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Mindestlohn 2026: was Rentner, Hausfrauen und Bürgergeld Bezieher jetzt beachten müssen!

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und ab 2027 auf 14,60 Euro – das betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner mit Nebenjob, Hausfrauen, die arbeiten, und Bürgergeld-Bezieher direkt und indirekt. Welche Auswirkungen die Anpassung konkret für verschiedene Gruppen hat und worauf sie besonders achten müssen, erklärt dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. mit Übersichtstabelle und FAQ.

Was ändert sich beim Mindestlohn 2026?

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Zeitstunde steigt. Ein Jahr später folgt bereits die nächste Stufe mit 14,60 Euro. Ziel ist es, mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und viele Millionen Beschäftigte finanziell zu entlasten. Die Erhöhung betrifft vor allem Beschäftigte im Niedriglohnbereich.

Auswirkungen auf Rentner

  • Rentner, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten (z.B. Minijob oder Teilzeit), profitieren direkt: Sie verdienen ab 2026 pro Stunde mehr.
  • Die Minijob-Grenze wird angepasst und liegt 2026 bei rund 603 Euro monatlich – hinzuverdienende Rentner können also etwas mehr steuerfrei behalten.
  • Künftige Rentner profitieren indirekt. Höhere Löhne bedeuten mehr Rentenbeiträge und führen langfristig zu leicht höheren Rentenansprüchen; der Effekt auf die Rente bleibt aber begrenzt – allein der Mindestlohn schützt weiterhin nicht vor Altersarmut.

Auswirkungen auf Hausfrauen / Hausmänner

  • Viele Frauen arbeiten in Minijobs oder Teilzeit im Niedriglohnsektor und sind daher überdurchschnittlich stark von der Mindestlohnerhöhung betroffen.
  • Auch für Hausfrauen, die nach einer Familienpause (wieder) einsteigen, gelten die neuen Mindestlohngrenzen und verbesserten Verdienstmöglichkeiten – besonders in Branchen wie Handel, Gastronomie oder Reinigung.

Auswirkungen auf Bürgergeld-Bezieher

  • Rund 830.000 Menschen sind trotz Arbeit auf Bürgergeld angewiesen, meist durch Minijobs oder Teilzeitbeschäftigung.
  • Die Erhöhung steigert das Bruttoeinkommen, aber sie reicht meistens nicht, um komplett aus der Grundsicherung herauszukommen. Insbesondere Minijobber und Teilzeitkräfte bleiben oft auf Bürgergeld angewiesen, da die Lebenshaltungskosten – vor allem Miete und Familiengröße – eine wichtige Rolle spielen.
  • Die Minijob-Grenze wird angepasst, aber ein Sprung aus dem Bürgergeld ist meist nur bei Vollzeitbeschäftigung und kleiner Bedarfsgemeinschaft möglich.

Beim Bürgergeld werden Einkommen aus Arbeit nach einem gestaffelten Freibetragssystem angerechnet – dabei steigt das eigene Netto durch die Mindestlohnerhöhung, aber der Bürgergeldanspruch sinkt entsprechend. Entscheidend ist, wie viel vom Einkommen nach Abzug der Freibeträge übrig bleibt und beim Bürgergeld berücksichtigt wird.

So funktioniert die Anrechnung beim Bürgergeld

  • 100 € sind immer anrechnungsfrei.
  • 20 % des Einkommens von 101 € bis 520 € sind anrechnungsfrei.
  • 30 % des Einkommens von 521 € bis 1.000 € (bzw. bis 1.200 € oder 1.500 € bei Kindern) sind anrechnungsfrei.
  • Darüber hinaus weitere geringe Freibeträge (nicht relevant für Mindestlohnbeschäftigung).​
  • Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet – das bedeutet konkret: Je mehr man verdient, desto weniger bekommt man vom Jobcenter.

Vergleichstabelle: Bürgergeld-Anrechnung beim Mindestlohn 2025 / 2026

BeschäftigungStundenlohn 2025Stundenlohn 2026Monatsbrutto 2025 (40h/Monat)Monatsbrutto 2026 (40h/Monat)Freibetrag 2025Freibetrag 2026Anrechnung 2025Anrechnung 2026Netto-Zugewinn
Minijob (ca. 40h)12,82 €13,90 €513 €556 €180 €194 €333 €362 €+ 13 €
Teilzeit (80h)12,82 €13,90 €1.026 €1.112 €328 €346 €698 €766 €+ 18 €
Vollzeit (160h)12,82 €13,90 €2.052 €2.224 €386 €404 €1.666 €1.820 €+ 18 €


Die „Anrechnung“ ist der Betrag, der vom Bürgergeldanspruch abgezogen wird. Der „Netto-Zugewinn“ ist das Plus durch den höheren Mindestlohn nach Abzug der Anrechnung und typischen Steuern/Sozialabgaben. Die Freibetragssummen ergeben sich aus der aktuellen Gesetzeslage § 11b SGB II und sind für 2026 unverändert zu 2025.

