Lohnsteuer-Freibetrag: Antrag bis 30. November bringt Pendlern Plus im Dezember

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Selbst im günstigsten Bundesland kostete ein Liter Diesel am 20. Oktober noch 2,171 Euro, wie eine Auswertung des ADAC zeigt. Für Beschäftigte mit langem Arbeitsweg drückt das jeden Monat aufs Budget. Ein Lohnsteuer-Freibetrag kann einen Teil davon noch vor Weihnachten zurückholen, wenn der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt liegt.

Wie der Lohnsteuer-Freibetrag das Dezembergehalt erhöht

Ein Freibetrag senkt den Arbeitslohn, auf den der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet. Das Finanzamt verteilt ihn gleichmäßig auf die Monate, die nach dem Antrag im Kalenderjahr noch übrig sind. So steht es in § 39a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Bei einem Antrag im November bleibt nur noch ein Monat, und der komplette Jahresbetrag fließt in die Dezemberabrechnung.

Ein Beispiel: Ein Freibetrag von 1.278 Euro, im Oktober beantragt, mindert den steuerpflichtigen Lohn im November und Dezember um je 639 Euro. Geht derselbe Antrag im November ein, wird der Dezemberlohn um die vollen 1.278 Euro gekürzt. Auf dem Konto landet die eingesparte Steuer. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das grob überschlagen rund 383 Euro.

Zusätzliches Geld vom Staat ist das nicht. Es handelt sich um eine Erstattung, die sonst erst mit dem Steuerbescheid für 2026 im Laufe des Jahres 2027 käme.

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Pendlerpauschale 2026: Ab 22 Kilometern genügt der Arbeitsweg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bis Ende 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025. Welches Verkehrsmittel genutzt wird, spielt für die Pauschale keine Rolle.

Für einen Freibetrag muss mehr zusammenkommen. Die beruflichen Kosten müssen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, und der übersteigende Teil muss zusammen mit anderen berücksichtigungsfähigen Ausgaben über 600 Euro liegen. Werbungskosten allein führen also erst oberhalb von 1.830 Euro zu einem Eintrag. Bei 220 Arbeitstagen ist diese Marke mit 22 Kilometern einfacher Strecke erreicht.

Einfache StreckePauschale bei 220 ArbeitstagenBetrag über 1.230 EuroFreibetrag allein durch den ArbeitswegSteuervorteil bei 30 % Grenzsteuersatz (grob)
15 km1.254,00 Euro24,00 Euronein–
22 km1.839,20 Euro609,20 Eurojarund 183 Euro
30 km2.508,00 Euro1.278,00 Eurojarund 383 Euro
40 km3.344,00 Euro2.114,00 Eurojarund 634 Euro

Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, kommt auf weniger Fahrtage und braucht entsprechend mehr Kilometer oder weitere Kosten, um die Schwelle zu überschreiten.

Welche Ausgaben sonst in den Freibetrag einfließen

Neben den Fahrtkosten zählen weitere Werbungskosten wie Fortbildungen, Arbeitsmittel oder eine doppelte Haushaltsführung. In die 600-Euro-Rechnung gehen auch bestimmte Sonderausgaben ein, etwa Kinderbetreuungskosten, Unterhalt an den früheren Ehepartner oder Spenden. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Ohne Mindestgrenze trägt das Finanzamt den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen ein. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, bei denen das Vierfache der Steuerermäßigung als Freibetrag angesetzt wird. Auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung lassen sich angeben.

45 Cent pro Kilometer: Forderung ohne Mehrheit

Als die Spritpreise im Frühjahr stiegen, wurde in der Koalition über eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 45 Cent gesprochen. Der Koalitionsausschuss entschied sich im April stattdessen für eine befristete Senkung der Energiesteuer, die seit dem 1. Oktober 2026 erneut gilt. Die im September vom Bundeskabinett beschlossene Einkommensteuerreform 2027 enthält nach Darstellung einer Drucksache des Landtags Nordrhein-Westfalen keine weitere Erhöhung. Die FDP-Fraktion verlangt darin eine rückwirkende Anhebung auf 45 Cent für 2026 und eine Bundesratsinitiative des Landes.

Stand 29. Oktober 2026 gilt der Satz von 38 Cent. Nur dieser Wert lässt sich im Antrag für 2026 ansetzen.

Frist, Formular und Pflicht zur Steuererklärung

Zuständig ist das Finanzamt am Wohnort. Verwendet wird der amtliche Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2026“ mit den passenden Anlagen, elektronisch über Mein ELSTER oder auf Papier. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner stellen den Antrag gemeinsam. Nach Angaben der Finanzämter Baden-Württemberg wird eine Ermäßigung nach dem 30. November nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Der Stichtag bezieht sich auf den Eingang beim Finanzamt. Danach muss der Freibetrag noch in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gespeichert und vom Arbeitgeber abgerufen werden. Bei Anträgen in den letzten Novembertagen kann es knapp werden, bis die Dezemberabrechnung erstellt ist.

Ein eingetragener Freibetrag hat Folgen. Für das betreffende Jahr besteht die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Erstattung im Folgejahr fällt kleiner aus, weil ein Teil des Geldes schon im Dezember geflossen ist. Waren die tatsächlichen Kosten niedriger als angegeben, folgt eine Nachzahlung.

Häufige Fragen zum Lohnsteuer-Freibetrag

Wer kann einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragen?

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bei Werbungskosten liegt die Schwelle bei mehr als 1.830 Euro im Jahr. Für den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen und für haushaltsnahe Leistungen gilt keine Mindestgrenze.

Was gilt, wenn der Antrag erst im Dezember eingeht?

Dann ist die Frist für 2026 abgelaufen. Die Kosten gehen nicht verloren, sie werden mit der Einkommensteuererklärung für 2026 berücksichtigt. Das Geld kommt in diesem Fall erst nach dem Steuerbescheid im Jahr 2027.

Wie lange gilt ein eingetragener Freibetrag?

Ein Freibetrag kann für bis zu zwei Kalenderjahre beantragt werden. Ab dem 1. November 2026 nimmt das Finanzamt auch Anträge für 2027 an, ein solcher Freibetrag verteilt sich auf alle zwölf Monate. Ändern sich die Verhältnisse zuungunsten, etwa durch einen kürzeren Arbeitsweg, besteht eine Meldepflicht.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Bahn- und Radfahrer?

Ja, die Entfernungspauschale von 38 Cent hängt nicht vom Verkehrsmittel ab. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Das gilt auch für Fahrgemeinschaften.

Einschätzung der Redaktion

Aus Sicht der Redaktion wird der Lohnsteuer-Freibetrag zu selten genutzt, weil das Formular abschreckt und die Frist kaum bekannt ist. Für Pendlerinnen und Pendler mit gut 20 Kilometern Arbeitsweg oder mehr ist der Antrag in diesem Jahr ein einfacher Weg, Geld früher zu bekommen, das ihnen ohnehin zusteht. Für Haushalte, die wegen der Spritpreise knapp rechnen, macht es einen Unterschied, ob einige hundert Euro im Dezember oder erst im Sommer 2027 ankommen. Wer nur knapp über der Grenze liegt oder unsichere Kosten einträgt, gewinnt wenig und riskiert eine Nachzahlung. Die seit Jahren unveränderte 600-Euro-Grenze sollte der Gesetzgeber an die gestiegenen Kosten anpassen.

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