Viele Familien haben Anspruch auf einen satten Zuschuss zum Kindergeld, beantragen ihn aber nie. Dabei kann der Kinderzuschlag 2026 bis zu 297 Euro pro Monat und Kind bringen – zusätzlich zum Kindergeld. Der Artikel hier auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt Schritt für Schritt, wie du online prüfst, ob du die Voraussetzungen erfüllst, wie der Antrag bei der Familienkasse funktioniert und welche typischen Fehler dazu führen, dass bares Geld liegen bleibt.
Was ist der Zuschuss zum Kindergeld (Kinderzuschlag)?
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringem, aber eigenem Einkommen. Er beträgt 2026 bis zu 297 Euro pro Monat und Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Anspruch besteht für Kinder,
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Für den Kinderzuschlag müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindest-Einkommen
- Höchst-Einkommen
Ihr Einkommen darf nicht so hoch sein, dass Sie den Familienbedarf (Regelbedarf der Eltern, Kinderbedarfe, angemessene Wohnkosten) auch ohne Kinderzuschlag decken könnten – sonst entfällt der Anspruch. - Kein Bürgergeld-Bezug
Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, die kein Bürgergeld beziehen – oder die mit Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld gerade so aus dem Bürgergeld-Bezug „herauskommen“. - Wohnkosten werden berücksichtigt
Die Höhe der Miete/Belastung fließt in die Berechnung ein; hohe Mietkosten können dazu führen, dass Kinderzuschlag plus Wohngeld sinnvoll ist.
Ob der Anspruch besteht, lässt sich am schnellsten mit dem Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit prüfen.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
- Maximal 297 Euro pro Kind und Monat.
- Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen, Vermögen und den Wohnkosten ab – je höher das Einkommen, desto niedriger der Zuschlag, bis er auf Null sinkt.
Beispiel (vereinfacht):
- Paar mit zwei Kindern, Bruttoeinkommen 2.100 Euro, hohe Miete.
- Anspruch auf Kindergeld + Kinderzuschlag kann dazu führen, dass der Bedarf gedeckt ist, ohne Bürgergeld zu brauchen.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Zuschuss
- Anspruch online prüfen (KiZ-Lotse)
Auf dem Familienportal oder bei der Familienkasse den „KiZ-Lotsen“ nutzen; dort geben Sie Einkommen, Miete und Kinderdaten ein und bekommen eine erste Einschätzung. - Online-Antrag ausfüllen
- Alternativ: Antrag ausdrucken und per Post
- Unterlagen bereitlegen
Typisch verlangt werden:- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
- Bescheide über Elterngeld, Unterhalt, Arbeitslosengeld etc.
- Mietvertrag oder Nachweise über Wohnkosten
- Kindergeld-Nachweise
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden; wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird.
- Bewilligung und Dauer
Wichtige Tipps, damit der Antrag nicht scheitert
- Nicht vom Bürgergeld abschrecken lassen: Auch wenn Sie schon einmal Bürgergeld beantragt haben, lohnt sich ein neuer Check – Kinderzuschlag + Wohngeld kann besser sein und unabhängiger machen.
- KiZ-Lotse nutzen: Der Schnell-Check spart Zeit und zeigt, ob ein Antrag überhaupt Sinn ergibt.
- Antrag früh stellen: Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend für lange Zeiträume gezahlt, sondern ab dem Monat der Antragstellung.
- Unterstützung holen: Familienberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder Sozialverbände helfen beim Ausfüllen und Prüfen der Bescheide.
Gerade für Familien knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze kann der Kinderzuschlag die entscheidende Entlastung sein: Er erhöht das monatliche Budget spürbar, ohne dass Sie in das System der Grundsicherung rutschen – und ist mit dem Online-Antrag heute deutlich einfacher zu beantragen als noch vor wenigen Jahren.

