Direkt nach der Kündigung: Schnelles Handeln ist alles
Das Gesetz schreibt vor: Sobald die Kündigung zugestellt wurde, muss umgehend reagiert werden. Wichtigste Fristen:
- Klagefrist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie in der Sache fehlerhaft war. Ausnahmen gibt es für Schwangere: s. hier zur Kündigungsschutzklage
- Meldung bei der Arbeitsagentur: Wer gekündigt wird, sollte sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung „arbeitsuchend“ melden. Dies ist online oder persönlich möglich und Voraussetzung für das Arbeitslosengeld.
Kündigungsschutzklage: Wann lohnt sich der Gang vor Gericht?
Arbeitnehmer sollten bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung den Klageweg prüfen:
- Eine Klage bietet die Chance auf Weiterbeschäftigung, eine Abfindung oder einen Vergleich, der die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden kann.
- Gerade bei fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigungen kann eine erfolgreiche Klage dazu beitragen, dass die Kündigung in eine reguläre, fristgerechte umgewandelt wird – mit Vorteilen beim ALG-Anspruch und ohne Sperrzeit durch die Arbeitsagentur.
- Die Klage kann auch eine höhere Abfindung sichern, falls ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Juristische Beratung ist unumgänglich, denn die Frist ist absolut.
Arbeitslosengeld nach Kündigung: Anspruch und Stolpersteine
Das Arbeitslosengeld (ALG ) ist die wichtigste Absicherung nach Jobverlust – sofern die Kündigung nicht selbstverschuldet war.
- Anspruch besteht grundsätzlich, wenn das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig war und eine Mindestanwartschaft (meist 12 Monate Beschäftigung in den letzten 30 Monaten) erfüllt ist.
- Wird die Kündigung wegen eigenen Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung) oder bei Eigenkündigung ausgesprochen, verhängt die Arbeitsagentur meist eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld.
- Tipp: Wer sich gegen eine Kündigung wehrt und Klage erhebt, kann die Sperrzeit häufig vermeiden – vor allem, wenn der Prozess mit einem Vergleich oder einer regulären Kündigung endet.
Bürgergeld nach Kündigung: Das neue Grundsicherungs-System und seine Besonderheiten
Nach Ablauf des ALG oder bei fehlendem Anspruch oder wenn es nicht ausreichend ist stellt das Bürgergeld die letzte soziale Absicherung dar. Die Reformen zur Neuen Grundsicherung 2025/26 bringen jedoch Verschärfungen:
- Anspruch besteht, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder dieses abgelaufen ist und das eigene Einkommen/ Vermögen nicht zum Leben reicht.
- Nach einer verhaltensbedingten Kündigung oder Eigenkündigung prüft das Jobcenter besonders streng. Häufig wird das Bürgergeld zunächst bis zu 30 Prozent gekürzt, bei mehrfacher Arbeitsverweigerung kann sogar eine vollständige Leistungskürzung für bis zu zwei Monate erfolgen – die Miete bleibt aber als Schutz weitergezahlt.
- Die Regelsätze für eine alleinstehende Person liegen derzeit bei 563 € monatlich, für Paare bei 1.012 €.
- Mit der Reform 2026 verschärfen CDU und SPD die Zugangsregeln, insbesondere beim Schonvermögen, Nachweispflichten und Sanktionen.
Klage oder Arbeitslosengeld / Bürgergeld: Was ist sinnvoll?
Die Entscheidung, ob man eine Klage erhebt oder direkt das Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beantragt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Eine Klage lohnt sich bei Verdacht auf unwirksame, sozial ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung sowie bei Aussicht auf Weiterbeschäftigung oder angemessene Abfindung.
- Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag sind die Sperrzeiten besonders relevant – hier ist anwaltlicher Rat ratsam, um existenzielle Lücken zu vermeiden.
Fazit: Wer nach einer Kündigung zögert, verliert bares Geld
Jede Kündigung verlangt eine schnelle Analyse der Situation. Fachanwälte, Gewerkschaften und die Arbeitsagentur stehen bereit. Das Zeitfenster für Klagen ist kurz, falsches Abwarten kostet oft bares Geld. Die neuen Regeln zum Bürgergeld machen den Klageweg und die zeitnahe Beantragung von Leistungen noch relevanter – besonders im Hinblick auf Sperrzeiten und die drohenden Kürzungen durch die Bürgergeld Reform ab 2026.