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Mindestausbildungsvergütung: Für viele Azubis kommt mehr Geld erst ab September 2025

Viele Auszubildende bekommen erst ab September mehr Geld – denn die Mindestausbildungsvergütung wird genau dann für zahlreiche neue Azubis spürbar. Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir in folgendem Beitrag, warum das für Zehntausende Auszubildende besonders entscheidend ist und welche rechtlichen Hintergründe dabei eine Rolle spielen.

Hintergrund zur Mindestausbildungsvergütung für Azubis

Die Mindestausbildungsvergütung wurde mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) eingeführt und soll für eine faire Entlohnung während der Ausbildung sorgen. Sie regelt quasi den Mindestlohn für Azubis. Sie gilt für alle dualen Ausbildungsberufe und wird jährlich angepasst, basierend auf der allgemeinen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in Deutschland.

Die Mindestausbildungsvergütung ist in Deutschland im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, genauer in § 17 BBiG, sowie in der dazugehörigen Bekanntmachung zur Fortschreibung der Mindestvergütung für 2025, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die genaue Höhe der Mindestvergütung für 2025 wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Oktober 2024 bekannt gegeben

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ausbildungsjahr und dem Kalenderjahr, in dem die Ausbildung begonnen wurde. Für das Jahr 2025 liegen die gesetzlichen Mindestbeträge bei:

  • 1. Ausbildungsjahr: 682 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 805 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 921 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 955 Euro

Diese Vergütung ist brutto, das heißt, Auszubildende müssen Sozialabgaben davon abziehen, doch eine Lohnsteuer müssen sie mit diesem Betrag in der Regel nicht zahlen.

Warum die Mindestvergütung für Auszubildende oft erst im September greift

Der Großteil der Ausbildungsjahre startet traditionell im September, besonders in Betrieben ohne Tarifbindung. Die neuen Mindestvergütungsbeträge gelten für jedes Ausbildungsverhältnis, das im aktuellen Kalenderjahr beginnt – praktisch heißt das, erst mit dem neuen Ausbildungsjahr zum September erhalten Zehntausende Azubis die höheren Beträge.

Viele Ausbildungsverträge werden bereits Monate vorher abgeschlossen, aber die Mindestausbildungsvergütung ist erst ab dem tatsächlichen Beginn der Ausbildung relevant. Daher greifen Anpassungen an der Mindestvergütung für die Mehrheit erst mit dem Ausbildungsbeginn im Herbst.

Tarifbindung und Ausnahmen bei der Ausbildung

Betriebe, die tarifgebunden sind, orientieren sich üblicherweise an den meist höheren, tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen. In nicht tarifgebundenen Unternehmen muss die Vergütung mindestens 80 % des branchenüblichen Tarifs betragen, darf aber nie unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung liegen.

Bestimmte Berufsgruppen oder Sonderformen wie die Ausbildung zumzur Erzieherin sind vom BBiG und damit von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Ebenso kann bei Teilzeitausbildungen die Vergütung proportional gekürzt werden, ohne die gesetzlichen Mindestbeträge zu unterschreiten.

Entwicklung Mindestausbildungsvergütung und Kritik der Gewerkschaften

Seit Einführung 2020 ist die Mindestausbildungsvergütung kontinuierlich gestiegen, wie nachfolgende Tabelle zeigt:

Jahr1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
2020515 €607,70 €695,25 €721 €
2021550 €649 €742,50 €770 €
2022585 €690,30 €789,75 €819 €
2023620 €731,60 €837 €868 €
2024649 €766 €876 €909 €
2025682 €805 €921 €955 €

Trotz der Anpassungen wird von Gewerkschaften wie der GEW kritisiert, dass die Mindestausbildungsvergütung nach wie vor nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Insbesondere in Ballungszentren mit hohen Lebenshaltungskosten sind Auszubildende auf weitere Unterstützung angewiesen.

Auswirkungen auf die Ausbildungsplätze

Die Einführung und Anpassung der Mindestausbildungsvergütung betrifft Zehntausende Azubis jährlich. Im Schnitt lag der Anteil der Verträge mit exakt Mindestvergütung bisher bei 3–4 % der Neuabschlüsse, wobei erhebliche regionale und brancheabhängige Unterschiede bestehen.

Viele Auszubildende erhalten dennoch eine über dem Mindestbetrag liegende Vergütung – vor allem in tarifgebundenen Unternehmen. So lag der bundesweite Durchschnitt laut Studien im vergangenen Jahr bei über 1.100 Euro monatlich.

Praxistipps für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen rechtzeitig prüfen, ob ihre Vergütungssätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, besonders bei neuen Ausbildungsverträgen ab September. Frühzeitige Anpassungen sind notwendig, um Rechtsstreitigkeiten und Nachzahlungen zu vermeiden.

Darüber hinaus sind die Mindestbeträge jeweils zum Ausbildungsbeginn jährlich neu zu beachten – eine fixe Überprüfung der gesetzlich bekanntgegebenen Werte durch das Bundesinstitut für Berufsbildung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung empfiehlt sich bereits im Herbst.

Zusammenfassung: Mindestausbildungsvergütung ab September 2025

Die Mindestausbildungsvergütung greift für die Mehrheit der neuen Azubis erst im September 2025, was Folge der zyklischen Struktur des Ausbildungsjahres und der gesetzlichen Anpassungen ist. Sie sichert ein grundlegendes Mindesteinkommen während der Ausbildung, reicht aber laut Experten oft nicht aus, um alle Lebenshaltungskosten zu decken.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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