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Mindestlohn, Minijob, Midijob – das ändert sich 2026

Ab dem 1. Januar 2026 greifen in Deutschland bedeutende Änderungen bei der Lohnuntergrenze und bei den Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, und damit verändern sich automatisch auch die Verdienstgrenzen in den flexiblen Beschäftigungsformen. Diese Anpassungen betreffen mehr als 7 Millionen Beschäftigte – von Studierenden bis zu Rentnern, von Teilzeitangestellten bis zu Minijobbern. Alle Einzelheiten hierzu in folgendem Bitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Mindestlohn 2026: Offizielle Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde

Die Mindestlohnkommission hat bereits entschieden:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Im darauf folgenden Jahr 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.

Damit beträgt die Lohnsteigerung gegenüber 2025 (12,82 Euro) rund 1,08 Euro pro Stunde, was einem Plus von etwa 8,4 % entspricht. Für Vollzeitbeschäftigte mit 40-Stunden-Woche bedeutet das monatlich etwa 190 Euro mehr brutto – also eine deutliche Verbesserung der Kaufkraft.

Gründe für die Erhöhung des Mindestlohns 2026

Die Kommission orientierte sich an drei zentralen Zielvorgaben:

  • Wahrung der Einkommensgerechtigkeit: Der Mindestlohn soll mindestens 60 % des Medianlohns in Deutschland erreichen.
  • Kompensation der Inflation: Lebenshaltungskosten stiegen seit 2020 um über 20 %.
  • Stärkung der Binnennachfrage: Höhere Löhne sollen den Konsum ankurbeln.

Gewerkschaften begrüßen den Schritt als soziale Notwendigkeit, während Arbeitgeberverbände auf steigende Personalkosten verweisen. Dennoch sprach sich auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für die Maßnahme aus: „Ein gerechter Lohn ist der beste Schutz vor Armut im Alter.“.

Minijob 2026: Grenze steigt auf 603 Euro

Mit der Anpassung des Mindestlohns ändert sich automatisch auch die Minijob-Verdienstgrenze.
Grundlage ist die seit 2022 geltende dynamische Kopplung: Die Grenze ergibt sich aus der FormelMindestlohn×130÷3=monatliche Verdienstgrenze\text{Mindestlohn} \times 130 \div 3 = \text{monatliche Verdienstgrenze}Mindestlohn×130÷3=monatliche Verdienstgrenze

Setzt man den neuen Wert von 13,90 Euro ein, ergibt sich ein Grenzbetrag von rund 603 Euro monatlich.

Tabelle Mindestlohn, Minijob, Midijob

JahrMindestlohnMinijob-GrenzeWochenstunden (ca.)
202512,82 €556 €42 h
202613,90 €603 €43 h
202714,60 €633 €43 h

Damit können Minijobberinnen und Minijobber mehr verdienen, ohne versicherungspflichtig zu werden.
Ein Minijobber, der 43 Stunden im Monat arbeitet, bekommt ab 2026 monatlich 597,70 Euro – genau im erlaubten Rahmen.

Vorteile der neuen Minijob-Regelung

  • Mehr Einkommen: Rund 47 Euro monatlich mehr Spielraum im Vergleich zu 2025.
  • Automatische Anpassung: Arbeitgeber müssen keine Arbeitszeitkürzungen vornehmen.
  • Verlässlichkeit und Transparenz: Die dynamische Formel verhindert, dass Beschäftigte unbeabsichtigt in die Versicherungspflicht rutschen.

Besonders profitieren Studierende, Rentner und Azubis, die häufig im Minijob tätig sind. Für viele bedeutet das ein spürbarer Entlastungseffekt bei steigenden Lebenshaltungskosten.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass:

  • die Stundensätze ab Januar 2026 angepasst werden;
  • Arbeitszeiten und Löhne ordnungsgemäß dokumentiert sind;
  • bei Überschreitung der 603-Euro-Grenze eine automatische Meldung als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter erfolgt.

Zusätzlich steigen die pauschalen Arbeitgeberbeiträge leicht, da sie prozentual am Bruttolohn berechnet werden.

Midijob 2026: Untergrenze steigt, Obergrenze bleibt

Der sogenannte Midijob betrifft Beschäftigte im „Übergangsbereich“ zwischen Minijob und regulärer Anstellung. Seit 2023 liegt dieser Bereich grundsätzlich zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro.

Ab 2026 verschiebt sich dieser Einstiegswert nach oben – orientiert an der neuen Minijobgrenze. Somit liegt der Midijob-Bereich künftig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.

