Pflegekräfte in Deutschland dürfen sich ab Juli 2025 auf spürbare Verbesserungen freuen. Die Bundesregierung und die Tarifparteien haben wichtige Neuerungen beschlossen, die nicht nur die Mindestlöhne, sondern auch Zulagen und Sonderzahlungen betreffen. Hier auf Bürger & Geld erfährst du, was sich für Pflegekräfte insbesondere in finanzieller Hinsicht konkret ändert. Wir haben auch eine Tabelle zum höheren Gehalt in der Pflege erstellt!
Höhere Mindestlöhne ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Mindestlöhne für Pflegekräfte in ganz Deutschland. Die Erhöhung betrifft alle Qualifikationsstufen:
- Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,20 bis 17,35 Euro pro Stunde (je nach Definition)
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro pro Stunde
Damit steigt das monatliche Bruttogehalt für Pflegefachkräfte bei einer 39-Stunden-Woche auf mindestens 3.476 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 2.942 Euro und Pflegehilfskräfte rund 2.730 Euro pro Monat. Diese Werte liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Mehr Zulagen für Schichtarbeit
Pflegekräfte, die regelmäßig im Schichtdienst arbeiten, profitieren ab Juli 2025 von deutlich höheren Zulagen:
- Schichtzulage: Steigt von 40 auf 100 Euro pro Monat
- Wechselschichtzulage: Steigt von 105 auf 200–250 Euro pro Monat (je nach Tarifvertrag)
Diese Erhöhungen sind ein Zeichen der Anerkennung für die besonderen Belastungen im Schichtdienst und machen die Arbeit in der Pflege finanziell attraktiver.
Verbesserte Sonderzahlungen ab 2026
Ab 2026 werden auch die Jahressonderzahlungen – das sogenannte 13. Monatsgehalt – für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst angehoben:
- Beschäftigte des Bundes (Entgeltgruppen 1–8): 95 statt bisher 90 Prozent eines Monatsgehalts
- Beschäftigte des Bundes (Entgeltgruppen 9a–12): 90 statt bisher 80 Prozent
- Beschäftigte des Bundes (Entgeltgruppen 13–15): 75 statt bisher 60 Prozent
- Kommunale Beschäftigte: 85 Prozent eines Monatsgehalts für alle Entgeltgruppen
Diese Verbesserungen sorgen für zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Mehr Urlaubstage für Pflegekräfte
Neben dem höheren Gehalt profitieren Pflegekräfte auch von einem gestiegenen Urlaubsanspruch. Seit 2024 gibt es bei einer 5-Tage-Woche mindestens 29 Urlaubstage pro Jahr – das sind neun Tage mehr als der gesetzliche Mindesturlaub. Damit wird die wichtige Erholungszeit für Pflegekräfte gestärkt.
Tabelle: Mehr Geld und Leistungen für Pflegekräfte ab Juli 2025
Hier ist eine Tabelle zu den wichtigsten, insbesondere finanziellen Verbesserungen für Pflegekräfte ab Juli 2025:
Bereich | Neuerungen ab Juli 2025 (bzw. ab 2026) | Details/Erklärung |
---|---|---|
Mindestlohn | Pflegehilfskräfte: 16,10 €/h Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,20–17,35 €/h Pflegefachkräfte: 20,50 €/h | Deutliche Steigerung gegenüber Vorjahr, gilt bundesweit für alle Pflegekräfte |
Monatsgehalt (Beispiel, 39h/Woche) | Pflegehilfskräfte: ca. 2.730 € Qualifizierte Pflegehilfskräfte: ca. 2.942 € Pflegefachkräfte: ca. 3.476 € | Brutto, je nach Qualifikation und Arbeitszeit |
Schichtzulage | Steigt von 40 € auf 100 € pro Monat | Für regelmäßige Schichtarbeit |
Wechselschichtzulage | Steigt von 105 € auf 200–250 € pro Monat | Je nach Tarifvertrag, für Wechselschichtarbeit |
Jahressonderzahlung (ab 2026) | Bundesbeschäftigte (EG 1–8): 95 % EG 9a–12: 90 % EG 13–15: 75 % Kommunen: 85 % eines Monatsgehalts | 13. Monatsgehalt wird erhöht, je nach Entgeltgruppe |
Urlaubstage | Mindestens 29 Tage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) | 9 Tage mehr als gesetzlicher Mindesturlaub, gilt seit 2024 |
Zusammenfassung: Pflegekräfte erhalten ab Juli 2025 spürbare finanzielle Verbesserungen
Ab Juli 2025 erhalten Pflegekräfte in Deutschland zahlreiche Verbesserungen: höhere Mindestlöhne, mehr Zulagen für Schichtarbeit, verbesserte Sonderzahlungen und mehr Urlaubstage. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Es handelt sich zudem um eine Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit in der Pflege.
Tipp zum Abschluss: Wer in der Pflege arbeitet, sollte sich über die für ihn oder sie geltenden neuen Tarifverträge und Entgeltgruppen informieren!