Ab 2026 bringt die neue Pendlerpauschale vielen Beschäftigten deutlich mehr Netto – weil jeder Kilometer zur Arbeit steuerlich höher zählt und sich so schnell mehrere Hundert Euro Entlastung im Jahr summieren können.
Neuer Geldregen für Pendler
Wer morgens im Dunkeln ins Auto steigt oder in überfüllte Züge steigt, bekommt ab 2026 endlich mehr zurück: Die Pendlerpauschale wird einheitlich auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher gab es 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer, davor waren nur 30 Cent drin, was viele mit kürzeren Wegen benachteiligte.
Damit reagiert die Politik auf explodierende Mobilitätskosten und will Berufspendler spürbar entlasten. Schätzungen zufolge bringt die Reform Entlastungen in Milliardenhöhe – Geld, das direkt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt.
So viel Entlastung ist drin
Die höhere Pauschale wirkt sich auf jeden Kilometer und jeden Arbeitstag aus – und läppert sich über das Jahr. Beispielrechnungen zeigen: Schon bei 10 bis 20 Kilometern Arbeitsweg können zusätzliche absetzbare Beträge von rund 176 bis über 350 Euro pro Jahr zusammenkommen, die die Steuerlast senken.
Bei längeren Distanzen sind noch höhere Entlastungen möglich, vor allem wenn die Werbungskosten deutlich über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Viele Berufspendler mit Auto, Bahn oder Bus kommen so erstmals klar über diesen Schwellenwert und merken den Effekt direkt in der Steuererstattung.
Wer jetzt besonders profitiert
Die Reform dreht das bisherige System um: Erstmals profitieren vor allem Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen, für die die ersten Kilometer nun deutlich höher angesetzt werden. Prozentual am stärksten gewinnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 10 bis 30 Kilometern einfachem Weg, die vorher nur 30 Cent pro Kilometer geltend machen konnten.
Aber auch Fernpendler dürfen sich über mehr Entlastung freuen, insbesondere wenn sie mit dem eigenen Pkw unterwegs sind und nicht unter die jährliche Deckelung von 4.500 Euro fallen. Unabhängig vom Verkehrsmittel – Auto, Bahn, Bus oder Fahrrad – gilt: Jeder zusätzliche Kilometer erhöht die steuerlich absetzbaren Werbungskosten.
Was bei der Steuererklärung wichtig ist
Die höhere Pendlerpauschale wirkt nicht automatisch aufs Konto, sondern erst mit der Steuererklärung oder einem angepassten Freibetrag beim Finanzamt. Wer die Entlastung voll nutzen will, sollte Arbeitsweg, Anzahl der Fahrtage und Verkehrsmittel sauber dokumentieren und in der Anlage N eintragen.
Interessant bleibt die Mobilitätsprämie für Geringverdiener: Auch 2026 können Personen mit Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bei längeren Arbeitswegen eine Erstattung erhalten, obwohl sie eigentlich keine Lohnsteuer zahlen. Entscheidend ist dabei, dass die Entfernung mindestens 21 Kilometer beträgt und die Steuererklärung fristgerecht abgegeben wird.
Kritik: Teuer, ungerecht – oder längst überfällig?
Während Verbände die Entlastung für Pendler als überfällige Reaktion auf hohe Sprit- und Ticketpreise feiern, warnen Kritiker vor einer Milliardensubvention, von der vor allem Autofahrer und Besserverdienende profitieren. Umweltverbände sehen die höhere Pauschale als klimaschädlichen Anreiz für noch mehr Autoverkehr, statt den Umstieg auf Bus und Bahn konsequent zu fördern.
Gleichzeitig verweisen Befürworter darauf, dass gerade Beschäftigte im ländlichen Raum ohne verlässlichen ÖPNV auf das Auto angewiesen sind – und ohne zusätzliche Entlastung die Mobilitätskosten kaum noch schultern könnten. Die politische Debatte dürfte also weitergehen, auch wenn die neue Pauschale vielen Beschäftigten ab 2026 konkret mehr Spielraum verschafft.


