Mehr Wohngeld mit Schwerbehindertenausweis? Freibetrag nutzen!

Vielen Menschen mit Behinderung ist nicht bekannt, dass ein Schwerbehindertenausweis zu einem höheren Wohngeldanspruch führen kann. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie der Schwerbehindertenausweis beim Wohngeld berücksichtigt wird, welche Voraussetzungen gelten.

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Viele Menschen mit einer Behinderung stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten kann aber auch für sie das Wohngeld eine wichtige Hilfe sein, um die eigenen Wohnkosten zu stemmen. Und: Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Freibetrag beim Wohngeld in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag kann den monatlichen Zuschuss deutlich erhöhen oder überhaupt erst einen Anspruch auf Wohngeld begründen. In unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklären wir die Einzelheiten!

Was ist Wohngeld und wer kann es beantragen?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Belastungen für selbstgenutztes Wohneigentum. Es richtet sich an Haushalte, deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Miet- oder Belastungskosten ab. Es gibt jedoch Obergrenzen für das Einkommen, ab denen kein Wohngeld mehr gezahlt wird. Aber auch Untergrenzen: Wer einen Bürgergeld-Anspruch hat, kann kein Wohngeld beantragen.

Schwerbehindertenausweis hilft beim Wohngeld

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können beim Wohngeld einen zusätzlichen Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Freibetrag wird vom Gesamteinkommen des Haushalts abgezogen, wodurch das anrechenbare Einkommen sinkt. Das kann dazu führen, dass der Wohngeldanspruch steigt oder überhaupt erst entsteht.

Welche Voraussetzungen müssen für den Freibetrag erfüllt sein?

Der Freibetrag wird gewährt, wenn im Haushalt mindestens eine Person lebt, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 aufweist. Auch bei einem GdB unter 100 kann der Freibetrag beantragt werden, wenn zusätzlich eine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI besteht und die Person häuslich, teilstationär oder in Kurzzeitpflege versorgt wird. Ein GdB von mindestens 50 reicht, sobald ein Pflegegrad von 2 oder 3 vorliegt. Bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 wird sogar ein GdB von 100 unterstellt.

Wie beantragt man den Freibetrag?

Um den Freibetrag zu erhalten, müssen Sie beim Wohngeldantrag entsprechende Nachweise einreichen. Dazu zählen der Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung. Bei Pflegebedürftigkeit ist zusätzlich ein Bescheid der Pflegekasse erforderlich, aus dem der Pflegegrad hervorgeht. Im Antragsformular ist eine Frage nach dem GdB bzw. Pflegegrad vorhanden.

Rückwirkende Anerkennung und Anpassung des Wohngeldbescheids

Wird die Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit erst nach der Bewilligung des Wohngeldes anerkannt, kann der Bescheid rückwirkend angepasst werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Nachweise innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung beim Wohngeldamt eingereicht werden. Der Freibetrag wird dann anteilig ab dem Monat der Feststellung berücksichtigt. Wird die Anerkennung rückwirkend auf einen Zeitraum vor der Wohngeldbewilligung datiert, wird der Freibetrag für den gesamten Bewilligungszeitraum gewährt.

Beispielrechnung: Wie wirkt sich der Freibetrag aus?

Angenommen, ein Haushalt hat ein Bruttojahreseinkommen von 20.000 Euro. Ohne Freibetrag würde das gesamte Einkommen bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Liegt im Haushalt jedoch eine Person mit einem GdB von 100 oder einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit vor, wird das Einkommen um 1.800 Euro reduziert.

Zusammenfassung zu: Mehr Wohngeld mittels Schwerbehindertenausweis

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt oder pflegebedürftig ist, sollte beim Wohngeldantrag unbedingt den zusätzlichen Freibetrag beantragen. Dieser kann den Wohngeldanspruch deutlich erhöhen oder überhaupt erst ermöglichen. Wichtig ist, alle notwendigen Nachweise rechtzeitig einzureichen und im Zweifelsfall Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Menschen mit Behinderung ihre finanzielle Situation spürbar verbessern und ihre Lebensqualität sichern.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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