Was ändert sich beim Mindestlohn 2026?
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Zeitstunde steigt. Ein Jahr später folgt bereits die nächste Stufe mit 14,60 Euro. Ziel ist es, mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und viele Millionen Beschäftigte finanziell zu entlasten. Die Erhöhung betrifft vor allem Beschäftigte im Niedriglohnbereich.
Auswirkungen auf Rentner
- Rentner, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten (z.B. Minijob oder Teilzeit), profitieren direkt: Sie verdienen ab 2026 pro Stunde mehr.
- Die Minijob-Grenze wird angepasst und liegt 2026 bei rund 603 Euro monatlich – hinzuverdienende Rentner können also etwas mehr steuerfrei behalten.
- Künftige Rentner profitieren indirekt. Höhere Löhne bedeuten mehr Rentenbeiträge und führen langfristig zu leicht höheren Rentenansprüchen; der Effekt auf die Rente bleibt aber begrenzt – allein der Mindestlohn schützt weiterhin nicht vor Altersarmut.
Auswirkungen auf Hausfrauen / Hausmänner
- Viele Frauen arbeiten in Minijobs oder Teilzeit im Niedriglohnsektor und sind daher überdurchschnittlich stark von der Mindestlohnerhöhung betroffen.
- Auch für Hausfrauen, die nach einer Familienpause (wieder) einsteigen, gelten die neuen Mindestlohngrenzen und verbesserten Verdienstmöglichkeiten – besonders in Branchen wie Handel, Gastronomie oder Reinigung.
Auswirkungen auf Bürgergeld-Bezieher
- Rund 830.000 Menschen sind trotz Arbeit auf Bürgergeld angewiesen, meist durch Minijobs oder Teilzeitbeschäftigung.
- Die Erhöhung steigert das Bruttoeinkommen, aber sie reicht meistens nicht, um komplett aus der Grundsicherung herauszukommen. Insbesondere Minijobber und Teilzeitkräfte bleiben oft auf Bürgergeld angewiesen, da die Lebenshaltungskosten – vor allem Miete und Familiengröße – eine wichtige Rolle spielen.
- Die Minijob-Grenze wird angepasst, aber ein Sprung aus dem Bürgergeld ist meist nur bei Vollzeitbeschäftigung und kleiner Bedarfsgemeinschaft möglich.
Beim Bürgergeld werden Einkommen aus Arbeit nach einem gestaffelten Freibetragssystem angerechnet – dabei steigt das eigene Netto durch die Mindestlohnerhöhung, aber der Bürgergeldanspruch sinkt entsprechend. Entscheidend ist, wie viel vom Einkommen nach Abzug der Freibeträge übrig bleibt und beim Bürgergeld berücksichtigt wird.
So funktioniert die Anrechnung beim Bürgergeld
- 100 € sind immer anrechnungsfrei.
- 20 % des Einkommens von 101 € bis 520 € sind anrechnungsfrei.
- 30 % des Einkommens von 521 € bis 1.000 € (bzw. bis 1.200 € oder 1.500 € bei Kindern) sind anrechnungsfrei.
- Darüber hinaus weitere geringe Freibeträge (nicht relevant für Mindestlohnbeschäftigung).
- Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet – das bedeutet konkret: Je mehr man verdient, desto weniger bekommt man vom Jobcenter.
Vergleichstabelle: Bürgergeld-Anrechnung beim Mindestlohn 2025 / 2026
Beschäftigung | Stundenlohn 2025 | Stundenlohn 2026 | Monatsbrutto 2025 (40h/Monat) | Monatsbrutto 2026 (40h/Monat) | Freibetrag 2025 | Freibetrag 2026 | Anrechnung 2025 | Anrechnung 2026 | Netto-Zugewinn |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Minijob (ca. 40h) | 12,82 € | 13,90 € | 513 € | 556 € | 180 € | 194 € | 333 € | 362 € | + 13 € |
Teilzeit (80h) | 12,82 € | 13,90 € | 1.026 € | 1.112 € | 328 € | 346 € | 698 € | 766 € | + 18 € |
Vollzeit (160h) | 12,82 € | 13,90 € | 2.052 € | 2.224 € | 386 € | 404 € | 1.666 € | 1.820 € | + 18 € |
Die „Anrechnung“ ist der Betrag, der vom Bürgergeldanspruch abgezogen wird. Der „Netto-Zugewinn“ ist das Plus durch den höheren Mindestlohn nach Abzug der Anrechnung und typischen Steuern/Sozialabgaben. Die Freibetragssummen ergeben sich aus der aktuellen Gesetzeslage § 11b SGB II und sind für 2026 unverändert zu 2025.