Wichtig: Individuelle Steuerklassen, Sozialabgaben und Wohnsituation können den exakten Auszahlungsbetrag verändern; die Werte orientieren sich an typischen Bürgergeldfällen und ändern sich leicht je nach persönlicher Lage.

Fazit

Bürgergeld-Aufstocker profitieren zwar ein wenig – aber der Zugewinn durch den neuen Mindestlohn bleibt überschaubar, da mit wachsendem Einkommen auch die Anrechnung steigt. Die Aufstockung sinkt, der Netto-Zugewinn durch die Lohnerhöhung beträgt meist zwischen 10 € und 20 € pro Monat.

Tabelle: Mindestlohn 2026 und Auswirkungen für verschiedene Gruppen

GruppeMindestlohn 2026Minijob-Grenze 2026Besonderheiten & Auswirkungen
Rentner13,90 €/h603 €/MonatSteuerfreier Minijob, Rentenanspruch steigt leicht
Hausfrauen13,90 €/h603 €/MonatGrößere Chancen im Niedriglohnsektor, Mehrverdienst
Bürgergeld-Bezieher13,90 €/h603 €/MonatBesseres Brutto, dennoch weiter oft Aufstockung
Teilzeitkräfte13,90 €/h603 €/Monat+Kaum Ausstieg aus Bürgergeld ohne Vollzeit

FAQ: Mindestlohn 2026 für Rentner, Hausfrauen, Bürgergeld-Bezieher

Steigt mein Minijob-Lohn ab 2026 automatisch?

Ja, Arbeitgeber müssen spätestens zum 1.1.2026 mindestens 13,90 Euro pro Stunde zahlen.

Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf die Rente aus?

Höhere Beiträge erhöhen den Rentenanspruch leicht, aber allein ein Mindestlohn-Job reicht selten für eine auskömmliche Rente.

Können Bürgergeld-Empfänger durch den neuen Mindestlohn auf Grundsicherung verzichten?

In der Praxis fast nie, außer bei Vollzeit und kinderlos. Aufstockung bleibt meist notwendig – insbesondere bei Minijobs oder Familien.

Gibt es auch Nachteile?

Kleine Betriebe müssen höhere Lohnkosten stemmen. Außerdem kann es zu weniger Minijobangeboten oder Stundenkürzungen kommen.

Für wen lohnt sich ein Minijob künftig besonders?

Für Rentner, Hausfrauen oder Zuverdienende, da die Verdienstgrenze steigt und mehr Netto übrig bleibt.

Vergleichstabelle Mindestlohn 2026 – 2025

Hier ist eine Vergleichstabelle für das Einkommen beim gesetzlichen Mindestlohn vor und nach dem 01.01.2026. Sie zeigt die wichtigsten Werte für Minijob, Teilzeit (20 Stunden/Woche) und Vollzeit (40 Stunden/Woche).

BeschäftigungsartMindestlohn bis 31.12.2025Mindestlohn ab 01.01.2026Monatliches Brutto-Einkommen 2025Monatliches Brutto-Einkommen 2026Minijob-Grenze
Minijob (max. Stunden)12,82 €/h13,90 €/hbis 556 € bis 603 € 556 € / 603 €
Teilzeit (20 h/Woche)12,82 €/h13,90 €/hca. 1.113 € ca. 1.204 €
Vollzeit (40 h/Woche)12,82 €/h13,90 €/hca. 2.222 € ca. 2.407 €

Die Werte zeigen das monatliche Brutto-Einkommen bei Mindestlohn. Je nach Steuerklasse, Versicherungen und Freibeträgen variiert das dazugehörige Netto-Einkommen. Auch die neue Minijob-Grenze steigt ab 2026 auf 603 Euro im Monat, sodass Minijobber etwas mehr steuerfrei verdienen dürfen.

Fazit zum Mindestlohn 2026 und seine Erhöhung

Der Mindestlohn 2026 bringt insbesondere für Beschäftige im Niedriglohnsektor und Nebenjobber Vorteile. Deutlich profitieren Rentner mit Minijob und Hausfrauen mit kleinem Nebenverdienst. Wer Bürgergeld aufstockt, spürt die Erhöhung, bleibt aber meist weiter auf Unterstützung angewiesen – vor allem bei Teilzeit und Familien. Wer Fragen hat, sollte individuelle Beratung von Sozialträgern oder der Minijob-Zentrale nutzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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