Im September 2026 greifen mehrere neue Regeln, die beim Einkaufen, bei Umweltwerbung und bei vernetzten Geräten unmittelbar relevant werden. Besonders wichtig sind der 1., 12. und 27. September: Dann ändern sich das Steuerberatungsrecht, Pflichten für intelligente Produkte und der Schutz vor Greenwashing. Für Familien, Arbeitnehmer und Rentner bedeutet das vor allem mehr Transparenz – und mehr Möglichkeiten, Rechte im Alltag einzufordern.
Steuerhilfe wird ab 1. September zugänglicher
Ab 1. September 2026 treten die meisten Änderungen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in Kraft. Damit erweitert der Gesetzgeber insbesondere die Möglichkeiten von Lohnsteuerhilfevereinen. Das ist für Arbeitnehmer, Rentner und Familien wichtig, die ihre Steuererklärung nicht vollständig selbst erstellen möchten, aber keine umfangreiche Steuerberaterrechnung tragen wollen.
Bislang waren für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine unter anderem zusätzliche Einkünfte begrenzt. Wer etwa neben Arbeitslohn oder Rente Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielte, konnte wegen dieser Grenze aus der Beratung herausfallen. Diese Betragsgrenzen werden abgeschafft. Dadurch können auch Menschen mit höheren Nebeneinkünften in mehr Fällen Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein erhalten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Lohnsteuerhilfevereine nun jede steuerliche Angelegenheit übernehmen dürfen. Ihre Beratungsbefugnis bleibt gesetzlich begrenzt; komplexe Fälle mit umfangreicher Selbstständigkeit, Gewerbebetrieb oder bestimmten Unternehmensbeteiligungen gehören weiterhin regelmäßig in eine Steuerkanzlei. Betroffene sollten daher vor einem Beitritt konkret fragen, ob der Verein ihren Sachverhalt bearbeiten darf.
Neu geregelt wird auch die kostenlose Steuerhilfe. Unentgeltlich helfen dürfen künftig nicht nur Angehörige, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch andere nahestehende Personen. Außerdem schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage für sogenannte Tax Law Clinics: Studierende können dort unter fachlicher Anleitung steuerliche Beratung für andere Studierende anbieten.
Intelligente Geräte müssen ab 12. September anders geplant werden
Ab 12. September 2026 greift im EU-Data-Act eine zusätzliche Produktgestaltungspflicht. Sie betrifft vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die ab diesem Datum erstmals auf den EU-Markt gebracht werden. Gemeint sind beispielsweise Smart-TVs, Fitness-Tracker, E-Bikes, vernetzte Heizungen, Fahrzeuge oder smarte Haushaltsgeräte.
Hersteller müssen diese neuen Produkte grundsätzlich so gestalten, dass die bei der Nutzung erzeugten Daten für Nutzer direkt zugänglich sind – soweit das technisch möglich und relevant ist. Der Datenzugang kann etwa über eine Schnittstelle, Bluetooth, ein Kabel, eine App oder ein digitales Benutzerkonto ermöglicht werden.
Für Verbraucher kann dies entscheidend sein, wenn sie bei Reparaturen, Wartung oder einem Anbieterwechsel auf Gerätedaten angewiesen sind. Wer etwa ein vernetztes Heizsystem oder ein E-Bike nutzt, soll nicht allein vom Hersteller abhängig bleiben, wenn Nutzungs- oder Diagnosedaten benötigt werden. Die Datenrechte nach dem Data Act gelten zwar bereits seit 12. September 2025; ab September 2026 kommen aber für neu in Verkehr gebrachte Produkte konkrete Anforderungen an deren technische Gestaltung hinzu.
Für Arbeitnehmer kann die Änderung ebenfalls Bedeutung haben, wenn sie im Beruf vernetzte Geräte einsetzen. Beschäftigte erhalten allerdings nicht automatisch einen eigenen Anspruch auf alle betrieblichen Daten. Vertragliche Regelungen, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und die Frage, wer Nutzer des jeweiligen Produkts ist, bleiben maßgeblich.
Ab 27. September: Neue Gewährleistungs-Labels im Handel
Ab 27. September 2026 müssen Händler beim Verkauf vieler Waren deutlich über die gesetzliche Gewährleistung informieren. Die neue „harmonisierte Mitteilung“ soll Verbrauchern verständlich zeigen, welche gesetzlichen Rechte sie bei Mängeln haben. Sie betrifft sowohl stationäre Geschäfte als auch den Onlinehandel.
Im Mittelpunkt steht die gesetzliche Mängelhaftung: Ist die gekaufte Ware mangelhaft, kann der Käufer grundsätzlich Nacherfüllung verlangen – also Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn dies scheitert oder verweigert wird, kommen je nach Fall Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Die Ansprüche ergeben sich aus § 437 BGB. Das neue Label soll diese Rechte sichtbarer machen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Zusätzlich wird eine harmonisierte Kennzeichnung für kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantien eingeführt, wenn diese länger als zwei Jahre laufen. Händler müssen dann klarer darauf hinweisen, dass eine solche Garantie besteht und was sie abdeckt. Für Käufer wird dadurch leichter erkennbar, ob ein Hersteller nur mit allgemeiner Qualität wirbt oder tatsächlich eine zusätzliche, rechtlich relevante Haltbarkeitsgarantie anbietet.
Für Familien kann das beim Kauf teurer Haushaltsgeräte, Kinderwagen, Fahrräder oder Elektronik besonders hilfreich sein. Wer etwa eine Waschmaschine mit einer fünfjährigen kostenlosen Haltbarkeitsgarantie kauft, soll künftig schneller sehen können, dass diese Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht – und dass beide Ansprüche rechtlich nicht dasselbe sind.
