Pflegefall in der Familie: Warum die 25-Tage-Frist der Pflegekasse für Sie bares Geld bedeutet

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Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, reicht die Kraft oft gerade so für den Alltag – und dann lässt sich die Pflegekasse mit ihrer Entscheidung auch noch Zeit. Dabei sind die Fristen, in denen über einen Antrag auf Pflegeleistungen entschieden werden muss, klar im Gesetz geregelt. Wer diese Fristen kennt, kann Druck machen und sich im Fall einer Verzögerung sogar eine Entschädigung sichern.

Welche Frist gilt für den normalen Pflegeantrag?

Die zentrale Vorschrift steht in § 18c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Danach muss die Pflegekasse über einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden und den Bescheid verschicken.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Pflegekasse muss spätestens nach 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden und den Bescheid absenden.
  • „Arbeitstage“ sind grundsätzlich Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage zählen nicht mit.
  • Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse.
  • Es genügt, wenn die Pflegekasse den Bescheid innerhalb der Frist versendet – auch wenn er erst später bei Ihnen ankommt.

Die gesetzliche Grundlage für diese Frist finden Sie in § 18c SGB XI, der im Originaltext beim Gesetzgeber online abrufbar ist.

Wann muss die Pflegekasse besonders schnell reagieren?

In manchen Situationen kann es sich niemand leisten, lange auf die Entscheidung zu warten – etwa wenn ein Krankenhausaufenthalt endet oder Angehörige ihren Job reduzieren müssen, um zu pflegen. Für diese Fälle gelten verkürzte Begutachtungsfristen.

Es gibt insbesondere drei Konstellationen mit deutlich kürzerer Frist:

  • Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, wenn die Begutachtung dort nötig ist, um die weitere Versorgung zu sichern: Begutachtung spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragseingang.
  • Wenn eine Pflegeperson beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart hat und der pflegebedürftige Mensch zu Hause lebt: Begutachtung spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen.
  • Bei besonders dringlichen Situationen, etwa bei palliativer Versorgung (wenn eine schwere, oft lebensverkürzende Erkrankung vorliegt): ebenfalls verkürzte Fristen, die sich an der akuten Versorgungslage orientieren.

Hintergrund dieser Regelungen: Wer im Beruf kürzertreten will oder aus dem Krankenhaus entlassen wird, braucht Klarheit über den Pflegegrad und die Leistungen. Ohne schnelle Begutachtung drohen Versorgungslücken und finanzielle Engpässe – ein Problem, das gerade Haushalte mit geringer Rente oder ergänzendem Bürgergeld hart trifft.

Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Hält die Pflegekasse die gesetzlichen Fristen nicht ein, kann das für Sie ein klarer Vorteil sein: Sie haben dann einen Anspruch auf eine pauschale Geldleistung. Dieser Anspruch ist ebenfalls in § 18c SGB XI geregelt.

Das bedeutet konkret:

  • Wird die 25-Arbeitstage-Frist oder eine der verkürzten Fristen überschritten, ohne dass die Kasse das entschuldigen kann, entsteht ein Zahlungsanspruch.
  • Für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung muss die Pflegekasse 70 Euro zahlen.
  • Die Zahlung ist zusätzlich zu den eigentlichen Pflegeleistungen zu leisten.

Der genaue Umgang mit der Berechnung dieses Anspruchs ist in Rundschreiben der Aufsicht näher erläutert, etwa beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Gibt es Ausnahmen von der Entschädigung?

Ja, der Anspruch auf die pauschale Zahlung besteht nicht in jedem Fall. Das Gesetz sieht wichtige Ausnahmen vor:

  • Befindet sich die antragstellende Person bereits in vollstationärer Pflege (Pflegeheim) und hat mindestens Pflegegrad 2, gibt es keine Entschädigungszahlung.
  • Die Pflegekasse muss nicht zahlen, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa wenn notwendige Unterlagen trotz Aufforderung nicht eingehen oder Termine zur Begutachtung mehrfach von der antragstellenden Person abgesagt werden.

Für Leistungsbeziehende mit niedrigen Einkommen ist es daher wichtig, auf eine zügige Mitwirkung zu achten: Unterlagen vollständig einreichen, Rückfragen schnell beantworten und vorgeschlagene Gutachtertermine möglichst wahrnehmen.

Wie stellen Sie den Pflegeantrag richtig?

Damit die Frist überhaupt zu laufen beginnt, muss der Antrag bei der Pflegekasse eingehen. Viele Betroffene und Angehörige sind unsicher, wie sie das praktisch angehen sollen.