Vorteile für Midijobber

  • Niedrigere Sozialabgaben: Arbeitnehmer zahlen in der Übergangszone nur einen reduzierten Beitragssatz, der mit steigendem Einkommen langsam zunimmt.
  • Mehr Netto vom Brutto: Gerade Teilzeitbeschäftigte spüren, dass sich 2026 mehr Arbeit wieder lohnt.
  • Steuereffizienz: Midijobs sind oft günstiger als zwei getrennte Minijobs, da sie Rentenansprüche aufbauen.

Beispiel:
Eine Verkäuferin verdient 1.200 Euro monatlich. Ihr Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung sinkt von rund 20 % auf etwa 12 %. Das bringt rund 80 Euro mehr Netto im Monat – ohne Nachteile für die Altersvorsorge.

Auswirkungen für Arbeitnehmergruppen

Studierende und Schüler

Für Studierende bleibt der Minijob die beliebteste Beschäftigungsform. Durch die neue Grenze können sie nun etwa 600 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Auch kurzfristige Beschäftigungen werden attraktiver, etwa in Ferienzeiten.

Rentnerinnen und Rentner

Seit der Rentenreform können Ruheständler uneingeschränkt zu ihrer Rente hinzuverdienen.
Mit dem höheren Mindestlohn wächst der Anreiz, kleinere Nebentätigkeiten fortzuführen. Gleichzeitig profitieren Rentner vom steigenden Rentenpunkt, falls sie im Midijob tätig sind.

Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte

Im Handel, in der Reinigung, Gastronomie und Pflege – also Branchen mit vielen Niedriglohnstellen – sorgt die Anhebung für deutliche finanzielle Besserstellung.
Viele Beschäftigte werden 2026 erstmals mehr als 1.800 Euro brutto im Monat verdienen – ein wichtiger Beitrag gegen Armutsrisiken trotz Arbeit.

Kritikpunkte und Herausforderungen

Trotz der Verbesserungen gibt es auch kritische Stimmen:

  • Kleinbetriebe und Gastronomie klagen über steigende Lohnkosten und fordern Ausgleichsmaßnahmen.
  • Inflationsrisiko: Höhere Löhne könnten sich preissteigernd auswirken, insbesondere im Dienstleistungssektor.
  • Verwaltungsaufwand: Arbeitgeber müssen häufiger Lohnuntergrenzen prüfen und digitale Meldungen (z. B. an die Minijob-Zentrale) durchführen.

Viele Wirtschaftsforscher sehen jedoch langfristige Vorteile: Höhere Einkommen stärken die Binnenkonjunktur und fördern die soziale Stabilität.

Steuerliche Aspekte ab 2026

  • Minijobs bleiben pauschal besteuert (2 % über die Minijob-Zentrale).
  • Midijobs unterliegen der Steuerprogression, sind aber aufgrund der reduzierten Abgabenquote oft günstiger.
  • Mehrfachbeschäftigungen: Wer mehrere Minijobs gleichzeitig hat, darf die Summe von 603 Euro monatlich nicht überschreiten.
  • Lohnsteuerklasse prüfen: Wer zwischen Mini- und Midijob wechselt, sollte seine Steuerklasse anpassen lassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Tabelle: Alle neuen Grenzen und Werte ab 2026

Bereich20252026Veränderung
Mindestlohn12,82 €13,90 €+1,08 €
Minijob-Grenze556 €603 €+47 €
Midijob-Untergrenze556,01 €603,01 €+47 €
Midijob-Obergrenze2.000 €2.000 €unverändert

Politischer Hintergrund

Die Entscheidung zur Mindestlohnerhöhung wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden getroffen.
Die Mindestlohnkommission einigte sich auf einen zweistufigen Anpassungsplan bis 2027.
Das Ziel: Ein „armutsfester Mindestlohn“ auf Basis des europäischen Sozialrechts, der künftig automatisch überprüft wird.

Zugleich bereitet das Bundesarbeitsministerium eine digitale Vereinheitlichung von Mini- und Midijob-Meldungen vor – mit dem Ziel, Bürokratie und Fehler zu reduzieren.

Fazit: 2026 bringt mehr Geld – und mehr Verantwortung

Das Jahr 2026 steht für gerechtere Löhne und höhere Sicherheit im unteren Einkommensbereich.
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro, der neuen Minijobgrenze von 603 Euro und dem Midijob-Start bei 603,01 Euro werden die Strukturen gerechter, transparenter und dynamischer.

Für Beschäftigte bedeutet das mehr Netto. Für Arbeitgeber mehr Verantwortung in der Lohnabrechnung.
Am Ende profitieren jedoch beide Seiten – denn stabile Einkommen sind die Grundlage einer stabilen Wirtschaft.


Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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