Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Geld retten auf dem Girokonto: Umwandlung in ein P-Konto – auch im Minus möglich?

Sie haben ein Girokonto mit Minus und fürchten eine Pfändung? Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir, wie Sie Ihr Konto mit wenigen Schritten in ein P-Konto umwandeln und Ihr Geld zuverlässig schützen – sogar bei negativem Kontostand.

Immer mehr Menschen geraten in Deutschland in finanzielle Engpässe, egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Bezieher von Grundsicherung oder Bürgergeld. Hohe Lebenshaltungskosten, steigende Mieten und die Inflation belasten Haushalte massiv. Gerät dann auch noch ein Girokonto in den Fokus von Gläubigern, droht schnell eine Kontopfändung. In solchen Fällen bietet das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einen wirksamen Schutz – es sichert, dass Betroffene trotz Pfändung weiter über einen Grundbetrag an Geld verfügen können.

Doch eine häufige Frage in der Schuldnerberatung lautet: Kann man ein Girokonto auch dann in ein P-Konto umwandeln, wenn es bereits im Minus ist? Genau damit beschäftigen wir uns in diesem Artikel.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein spezielles Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es garantiert Schuldnern den Zugriff auf einen monatlichen Freibetrag, der gesetzlich festgelegt ist.

  • Grundfreibetrag 2025: 1.555 € pro Monat
  • Erhöhungen möglich bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen
  • Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln

Der Vorteil: Auch wenn Gläubiger eine Pfändung beim Konto eingetragen haben, bleibt dieser Freibetrag unangetastet.

P-Konto trotz Minus: Geht das?

Die gute Nachricht: Ja, auch ein Konto im Minus kann in ein P-Konto umgewandelt werden.

Hintergrund

  • Die Umwandlungspflicht der Bank gilt unabhängig davon, ob das Konto im Soll (= überzogen) oder im Haben (= Guthaben) steht.
  • Banken dürfen eine Umwandlung in ein P-Konto nicht verweigern, nur weil das Konto im Minus ist.Aber: Einschränkungen
  • Der Pfändungsschutz greift bei Guthaben, nicht bei negativen Kontoständen.
  • Bei einem überzogenen Konto gilt der festgelegte Freibetrag erst ab neuen Geldeingängen (z. B. Gehalt, Bürgergeld, Rente).
  • Das bedeutet: Eingänge über dem Freibetrag können trotzdem an Gläubiger oder die Bank gehen.

Typischer Ablauf bei Umwandlung ins P-Konto

  1. Antrag stellen: Der Kunde beantragt bei seiner Bank schriftlich oder mündlich, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
  2. Frist: Die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen.
  3. Freibetragsschutz: Ab diesem Zeitpunkt sind monatliche Eingänge automatisch bis zum Freibetrag geschützt.
  4. Kontoführung im Minus: Wenn das Konto schon im Dispo hängt oder im Plus des Überziehungskredits ist, wirken die Schutzbeträge erst bei den kommenden Zahlungen.

Vorteile: Warum Betroffene vom P-Konto profitieren

  • Existenzieller Schutz: Sicherung von Einkommen für Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung.
  • Rechtsanspruch: Jeder Kontoinhaber kann sein Girokonto umstellen.
  • Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Stromsperre: Der Basisschutz verhindert, dass existenzwichtige Zahlungen blockiert werden.
  • Familienfreundlich: Freibetrag kann durch Bescheinigungen eines Rechtsanwalts, Sozialamts oder Schuldnerberaters erhöht werden.

Nachteile und Risiken

  • Kein normales Girokonto mehr: Kreditkarten oder Dispo fallen in der Regel weg.
  • Negative Schufa-Einträge: Ein P-Konto kann sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken.
  • Gebühren: Manche Banken erheben für die Kontoführung Zusatzgebühren, obwohl der BGH enge Grenzen gesetzt hat.
  • Kontosperrung bei Überziehung: Wenn das Konto tief im Minus ist, kann die Bank es letztlich kündigen.

Praktische Tipps 2025

  • Frühzeitig reagieren: Wer Pfändungen erwartet, sollte die Umwandlung ins P-Konto sofort beantragen.
  • Bescheinigungen besorgen: Für erhöhte Freibeträge beim P-Konto (Kinder, Unterhalt, Sozialleistungen) rechtzeitig Nachweise einreichen.
  • Geldeingänge planen: Sozialleistungen oder Löhne möglichst auf ein geschütztes Konto leiten lassen.
  • Kontowechsel prüfen: Wenn das alte Konto dauerhaft gesperrt bleibt, kann ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank sinnvoller sein.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann die Bank die Umwandlung verweigern, wenn mein Konto überzogen ist?

Nein, die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Konto – auch im Minus – in ein P-Konto umzuwandeln.

Bekomme ich sofort Zugriff auf Geld, wenn mein Konto im Minus ist?

Nein, der Schutz wirkt nur für neue Einkünfte ab Umwandlungsdatum. Guthaben wird ab dem Freibetrag geschützt, das Minus bleibt bestehen.

Verliere ich meinen Dispo durch die Umwandlung?

Ja, in den meisten Fällen entfällt der Dispo, da Banken kein weiteres Kreditrisiko eingehen.

Wie hoch ist der Pfändungs-Freibetrag 2025?

Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.555 €. Er kann erhöht werden, wenn Kinder oder Unterhaltspflichten bestehen.

Zusammenfassung: P-Konto als Rettungsanker – auch im Minus möglich

Auch wenn ein Girokonto im Minus ist, haben Schuldner das Recht, es in ein P-Konto umzuwandeln. Wichtig ist aber zu wissen: Der Pfändungsschutz greift nur für neue Geldeingänge, nicht für bestehende Überziehungen. Trotzdem ist die Umwandlung ein entscheidender Schritt, um die finanzielle Existenz zu sichern und laufende Kosten wie Miete oder Lebensmittelzahlungen abzusichern.

Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten, sondern sofort handeln – und sich professionelle Unterstützung bei Schuldnerberatungen oder Anwälten suchen, um den Freibetrag des P-Kontos optimal auszuschöpfen.

Weiterführende Infos mit Ausblick auf 2026

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.