Grundlagen: Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Das Pflegegeld erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege vornehmlich durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad | Pflegegeld p. Monat 2025/2026 |
---|---|
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
Wer ausschließlich einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, erhält sogenannte Pflegesachleistungen, die die Pflegekasse direkt mit dem Dienstleister abrechnet. Diese Sachleistungen liegen – abhängig vom Pflegegrad – deutlich höher als das Pflegegeld.
Pflegebedürftige können jedoch beides kombinieren: Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig zur ungenutzten Sachleistung ausgezahlt. Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto geringer fällt der Anspruch auf Pflegegeld aus.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ist nach § 38 SGB XI geregelt. Wer zum Beispiel 50% des Sachleistungsbudgets nutzt, erhält noch 50% seines Pflegegeldanspruchs. Die Kombinationspflege ist sinnvoll, wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Dienst regelmäßig in die häusliche Versorgung eingebunden sind.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3 (2026):
- Maximales Pflegegeld: 599 € / Monat
- Pflegesachleistung: 1.363 € / Monat
- Nutzung Sachleistung 50% = 681,50 €
- Pflegegeld anteilig: 50% von 599 € = 299,50 €
Der Versicherte erhält in diesem Beispiel 681,50 € für den Pflegedienst plus 299,50 € Pflegegeld, insgesamt also fast 1.000 € monatlich.
Entlastungsbetrag: Das Plus für Pflegende
Zusätzlich zum Pflegegeld und den Kombinationsleistungen gibt es für alle Pflegegrade einen Entlastungsbetrag:
- Ab 2026 beträgt dieser monatlich 131 € (und ist auch für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 1, verfügbar).
Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich für bestimmte, von der Pflegekasse zugelassene Angebote und Haushaltsnahe Dienste genutzt werden: z. B. Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Er wird nur nachträglich gegen Rechnung ausbezahlt.
Die Beträge können miteinander kombiniert werden, sodass die Pflegekasse durch den Entlastungsbetrag und flexible Sachleistungskombinationen die maximale Summe ausschüttet.
Kombinationen und Umwandlungsmöglichkeiten
Besonders attraktiv: Bis zu 40% der Pflegesachleistungen lassen sich ebenfalls für haushaltsnahe Unterstützungsangebote und Entlastungsleistungen „umwidmen“. Wer also seinen Pflegedienst nicht voll benötigt, kann zusätzliche Entlastungsangebote finanzieren.
Beispiel Pflegegrad 4: Bis zu 743,60 € (40% der Sachleistung) können für Betreuung und Haushalt eingesetzt werden.
Schritt-für-Schritt zur maximalen Auszahlung
- Pflegegrad prüfen: Anspruch auf Pflegegeld ab Pflegegrad 2, Pflegegrad 1 erhält nur den Entlastungsbetrag.
- Pflegesituation einschätzen: Pflegedienst und familiäre Pflege zeitlich und finanziell abwägen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Kombileistung muss explizit beantragt werden und ist für sechs Monate bindend.
- Sachleistungen und Pflegegeld abrechnen: Monatlich erfolgt die Abrechnung entsprechend der tatsächlichen Nutzung.
- Entlastungsbetrag nutzen: Angebote für Haushalt, Betreuung und Entlastung nutzen – immer gegen Rechnung.
- 40%-Umwandlungsoption prüfen: Ungenutzte Sachleistungsbudgets für zusätzliche Entlastung anwenden.
- Geldeingang prüfen: Alle Pflegegeld Auszahlungstermine
FAQ zur Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Kombination?
Entscheidend ist der Prozentanteil der genutzten Pflegesachleistung, der Rest wird als Pflegegeld ausgezahlt.
Wer erhält den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade im häuslichen Umfeld, inklusive Pflegegrad 1.
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Die Kombinationsleistung muss explizit und verbindlich bei der Kasse beantragt werden. Änderungen sind jeweils sechs Monate bindend, außer es ergeben sich gravierende Veränderungen in der Pflege.
Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?
Ja, nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Tipps für die maximale Auszahlung
- Beratungseinsätze fristgerecht wahrnehmen
- Abrechnungen und Rechnungen sorgfältig dokumentieren
- Bei Änderung des Pflegebedarfs rechtzeitig Anpassungen bei der Pflegekasse beantragen.
Fazit zum Kombitrick beim Pflegegeld
Wer die Pflegekassenleistungen geschickt kombiniert und regelmäßig abrechnet, kann bis zu mehreren Tausend Euro jährlich mehr zur Verfügung haben. Die Kombinationsleistung plus Entlastungsbetrag stellt damit die erfolgversprechendste Strategie für eine flexible, hochwertige und finanzielle abgesicherte häusliche Pflege dar.