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Ebenfalls ab 27. September 2026 gelten deutlich strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Unternehmen dürfen nicht mehr mit pauschalen Begriffen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werben, wenn diese Aussagen nicht klar belegt und überprüfbar sind. Die Regeln setzen die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel um.
Besonders relevant ist das Verbot von Nachhaltigkeitssiegeln ohne belastbare Grundlage. Ein Unternehmen darf künftig kein selbst erfundenes „Eco“- oder „Green“-Siegel verwenden, wenn dieses nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Auch Umweltaussagen, die nur einen Teilaspekt eines Produkts betreffen, dürfen nicht den Eindruck vermitteln, das gesamte Produkt sei ökologisch vorteilhaft.
Auch sogenannte Kompensationswerbung wird enger begrenzt. Ein Produkt darf nicht allein deshalb als klimaneutral dargestellt werden, weil das Unternehmen Emissionen über Kompensationsprojekte ausgleicht. Verbraucher sollen erkennen können, ob ein Produkt tatsächlich weniger Emissionen verursacht oder ob lediglich ein Ausgleich außerhalb der eigenen Lieferkette behauptet wird.
Die neuen Vorschriften ändern nicht automatisch die Umweltbilanz eines Produkts. Sie sollen aber die Kaufentscheidung ehrlicher machen. Wer im September 2026 etwa Waschmittel, Kleidung, Möbel oder Elektrogeräte mit grünen Werbeaussagen sieht, kann stärker darauf achten, ob konkrete, nachvollziehbare Angaben und anerkannte Kennzeichnungen vorhanden sind.
Reparatur und Updates müssen klarer erklärt werden
Ab 27. September 2026 steigen zudem die vorvertraglichen Informationspflichten bei Waren mit digitalen Elementen. Händler müssen Verbraucher unter anderem besser über Reparierbarkeit und verfügbare Software-Updates informieren. Das betrifft beispielsweise Smartphones, Smartwatches, smarte Haushaltsgeräte, Spielkonsolen oder vernetzte Fahrzeuge.
Die Information ist vor dem Vertragsschluss relevant: Käufer sollen nicht erst nach dem Kauf erfahren, ob ein Gerät kaum reparierbar ist oder wie lange Sicherheits- und Funktionsupdates vorgesehen sind. Gerade bei Geräten, die mehrere hundert Euro kosten, kann diese Transparenz die Kaufentscheidung verändern.
Für Rentner, die auf ein funktionierendes Smartphone für Bankgeschäfte, digitale Behördendienste oder Kontakt mit Angehörigen angewiesen sind, kann die Update-Information besonders wichtig sein. Für Familien gilt dasselbe bei Tablets, Lerntechnik oder Haushaltsgeräten. Die Pflicht schafft aber keinen automatischen Anspruch auf beliebig lange Updates oder kostenlose Reparaturen: Entscheidend bleibt, welche Information der Anbieter konkret erteilt und welche gesetzlichen Mängelrechte im Einzelfall bestehen.
Was Sie jetzt praktisch tun können
- Fragen Sie beim Lohnsteuerhilfeverein ab September gezielt nach, ob zusätzliche Vermietungs- oder andere Nebeneinkünfte künftig die Beratung noch ausschließen.
- Prüfen Sie beim Kauf eines vernetzten Geräts, wie Sie auf die erzeugten Daten zugreifen können und welche App-, Konto- oder Schnittstellenlösung vorgesehen ist.
- Achten Sie beim Warenkauf auf das neue Gewährleistungslabel und unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie.
- Hinterfragen Sie allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“, wenn die konkrete Grundlage der Aussage nicht erkennbar ist.
- Speichern Sie bei Elektronik und smarten Produkten die Angaben zu Software-Updates, Haltbarkeitsgarantien und Reparaturmöglichkeiten zusammen mit Rechnung und Bestellbestätigung.
Häufige Fragen zu den Neuerungen im September 2026
Dürfen Lohnsteuerhilfevereine ab September jede Steuererklärung übernehmen?
Nein. Die Abschaffung bestimmter Einkunftsgrenzen erweitert die Beratungsmöglichkeiten, ändert aber nicht die grundsätzlichen gesetzlichen Grenzen der Beratungsbefugnis. Besonders komplexe Fälle bleiben häufig Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten.
Welche Produkte fallen unter die neue Data-Act-Pflicht?
Betroffen sind vernetzte Produkte und ihre verbundenen Dienste, die nach dem 12. September 2026 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Dazu können etwa smarte Haushaltsgeräte, Fitness-Tracker, E-Bikes oder vernetzte Fahrzeuge gehören.
Bedeutet das Gewährleistungslabel eine längere Garantie?
Nein. Das Label erklärt die gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln. Eine zusätzliche Herstellergarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wird; eine Kennzeichnung ist ab September insbesondere für kostenlose Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren vorgesehen.
Sind Umweltbegriffe ab September generell verboten?
Nein. Verboten oder wettbewerbsrechtlich riskant sind pauschale Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ohne ausreichende Grundlage. Unternehmen dürfen konkrete, nachweisbare und nachvollziehbar erklärte Umweltvorteile weiterhin kommunizieren.
Fazit zu den Änderungen und Neuerungen im September 2026 für Verbraucher
Der September 2026 schafft keine pauschalen Mehrzahlungen (also mehr Geld im Portemonnaie), aber spürbar stärkere Rechte und bessere Orientierung im Alltag. Die neuen Regeln reichen von zugänglicherer Steuerhilfe über den Datenzugang bei vernetzten Geräten bis zu klareren Informationen über Gewährleistung, Garantien, Updates und Nachhaltigkeit. Wer Verträge abschließt oder größere Anschaffungen plant, sollte diese neuen Informationen aktiv nutzen – denn sie können bei der Entscheidung und später im Streitfall entscheidend sein.