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Nur ein Antrag nötig: Wohngeld und Kinderzuschlag kommen zusammen – Plan für 2026?

Wenn das Einkommen einer Familie niedrig ist, so kann sie Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Beides muss separat bei unterschiedlichen Behörden erfolgen. Das soll sich in Zukunft ändern, dann ist nur noch ein Antrag erforderlich. Denn: Wohngeld und Kinderzuschlag sind eng miteinander verknüpft. Die Einzelheiten zum Vorhaben der Bundesregierung lesen Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Kinderzuschlag – was das ist

Scherenschnitt einer Familie in zwei Händen
Bildquelle: Canva

Das Sondierungspapier von SPD und CDU besagt, dass Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengefasst werden könnten, 2025.

Familien mit geringem Einkommen können bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit den Kinderzuschlag beantragen. Voraussetzung ist, dass wenn sie allein wegen ihrer Kinder einen Anspruch auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II hätten.

Bis zu Euro pro Kind und Monat können gezahlt werden. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags ist allerdings abhängig  vom  Einkommen und Vermögen, dem des Partners und der Kinder ab.

Wer Kinderzuschlag erhält muss auch keine KiTa Gebühren bezahlen und hat auch einen Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen.

Zusammenhang mit dem Wohngeld?

Der Anspruch auf Kinderzuschlag hat als Voraussetzung, dass die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft (also der Familie) nach § 9 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. Bürgergeld-Gesetz) vermieden wird.

Im Klartext:  Kinderzuschlag wird nur dann bewilligt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft und die Zahlung von Kinderzuschlag und Wohngeld, die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II entbehrlich machen, dass also dann kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) besteht!

Doch es gibt auch noch eine Toleranzgrenze von 100 Euro. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht auch dann, wenn Familien, denen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden.

Familienkasse prüft Anspruch auf Kinderzuschlag unter Einbeziehung von Wohngeld

In dem Fall, dass das Einkommen und Vermögen mit der Gewährung des Kinderzuschlages nicht ausreicht, um die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden, prüft die Familienkasse, ob dies auch dann der Fall ist, wenn ein Anspruch auf Wohngeld realisiert wird.

Die Familienkasse muss  Nachweise über die Höhe des Anspruchs auf Wohngeld haben. Das kann entweder der Wohngeldbescheid sein oder eine Bescheinigung der Wohngeldstelle in Form einer Probeberechnung mit der möglichen Höhe und dem möglichen Beginn der Wohngeldzahlung.

Fazit: Wohngeld und Kinderzuschlag = ein Antrag

In der Zukunft könnte die Beantragung von Kinderzuschlag vereinfacht werden: Der Antrag auf Kinderzuschlag wird den Antrag auf Wohngeld automatisch enthalten. Beides wird automatisch überprüft.

So ist ein Plan, den die Bundesregierung in Zukunft umsetzen will. Möglich könnte dies schon 2026 sein.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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