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Pflegegeld: 5 Tipps, um Ansprüche zu sichern

Pflegende Angehörige stehen oft vor der Herausforderung, Beruf und Pflege zu vereinen – mit finanziellem Risiko. Erfahren Sie in diesem Bürger & Geld-Artikel, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., wie Sie Einkommensverluste durch Pflegegeld, Sozialleistungen und weitere Regelungen ausgleichen und alle Ansprüche effektiv nutzen können

Erwerbseinbußen bei der Angehörigenpflege ausgleichen

Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege eines Angehörigen kann zur finanziellen Belastung führen. Viele Pflegende reduzieren Arbeitsstunden oder geben den Beruf zeitweise auf – doch gesetzliche Leistungen und gezielte Ansprüche helfen, den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren.

Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatz in akuten Pflegesituationen

Kommt es plötzlich zu einer Pflegesituation, können Arbeitnehmer kurzfristig bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben und Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Es beträgt 90% des ausgefallenen Nettoarbeitslohns und wird direkt von der Pflegekasse ausgezahlt. Bei Einmalzahlungen im Vorjahr erhöht sich der Prozentsatz auf 100%, die Maximalgrenze liegt bei 70% der Beitragsbemessungsgrenze. Ein ärztlicher Nachweis über die Pflegebedürftigkeit ist für den Antrag zwingend erforderlich.

Pflegegeld – monatliche Unterstützung für häusliche Pflege

Wer Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause betreut, kann ab 2025 erhöhtes Pflegegeld beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro/Monat
    Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse ausgezahlt und kann flexibel für Pflegeausgaben verwendet werden. Eine Kombination mit Sachleistungen (z. B. Pflegedienst) ist möglich – hier empfiehlt sich eine individuelle Abstimmung.

Weitere Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten

Zusätzlich zum Pflegegeld stehen pflegenden Angehörigen weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ab Juli 2025 gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro nutzbar für Auszeiten der Pflegeperson
  • Tages- und Nachtpflege, Zuschüsse für pflegebedingte Wohnraumanpassung, Hilfsmittel und ergänzende Leistungen

Sozialleistungen und Versicherungsschutz

Pflegende Angehörige bleiben in bestimmten Konstellationen über die Pflegekasse sozial abgesichert – etwa Rentenversicherungsbeiträge für Pflegende, wenn mindestens 10 Stunden/Woche gepflegt wird und keine volle Erwerbstätigkeit vorliegt. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I und Zusatzleistungen der Arbeitsagentur.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, Gutachtertermin abwarten, Antrag einreichen. Auszahlung erfolgt ab Antragsdatum rückwirkend.

Wer erhält Pflegeunterstützungsgeld?

Bis zu zehn Tage jährlich bei akuten Pflegesituationen, Antrag bei der Pflegekasse, ärztlicher Nachweis erforderlich.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, je nach individueller Bedarfslage kann eine teilweise Kombination sinnvoll sein.

Gibt es weitere staatliche Hilfen?

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Zuschüsse für Wohnung, Sozialversicherungsbeiträge und mehr.

Fazit

Die finanzielle Belastung durch die Pflege von Angehörigen lässt sich durch gezielte Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegeunterstützungsgeld und zusätzliche Sozialleistungen merklich mildern. Eine rechtzeitige Information, Beratung und Beantragung sind essenziell, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und finanzielle Sicherheit zu gewinnen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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