Voraussetzungen für das Pflegegeld: Wann besteht ein Anspruch?
Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland und kann ab Pflegegrad 2 bezogen werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Pflegebedürftigkeit: Es muss nachgewiesen sein, dass der Betroffene dauerhaft und erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist – z. B. beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Alltagsbewältigung.
- Pflegegrad: Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 gezahlt, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder privat organisierte Pflegepersonen erfolgt.
- Häusliche Pflege: Anspruch besteht, wenn die Pflege regelmäßig zu Hause stattfindet und nicht ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt wird.
- Pflegeversicherung: Die betroffene Person muss in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein.
Pflegegrad 1 und 2: Qualifikation der Beeinträchtigungen (2025) – Tabelle
Hier ist eine tabellarische Übersicht zur Qualifizierung der Beeinträchtigungen und Voraussetzungen für Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 nach aktuell gültigen Kriterien und Bewertungspunkten für das Jahr 2025 .
Pflegegrad | Punkte im Gutachten | Beschreibung der Beeinträchtigung | Beispiele aus dem Alltag | Anspruch auf Pflegegeld |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | leichte Probleme beim Treppensteigen, erste Einschränkung bei Körperpflege, geringe Hilfen nötig (z. B. Anziehen, Haushalt) | Nein, nur Entlastungsbetrag von 131 € monatlich |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | regelmäßig Hilfe beim Waschen, Essen, Mobilität, erheblich eingeschränkt im Alltag | Ja, Pflegegeld ab 347 € monatlich |
Beispiele Pflegegrad 1:
- Betroffene sind noch selbstständig, aber brauchen gelegentlich Unterstützung, z. B. bei der Körperpflege oder Haushaltsführung.
- Psychische oder kognitive Einschränkungen tauchen auf, wie leichte Vergesslichkeit, kleine Unsicherheiten.
Beispiele Pflegegrad 2:
- Alltägliche Aufgaben (Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengänge) sind ohne fremde Hilfe dauerhaft nicht mehr zu bewältigen.
- Erhebliche Einschränkungen durch körperliche oder geistige Erkrankungen, z. B. beginnende Demenz oder dauerhafte Mobilitätsprobleme.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst per Punktesystem, wobei für Pflegegrad 1 leichtere und für Pflegegrad 2 schon erhebliche und dauerhafte Unterstützungsbedarfe nachgewiesen werden müssen.
So bekommst du einen Pflegegrad: Antrag und Ablauf
1. Antragstellung bei der Pflegekasse
Der erste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse organisiert. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden – am besten immer in schriftlicher Form zur Beweissicherung.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit der Begutachtung. Die Gutachter beurteilen den Grad der Selbstständigkeit nach einem fest definierten Punktesystem (Neues Begutachtungsassessment, NBA).
- Die Pflegebegutachtung findet meist zu Hause statt.
- Es wird geprüft, wie viel Unterstützung für alltägliche Aufgaben benötigt wird.
- Die Gutachter vergeben Punkte, je nach Einschränkungen bei Mobilität, Kommunikation, geistigen Fähigkeiten und Alltagsführung.
3. Pflegegrad-Bescheid
Nach der Begutachtung legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest. Der Bescheid geht schriftlich zu und zeigt, ob und für welchen Pflegegrad Ansprüche bestehen.
Ab Pflegegrad 2 kann das Pflegegeld offiziell beantragt werden; es wird rückwirkend zum Datum des Erst-Antrags ausgezahlt.
Pflegegrade und Pflegegeld – Die Übersicht 2025
Pflegegrad | Voraussetzung | Pflegegeld ab Jan. 2025 | Beispielhafte Leistungen |
---|---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung | Kein Pflegegeld | Entlastungsleistungen |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € / Monat | Häusliche Pflege durch Angehörige |
3 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € / Monat | Kombileistungen mit Pflegedienst |
4 | Schwerste Beeinträchtigung | 799 € / Monat | Intensivpflege zu Hause |
5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 999 € / Monat | Pflege und Betreuung rund um die Uhr |
Seit Januar 2025 wurden die Pflegegeld-Leistungen um 4,5% angehoben – Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
Beratungsbesuche und weitere Bedingungen
Jeder Pflegegeldempfänger ist verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Ziel: Qualität der häuslichen Pflege sichern, Tipps und Unterstützung für Angehörige bieten.
Das Versäumen der Beratung kann zu Kürzungen oder zur Streichung des Pflegegeldes führen.
Kombinationsleistungen: Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Wer neben häuslicher Pflege auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes beansprucht, kann sogenannte Kombinationsleistungen wählen.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden anteilig bezogen.
- Wechsel ist alle sechs Monate möglich, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten.
Was tun bei Ablehnung, Widerspruch oder Höherstufung?
- Wird kein oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt, kann Widerspruch eingelegt werden.
- Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich – auch hier erfolgt wieder die MDK-Begutachtung.
Fazit: Pflegegeld und Pflegegrad 2025 im Überblick
Pflegegeld entlastet Pflegebedürftige und Angehörige finanziell und sorgt für Flexibilität bei der Organisation häuslicher Pflege. Entscheidend für den Anspruch ist der bewilligte Pflegegrad und die Form der Pflege. Wer Unterstützung braucht, sollte frühzeitig einen Antrag stellen und professionelle Beratung nutzen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Weiterführende Info
Auszahlung Pflegegeld: Termine 2025 / 2026