtige Hinweise

  • Teilzeitkräfte erhalten Kinderkrankengeld anteilig, abhängig von ihrem Einkommen.
  • Selbstständige haben nur dann Anspruch, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und den Wahltarif gewählt haben.
  • Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld von der GKV, können aber private Zusatzversicherungen abschließen.

FAQ zum Krankengeld 2026

Wann beginnt der Anspruch auf Krankengeld?

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wie hoch ist das Krankengeld 2026 maximal?

Rund 134 Euro pro Tag bzw. circa 4.060 Euro im Monat.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

Wie lange gilt Kinderkrankengeld 2026?

15 Tage pro Kind und Jahr pro Elternteil, 30 Tage bei Alleinerziehenden. Gesamtanspruch: 30 bzw. 60 Tage.

Muss Krankengeld versteuert werden?

Direkt nicht, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Zusammenfassung zu Krankengeld 2026 und Kinderkrankengeld

Im Jahr 2026 steigt sowohl das reguläre Krankengeld als auch das Kinderkrankengeld aufgrund der neuen Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro deutlich an. Arbeitnehmer profitieren von höheren Tagessätzen und einer besseren Absicherung im Krankheitsfall. Eltern wiederum erhalten durch das Kinderkrankengeld zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Kinder zu Hause pflegen müssen. Damit schafft das System mehr soziale Sicherheit und stärkt Arbeitnehmer sowie Familien gleichermaßen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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