Hilfreich ist folgender Ablauf:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur zuständigen Pflegekasse Ihrer Krankenkasse auf (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) und beantragen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Lassen Sie sich den Antragseingang schriftlich bestätigen oder dokumentieren Sie Datum und Art der Antragstellung (z. B. Screenshot, Kopie des Schreibens).
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit die Antragsformulare der Pflegekasse, damit keine wichtigen Angaben fehlen.
  • Weisen Sie bei dringlichen Situationen (Krankenhaus, Reha, geplante Pflegezeit oder Familienpflegezeit, palliative Behandlung) ausdrücklich auf die Eilbedürftigkeit hin.

Gut aufbereitete Informationen zum Ablauf eines Pflegegrad-Antrags, zu Voraussetzungen und typischen Fehlern bietet die Verbraucherzentrale.

Wie machen Sie Ihre Entschädigung geltend?

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie bei verspäteter Entscheidung der Pflegekasse überhaupt Geld verlangen können. Um den Anspruch durchzusetzen, sollten Sie systematisch vorgehen.

Empfehlenswerte Schritte:

  • Markieren Sie sich das Eingangsdatum des Antrags im Kalender und berechnen Sie die 25 Arbeitstage (oder die verkürzte Frist, falls ein Eilfall vorliegt).
  • Prüfen Sie, ob Sie in der Zeit alle Termine wahrgenommen und Unterlagen rechtzeitig abgegeben haben.
  • Fordern Sie nach Ablauf der Frist schriftlich eine Entscheidung und die Zahlung der Entschädigung von 70 Euro je angefangener Woche Verzögerung.
  • Beziehen Sie sich dabei konkret auf § 18c SGB XI und nennen Sie das Datum des Antragseingangs.

Wenn die Pflegekasse sich querstellt oder nicht reagiert, kann eine kostenlose oder kostengünstige Beratung helfen – zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland oder bei unabhängigen Pflegeberatungsstellen. Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen sollten diese Unterstützung nutzen, um keine Ansprüche zu verschenken.

Welche Bedeutung haben die Fristen für Menschen mit Bürgergeld oder Grundsicherung?

Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder eine sehr niedrige Rente erhält, ist von Verzögerungen bei der Pflegekasse besonders betroffen. Pflegeleistungen sind oft wichtig, um den Alltag überhaupt zu bewältigen – und um zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Wichtige Auswirkungen:

  • Ohne Einstufung in einen Pflegegrad fehlen viele Leistungen, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln.
  • Verzögert sich die Entscheidung, müssen Angehörige oder ambulante Dienste oft vorfinanzieren oder auf Unterstützung verzichten.
  • Die Entschädigung von 70 Euro pro Woche kann in Haushalten mit schmalem Budget einen spürbaren Unterschied machen – sie ersetzt aber nicht die eigentlichen Pflegeleistungen.

Wer bereits auf Sozialleistungen angewiesen ist, sollte Fristen deshalb besonders im Blick behalten und sich frühzeitig beraten lassen, zum Beispiel über mögliche Ansprüche nach dem SGB XII oder ergänzende Hilfen der Kommunen.

Was können Sie tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Nicht immer endet der Vorgang mit einer rechtzeitigen Entscheidung. Wird der beantragte Pflegegrad abgelehnt oder niedriger festgesetzt als erwartet, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Dabei hilft folgende Vorgehensweise:

  • Prüfen Sie den Bescheid und das zugrunde liegende Gutachten genau.
  • Achten Sie darauf, ob alle Beeinträchtigungen im Alltag (Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation, Verhalten, Umgang mit Therapien und Medikamenten) korrekt erfasst sind.
  • Legen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich Widerspruch ein und begründen Sie diesen, möglichst mit ärztlichen Unterlagen oder Pflegedokumentationen.
  • Ziehen Sie bei Bedarf eine Pflegeberatungsstelle, Sozialberatungsstelle oder Fachanwältinnen und -anwälte für Sozialrecht hinzu.

Auch wenn der Widerspruch nichts an der zeitlichen Frist zur Entscheidung ändert, kann im Hintergrund noch ein Entschädigungsanspruch bestehen, wenn die Pflegekasse zu lange gebraucht hat. Beides – Widerspruch und Entschädigungsforderung – lassen sich grundsätzlich parallel verfolgen.

Expertentipp der Redaktion

Notieren Sie sich vom ersten Kontakt mit der Pflegekasse an jedes Datum: Antragstellung, Telefonate, E-Mails, Gutachtertermine, Nachforderungen von Unterlagen und den Eingang des Bescheids. Diese einfache „Fristen-Mappe“ hilft Ihnen, im Zweifel nachzuweisen, wann die 25 Arbeitstage verstrichen sind und ob die Pflegekasse wirklich zu spät dran war. Wer ohnehin mit jedem Euro rechnen muss – etwa Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung oder Familien im Bürgergeld-Bezug – sollte zudem früh prüfen, welche weiteren Sozialleistungen durch einen anerkannten Pflegegrad möglich werden und sich dazu rechtzeitig beraten lassen.

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