Wichtig: Individuelle Steuerklassen, Sozialabgaben und Wohnsituation können den exakten Auszahlungsbetrag verändern; die Werte orientieren sich an typischen Bürgergeldfällen und ändern sich leicht je nach persönlicher Lage.
Fazit
Bürgergeld-Aufstocker profitieren zwar ein wenig – aber der Zugewinn durch den neuen Mindestlohn bleibt überschaubar, da mit wachsendem Einkommen auch die Anrechnung steigt. Die Aufstockung sinkt, der Netto-Zugewinn durch die Lohnerhöhung beträgt meist zwischen 10 € und 20 € pro Monat.
Tabelle: Mindestlohn 2026 und Auswirkungen für verschiedene Gruppen
Gruppe | Mindestlohn 2026 | Minijob-Grenze 2026 | Besonderheiten & Auswirkungen |
---|---|---|---|
Rentner | 13,90 €/h | 603 €/Monat | Steuerfreier Minijob, Rentenanspruch steigt leicht |
Hausfrauen | 13,90 €/h | 603 €/Monat | Größere Chancen im Niedriglohnsektor, Mehrverdienst |
Bürgergeld-Bezieher | 13,90 €/h | 603 €/Monat | Besseres Brutto, dennoch weiter oft Aufstockung |
Teilzeitkräfte | 13,90 €/h | 603 €/Monat+ | Kaum Ausstieg aus Bürgergeld ohne Vollzeit |
FAQ: Mindestlohn 2026 für Rentner, Hausfrauen, Bürgergeld-Bezieher
Steigt mein Minijob-Lohn ab 2026 automatisch?
Ja, Arbeitgeber müssen spätestens zum 1.1.2026 mindestens 13,90 Euro pro Stunde zahlen.
Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf die Rente aus?
Höhere Beiträge erhöhen den Rentenanspruch leicht, aber allein ein Mindestlohn-Job reicht selten für eine auskömmliche Rente.
Können Bürgergeld-Empfänger durch den neuen Mindestlohn auf Grundsicherung verzichten?
In der Praxis fast nie, außer bei Vollzeit und kinderlos. Aufstockung bleibt meist notwendig – insbesondere bei Minijobs oder Familien.
Gibt es auch Nachteile?
Kleine Betriebe müssen höhere Lohnkosten stemmen. Außerdem kann es zu weniger Minijobangeboten oder Stundenkürzungen kommen.
Für wen lohnt sich ein Minijob künftig besonders?
Für Rentner, Hausfrauen oder Zuverdienende, da die Verdienstgrenze steigt und mehr Netto übrig bleibt.
Vergleichstabelle Mindestlohn 2026 – 2025
Hier ist eine Vergleichstabelle für das Einkommen beim gesetzlichen Mindestlohn vor und nach dem 01.01.2026. Sie zeigt die wichtigsten Werte für Minijob, Teilzeit (20 Stunden/Woche) und Vollzeit (40 Stunden/Woche).
Beschäftigungsart | Mindestlohn bis 31.12.2025 | Mindestlohn ab 01.01.2026 | Monatliches Brutto-Einkommen 2025 | Monatliches Brutto-Einkommen 2026 | Minijob-Grenze |
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Minijob (max. Stunden) | 12,82 €/h | 13,90 €/h | bis 556 € | bis 603 € | 556 € / 603 € |
Teilzeit (20 h/Woche) | 12,82 €/h | 13,90 €/h | ca. 1.113 € | ca. 1.204 € | – |
Vollzeit (40 h/Woche) | 12,82 €/h | 13,90 €/h | ca. 2.222 € | ca. 2.407 € | – |
Die Werte zeigen das monatliche Brutto-Einkommen bei Mindestlohn. Je nach Steuerklasse, Versicherungen und Freibeträgen variiert das dazugehörige Netto-Einkommen. Auch die neue Minijob-Grenze steigt ab 2026 auf 603 Euro im Monat, sodass Minijobber etwas mehr steuerfrei verdienen dürfen.
Fazit zum Mindestlohn 2026 und seine Erhöhung
Der Mindestlohn 2026 bringt insbesondere für Beschäftige im Niedriglohnsektor und Nebenjobber Vorteile. Deutlich profitieren Rentner mit Minijob und Hausfrauen mit kleinem Nebenverdienst. Wer Bürgergeld aufstockt, spürt die Erhöhung, bleibt aber meist weiter auf Unterstützung angewiesen – vor allem bei Teilzeit und Familien. Wer Fragen hat, sollte individuelle Beratung von Sozialträgern oder der Minijob-Zentrale nutzen.